Die juristische Presseschau vom 8. Februar 2013: Polizei schlägt junge Frau – Beschlagnahme bei Journalisten – Zukunft der Suizidhilfe

08.02.2013

Weitere Themen – Justiz

VGH Mannheim zu polizeilicher Observation: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat der Landespolizeidirektion Freiburg per einstweiliger Anordnung die Observierung eines wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte zu Jugend- und Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung verurteilten Straftäters untersagt. Für eine weitere Observierung sei ein neues psychiatrisches Gutachten erforderlich. Die Badische Zeitung (Christian Rath) berichtet.

BGH fragt EuGH - Nintendo: Im Streit um die Zulässigkeit des Adapternachbaus für Nintendo-Spielkonsolen will der BGH nun zunächst vom EuGH geklärt wissen, wie die Computerspiele urheberrechtlich zu behandeln sind, berichtet Felix Hilgert auf spielerecht.de.

BVerfG zu DNA-Probe wegen Knutschfleck: Nun berichtet auch die taz (Christian Rath) über die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gegen die DNA-Anforderung bei einem 14-Jährigen, der eine 13-Jährige geküsst hat.

Recht der Narren: Eine bunte Rechtsprechungsübersicht stellt lto.de (Andreas Schmitt) passend zur beginnenden jecken Zeit vor: Eine Richterin terminierte auf den 11.11. um 11.11 Uhr und trifft bei der klagenden Partei auf Unverständnis, der Befangenheitsantrag wird vom OLG München jedoch abgelehnt: Etwas Humor könne erwartet werden. Das Hessische LAG entschied, dass ein Arbeitnehmer keine Kündigung fürchten muss, wenn er Karnevalsmusik in seinem Arbeitszimmer hört, das LAG Köln verwies dagegen die Narrenfreiheit in die Schranken der betrieblichen Übung: nur wenn eine solche besteht, haben die Narren Anspruch auf unbezahlten Urlaub. 

Klage gegen Länderfinanzausgleich: In einem Gastbeitrag kommentiert der Volkswirtschaftler Birger Scholz in der taz die Klage von Hessen und Bayern gegen den Länderfinanzausgleich. Der eigentliche Skandal bleibe die strukturelle Unterfinanzierung aller Länder und Gemeinden, so Scholz.

Revision wegen Winnenden: Der wegen fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der 14-fachen fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befundene Vater des Amokläufers hat Revision gegen das Urteil im zweiten Prozess vor dem LG Stuttgart eingelegt, meldet lto.de.

Beschlagnahme bei Journalisten: In der Hoffnung auf Aufklärung im Fall des auf einer Demonstration von Autonomen schwer verletzen Polizisten, hat die Frankfurter Polizei am Mittwoch die Wohn- und Redaktionsräume von neun Fotografen durchsucht und sich dabei über das Beschlagnahmeverbot hinweggesetzt, berichtet die taz (Sebastian Heiser). "Absurd!", kommentiert Georg Leppert (FR): Mit den rechtswidrig gewonnen Beweisen könne die Polizei nun nicht einmal gegen die Verdächtigen vorgehen.

Anwaltshonorare: Wie die Wirtschaftskrise die Wirtschaftskanzleien erreicht, erläutert die FAZ (Corinna Budras). Alternative Honorargestaltungen werden zum Schrecken der Großkanzleien zur Regel; Unternehmen befragen immer mehr aus Kostengründen die internen Hausjuristen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Februar 2013: Polizei schlägt junge Frau – Beschlagnahme bei Journalisten – Zukunft der Suizidhilfe . In: Legal Tribune Online, 08.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8123/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen