Die juristische Presseschau vom 7. Januar 2014: Karenzzeit für Ex-Politiker – Vorratsdatenspeicherung auf Eis – Gefahrengebiet Hamburg

07.01.2014

Justiz

BVerfG – Industriekraftwerk: Nun berichten auch FAZ (Joachim Jahn) und taz (Ingo Arzt) über die Verfassungsbeschwerde des Betreibers eines Industriekraftwerks gegen eine vor einem Jahr erfolgte Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Verfassungsblog (Maximilian Steinbeis) interviewt Rechtsprofessor Bernd Holznagel zum Thema. Der Verfassungsrechtler erinnert an die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, hält eine Entschädigung aus Billigkeitsgründen für eher unwahrscheinlich und erwartet ein Grundsatzurteil des Karlsruher Gerichts.

OVG Münster – Kohlekraftwerk: Nach einer Meldung der FAZ (Reiner Burger) hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland beim Oberverwaltungsgericht Münster zwei Klagen gegen Teilgenehmigungen für ein Kohlekraftwerk in Lünen eingereicht. Eine Klage gegen die ursprünglich 2008 erteilte Genehmigung war bereits erfolgreich.

ArbG Berlin – EKD: Wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat das Arbeitsgericht Berlin eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die in einer Stellenausschreibung verlangte Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche sei nach Ansicht des Gerichts nur dann nicht zu beanstanden, wenn es sich um "wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderungen" handele, meldet die FAZ. Bei der ausgeschriebenen Referentenstelle sei dies nicht der Fall gewesen. Auch lto.de berichtet.

StA Bremen – Henning Scherf: Gegen den früheren Bremer Regierungschef Henning Scherf (SPD) ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer falschen uneidlichen Aussage eingeleitet worden, berichtet die taz-Nord (Jean-Philipp Baeck). Scherf steht im Verdacht, bewusst unwahre Angaben zum Grund seines verspäteten Erscheinens im sogenannten Brechmittelprozess gemacht zu haben.

Redtube-Anzeige: Die FAZ (Fridtjof Küchemann) interviewt in ihrem Medien-Teil den Berliner Anwalt Carl Christian Müller zu der von ihm erstatteten Strafanzeige gegen den als Absender der Redtube-Abmahnungen bekannt gewordenen Kollegen Thomas Urmann. In dem ausführlichen Gespräch äußert sich Müller zu seinem Berufsverständnis, dem Verfahrensgang bei einer Anzeigenerstattung, seiner Rechtsauffassung zu den Redtube-Abmahnungen und seiner Meinung zum neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Januar 2014: Karenzzeit für Ex-Politiker – Vorratsdatenspeicherung auf Eis – Gefahrengebiet Hamburg . In: Legal Tribune Online, 07.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10570/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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