Die juristische Presseschau vom 7. August 2013: Mollath ist frei – NSU-Prozess geht in die Pause – Münchner Polizist verurteilt

07.08.2013

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NSU-Prozess – Sommerpause: Der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München geht in die Sommerpause und wird am 5. September weitergeführt. Die SZ (Tanjev Schultz) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten vom letzten Prozesstag. Hier habe sich gezeigt, dass die Ermittler im Fall des Döner-Händlers Ismail Yasar den mutmaßlichen NSU-Tätern auf der Spur waren und zwischenzeitlich einen ausländerfeindlichen Hintergrund annahmen. Die taz (Marlene Halser/Andreas Speit) und Die Welt (Hannelore Crolly) ziehen eine Zwischenbilanz. Ursula Knapp (FR) kommt in einem Kommentar zu dem Schluss, der blamable Start sei "nicht vergessen, aber er ist nicht mehr vorherrschend".

NSU-Prozess – Verteidigerin Sturm: Die FAZ (Helene Bubrowski) berichtet über die Zschäpe-Verteidigerin Anja Sturm, die anfangs forsch aufgetreten, angesichts des öffentlichen Drucks aber "vorsichtig" und "dünnhäutig" geworden sei. Sturm hatte zuvor bekannt gegeben, sie verlasse ihre Kanzlei wegen Kritik an ihrem Mandat und arbeite künftig mit ihrem Mitverteidiger im NSU-Prozess, Wolfgang Heer, zusammen.

BGH zu Haftentschädigung: Der Bundesgerichtshof hat die Klage eines ehemaligen Häftlings abgelehnt, der wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen 3.460 Euro Entschädigung vom Land Berlin verlangt hatte. spiegel.de berichtet über das Urteil vom Juli, das nun veröffentlicht wurde.

BGH zu guten Anwälten: Kann der Anwalt zu gut sein? Auf der "Recht und Steuern"- Seite der FAZ erläutert der Rechtsanwalt Günter Lange eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus Januar, der Rückerstattungen für Kapitalanleger der insolventen Göttinger Gruppe gekippt hatte. Die Anleger müssten sich die Kenntnisse der Anwaltskanzlei zurechnen lassen, die schon vor der Insolvenz von einem Zusammenbruch des Unternehmens ausgingen und ausdrücklich für ihre Expertise warben. Damit sei der Kanzlei auch bekannt gewesen, dass einzelne Rückzahlungen für die eigenen Mandanten die Insolvenzmasse insgesamt schmälerten, was andere Gläubiger benachteilige – und deshalb anfechtbar sei.

AG München zu Polizeigewalt: Der Polizist Frank W. ist wegen Körperverletzung im Amt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 3.000 Euro verurteilt worden. Er hatte im Januar die 23-jährige Teresa Z. in einer Münchner Polizeizelle mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihr dabei Nasenbein und Augenhöhle gebrochen. Der Polizist berief sich auf Notwehr, weil die mit Handschellen fixierte Frau ihn zuvor angespuckt hatte, das Amtsgericht München zeigte sich jedoch nicht überzeugt. Die SZ (Christian Rost) und spiegel.de (Björn Hengst) berichten.

Rauchender Mieter geht in Berufung: Der Düsseldorfer Mieter Friedhelm A. will gegen das Räumungsurteil des Amtsgerichts Düsseldorf Berufung einlegen. Demnach durfte ihm die Vermieterin  fristlos kündigen, weil er mit Zigarettenrauch die Nachbarn störe. Sein Anwalt kritisierte das Urteil scharf, so spiegel.de.

Anklage gegen Ex-BayernLB-Vorstände: Wie die SZ (Klaus Ott) berichtet, will das Landgericht München noch diese Woche die Anklage gegen den ehemaligen Chef der Bayerischen Landesbank, Werner Schmidt, und weitere Vorstände teilweise zulassen. Hintergrund ist das Verlustgeschäft der BayernLB mit dem Kauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria im Jahr 2007. Allerdings werde das Gericht möglicherweise den wichtigsten Anklagepunkt fallen lassen – den Vorwurf, die BayernLB habe für Hypo Alpe Adria zu viel bezahlt. Das Verfahren könnte im kommenden Jahr beginnen.

Anzeige wegen NSA-Überwachung: Udo Vetter, Rechtsanwalt und Mitglied der Piratenpartei, hat für den Piraten-Politiker Wolfgang Dudda wegen der NSA-Überwachung Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Flensburg eingereicht. Im Interview mit zeit.de (Marin Majica) erklärt Vetter, er habe damit vor allem deutsche Telekommunikationsunternehmen und Netzbetreiber im Visier. Falls diese den US-Geheimdiensten gestatteten, auf Datenleitungen zuzugreifen, sei das ein klarer Bruch des Fernmeldegeheimnisses.

Staatsanwaltschaft Münster – DNA-Tests: Nach dem Fund einer Babyleiche will die Münsteraner Staatsanwaltschaft eine DNA-Reihenuntersuchung bei rund 150 Mädchen und Frauen durchführen. Udo Vetter (lawblog.de) bemängelt, dass die öffentlich Pressemitteilung nicht darauf hinweist, dass solche DNA-Tests freiwillig sind.

Vier-Augen-Prinzip am BGH: Der Rechtsanwalt Michael Rosenthal kritisert auf lto.de das "Vier-Augen-Prinzip" bei Revisionsentscheidungen des Bundesgerichtshofs, wonach nur der Berichterstatter und der Vorsitzende die Akten lesen, während sich die anderen drei Richter die Sache mündlich vortragen lassen. Zuletzt hatte der Vorsitzende Richter Thomas Fischer vorgeschlagen, dass alle fünf Richter die Akten lesen sollten. Rosenthal schließt sich dem an und wünscht "Fischer und seinem Rebellensenat, der Nachweis möge gelingen, dass ein BGH-Senat sorgfältig arbeiten kann, ohne dass die Rechtspflege zusammenbricht".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. August 2013: Mollath ist frei – NSU-Prozess geht in die Pause – Münchner Polizist verurteilt . In: Legal Tribune Online, 07.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9303/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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