Die juristische Presseschau vom 7. Juni 2016: Bremen igno­riert Schul­den­b­remse / SLS zu Anti-Terror-Paket / Ent­wurf für BND-Reform

07.06.2016

 

Justiz

EuGH – Kopftuchverbot: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert den Schlussantrag der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, Juliane Kokott, zu einem grundsätzlich zulässigen Kopftuchverbot in einem privatwirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnis aus der letzten Woche. Zwar sei zu begrüßen, dass Kokott der Justiz der Mitgliedsstaaten die Entscheidung über die Verhältnismäßigkeit derartiger Verbote belassen will, denn auch in Deutschland könne eine Diskussion über Firmen-Neutralitätskonzepte "nie" schaden. Gleichwohl irritiere die von der Generalanwältin offenbar vertretene Vorstellung, religiöse Identitäten ließen sich "an der Garderobe abgeben."

OLG Düsseldorf – Reker-Attentat: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen der beiden Verteidiger des wegen des Attentats auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker angeklagten Frank S. aus dem Verfahren entlassen. Nach Anträgen sowohl des Angeklagten als auch das Anwalts habe das Gericht eine tiefe Erschütterung des Vertrauensverhältnisses festgestellt, meldet spiegel.de. Anlass hierfür sei ein E-Mail-Wechsel des Anwalts mit einer Freundin des Angeklagten gewesen.

VG Cottbus zu Wahlbeeinflussung: Ein Bürgermeisterkandidat im brandenburgischen Guben hat vor dem Verwaltungsgericht Cottbus eine einstweilige Verfügung gegen einen Landrat erwirkt. Nach dem jetzt bekannt gegebenen Beschluss darf der Antragsgegner bis zum Abschluss der Wahl gegenüber Medienvertretern nicht mehr die Ankündigung wiederholen, er werde den wegen Bestechlichkeit verurteilten Kandidaten bei einem Wahlerfolg wieder vom Dienst suspendieren, meldet lto.de.

VG Berlin – Luftverschmutzung: Nach einer Meldung von spiegel.de hat die Deutsche Umwelthilfe das Land Berlin wegen zu hoher Straßenverkehrsemissionen verklagt. Beim Verwaltungsgericht Berlin seien hierzu geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der europarechtlich maximal zulässigen Emissionswerte beantragt worden.

AG München zu Uber: Die SZ (Ekkehard Müller-Jentsch) berichtet zu einem nun rechtskräftig gewordenen Urteil des Amtsgerichts München von Ende März, nach dem sowohl das Fahrdienstunternehmen Uber als auch dessen beide Geschäftsführer eine Geldbuße wegen vorsätzlicher Personenbeförderung ohne Genehmigung zu zahlen haben.

StA Düsseldorf – Germanwings-Unglück: Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat ein Angehöriger von Opfern des Germanwings-Absturzes eine Anzeige gegen die Hausärztin des Piloten erstattet. Der Anzeigenerstatter behaupte, dass die Ärztin in Kenntnis des Berufs ihres Patienten dessen Arbeitgeber oder das Luftfahrtbundesamt von den diagnostizierten psychischen Problemen hätte informieren müssen, schreibt die Welt (Dirk Banse/Michael Behrendt).

DRK ./. DFG: In der vergangenen Woche hat das Deutsche Rote Kreuz (DRK) die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) wegen deren Kritik an der Kooperation des DRK mit der Bundeswehr zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, schreibt die taz (Felix Hackenbruch). Eine von der DFG-VK hierzu eingerichtete Webseite sei inzwischen aus dem Netz genommen, die geforderte Erklärung aber nicht abgegeben worden.

DRB-Vorsitzender Gnisa: Das Hbl (Heike Anger/Anja Stehle) interviewt den neuen Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa. Der Direktor des Amtsgerichts Bielefeld spricht über die öffentliche Wahrnehmung von Recht und die öffentliche Darstellung von Richtern, seine Wünsche und Forderungen an die Politik und den Bundesjustizminister sowie die Position des DRB zur Frage von Fernsehübertragungen aus Gerichtssälen und einem Schiedsgericht im Rahmen des Freihandelsabkommens TTIP.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Juni 2016: Bremen ignoriert Schuldenbremse / SLS zu Anti-Terror-Paket / Entwurf für BND-Reform . In: Legal Tribune Online, 07.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19503/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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