Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2014: BGH lässt widerrufen – Mietkaution unantastbar – Gericht stürzt Premierministerin

08.05.2014

Justiz

EuGH zu EU-Grundrechtsschutz: Auf verfassungsblog.de setzt sich der Rechtswissenschaftler Christopher Unseld mit dem "Pfleger"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs auseinander. Mit der Entscheidung, in der es um österreichische Glücksspielprävention gehe, halte sich das Gericht durch eine weite Auslegung des Anwendungsbereichs der EU-Grundrechtecharta "eine weitere Möglichkeit offen, nur entfernt mit dem Unionsrecht verbundene Sachverhalte seinem Grundrechtsschutz zu unterstellen."

BVerfG zu Erbschaftssteuer: Die FAZ (Joachim Jahn) kündigt an, dass das Bundesverfassungsgericht am 8. Juli über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftssteuer verhandeln wird. Anlass des Verfahrens sei eine Vorlage des Bundesfinanzhofs, der Vergünstigungen für Betriebsvermögen für verfassungswidrig hält.

BGH zu Mietkaution: Ein Zugriff des Vermieters auf die Mietkaution ist während des Mietverhältnisses tabu – auch wenn es Streit über die Miethöhe gibt und sich der Vermieter einen Rückgriff im Vertrag vorbehalten hat. Das hat laut lawblog.de (Udo Vetter) der Bundesgerichtshof entschieden.

BGH zu Telefonverzeichnis: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Telefonanbieter verpflichtet ist, ein Unternehmen mit der tatsächlich geführten Geschäftsbezeichnung und nicht nur mit Vornamen und Nachnamen oder der handelsrechtlichen Firma einzutragen. Das berichtet internet-law.de (Thomas Stadler).

NSA-Untersuchungsausschuss – Snowden: Der NSA-Untersuchungsausschuss will am heutigen Donnerstag die Vernehmung des Ex-NSA-Mitarbeiters Edward Snowden beschließen. Dabei sei die CDU für eine Videokonferenz, die SPD für eine Reise nach Moskau und die Grünen für eine Reise Snowdens nach Berlin, berichtet die FAZ (Eckart Lohse).

Die Badische Zeitung (Christian Rath) führt ein Interview mit dem Vorsitzenden des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), über die mögliche Vernehmung von Edward Snowden. Er messe einer Vernehmung Snowdens hohe Bedeutung bei; plädiert aber wegen des Widerstands der Bundesregierung gegen eine Einreise des Zeugen und für eine "schnelle Anhörung per Video". Allerdings müsse neu überlegt werden, wenn sich herausstelle, dass Snowden in Moskau nicht frei sprechen könne.

Hamburger Untersuchungsausschuss zu Kindestötung: Die SZ (Marc Widmann) berichtet ausführlich über den Hamburger Untersuchungsausschuss zur Misshandlung und Tötung einer Dreijährigen, mutmaßlich durch die eigene Mutter. Die Zeitung berichtet von der Vernehmung der zuständigen Familienrichterin und darüber, wie Jugendamt, Staatsanwaltschaft und Familiengericht "aneinander vorbei" gearbeitet hätten.

StA Hamburg – Elbphilharmonie: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach Veröffentlichung des Untersuchungsausschussberichts zur Kostenexplosion des Baus der Elbphilharmonie ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Der Bericht benenne erstmals Verantwortliche, unter ihnen neben Hartmut Wegener, den Chef der städtischen Realisierungsgesellschaft, verschiedene ranghohe Politiker in Aufsichtsfunktionen und der Baukonzern Hochtief, berichtet die FAZ (Frank Pergande). Auch spiegel.de berichtet.

LG Lüneburg zur Feuerwehr-Brandstifter: Das Landgericht Lüneburg hat einen 17-jährigen Feuerwehrmann wegen einfacher und schwerer Brandstiftung in je drei Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das meldet die SZ.

LG Regensburg – Mollath: Im Vorfeld der Hauptverhandlung im Fall Mollath beklagt sich Henning Ernst Müller (blog.beck.de) über das vom Landgericht Regensburg gewählte Akkreditierungsverfahren für Journalisten. Es werde einmal mehr nach dem "Windhundverfahren" vorgegangen, ganz so, als habe man aus dem NSU-Prozess nichts gelernt.

LG Bayreuth – Peggy: Die SZ (Hans Holzhayder) rechnet im Wiederaufnahmeprozess zum Mordfall an der Schülerin Peggy Knobloch mit einem Freispruch für den zuvor verurteilten Ulvi Kulac. Sein Geständnis sei anzweifelbar und die Beweiserhebung habe keine neuen Erkenntnisse gebracht. Schon nächsten Mittwoch sei mit einem Urteil zu rechnen. Auch die Welt (Hannelore Crolly/Anja-Maria Meister) berichtet.

Gisela Friedrichsen (spiegel.de) meint, der Prozess habe "Schwächen von Polizei und Justiz offengelegt", gleichzeitig aber die Möglichkeit der Korrektur von Irrtümern in einem Rechtsstaat unter Beweis gestellt.

Bayerische Abrechnungs-Affäre: Das Handelsblatt (Sönke Iwersen/Jan Keuchel, Zusammenfassung auf handelsblatt.com) wartet mit weiteren Details zur bayerischen Justizaffäre im Zusammenhang mit betrügerischen Arztabrechnungen auf. So habe ein ermittelnder Kriminalbeamter sich von Rechtsanwalt und Linken-Politiker Gregor Gysi vertreten lassen, um sich bei Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) über die Blockade der Justizbehörden zu beschweren.

BGH zu unbenannten Zuwendungen: Der Notar Herbert Grziwotz befasst sich auf lto.de mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu unbenannten Zuwendungen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gibt einen Überblick über das, was im Fall der Trennung zurückverlangt werden kann.

VG Berlin – Klage gegen Bundesfamilienministerium: Die Welt (Miriam Hollstein) berichtet über die Klage der Gleichstellungsbeauftragten des Bundesfamilienministeriums gegen ihr eigenes Haus wegen der Besetzung dreier Führungspositionen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2014: BGH lässt widerrufen – Mietkaution unantastbar – Gericht stürzt Premierministerin . In: Legal Tribune Online, 08.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11902/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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