Die juristische Presseschau vom 6. Dezember 2016: Fahr­di­enst­leiter ver­ur­teilt / Haus­be­set­zung in Ham­burg / Blatter bleibt gesperrt

06.12.2016

Justiz

BVerwG – Elbvertiefung: Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Woche vor Weihnachten an drei Terminen mündliche Verhandlungen im Verfahren zur Zulässigkeit der Elbvertiefung angesetzt. Die beteiligten Hamburger Behörden und der Hafenbetreiber hofften daher auf einen baldigen Abschluss des Verfahrens, schreibt die FAZ (Christian Müßgens). Die klagenden Umweltverbände sähen dagegen noch weiteren Klärungsbedarf und hielten auch eine erneute Einbeziehung des Europäischen Gerichtshofs für möglich.

OLG München – NSU: Im NSU-Verfahren am Oberlandesgericht München will die Hauptangeklagte am kommenden Donnerstag Antworten des Gerichts zum Fall Peggy verlesen lassen. Dies meldet lto.de.

OLG Oldenburg zu Rentenansprüchen: Die in einer Ehe erworbenen Rentenansprüche werden bei einer Scheidung dann nicht geteilt, "wenn dies grob unbillig wäre". Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg nach Meldung von spiegel.de klargestellt. Im Fall hatte der geschiedene Ehemann nach der Trennung seine Frau angegriffen und lebensgefährlich verletzt.

LAG Köln zu Verzugspauschale: Aus Anlass der bejahenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln zum Anspruch auf die allgemeine zivilrechtliche Verzugspauschale auch auf Lohnzahlungen stellt Rechtsanwalt Alexander Ulrich (Handelsblatt-Rechtsboard) dieses und andere Urteile sowie die Rechtsproblematik und Praxisfolgen vor.

LG Bochum – Werner Mauss: Im Steuerverfahren gegen den mutmaßlichen Geheimagenten Werner Mauss vor dem Landgericht Bochum hat eine Steuerfahnderin beschrieben, dass für das fragliche Luxemburger Konto des Angeklagten relativ detaillierte Bestimmungen für den Todesfall getroffen worden seien. Nach dem Bericht der SZ (Ralf Wiegand) hat ferner die Bundesregierung dem früheren Staatsminister Bernd Schmidbauer (CDU) eine Aussagegenehmigung erteilt. Am kommenden Montag soll der Politiker zur Behauptung des Angeklagten vernommen werden, das in seinem Namen geführte Konto sei zur Finanzierung seiner Missionen eingerichtet worden.

LG Hamburg zu Hausbesetzung: Nach 46 Verhandlungstagen hat das Landgericht Hamburg vier Heranwachsende unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Verurteilten hatten im August 2014 im Umfeld eines Hausbesetzerkongresses ein leerstehendes Haus im Stadtteil Altona besetzt und sich gegen die polizeiliche Räumung "militant verteidigt", schreibt die taz-Nord (Katharina Schipkowski). Kai von Appen (taz-Nord) bedauert in seinem Kommentar, dass die Öffentlichkeit wahrscheinlich nicht mehr interessiere, "was von den falschen Anschuldigungen der Strafverfolgungsbehörden übrig geblieben ist." Ursprünglich war ein gemeinschaftlich versuchter Totschlag angeklagt worden.

LG Frankfurt/M. zu S&K: Das Hbl meldet die erste Verurteilung im S&K-Verfahren am Landgericht Frankfurt am Main. Das Gericht verurteilte einen Wertpapierhändler zu fünf Jahren und drei Monaten Haft.

VG Köln – Transparenz: Vor dem Verwaltungsgericht Köln versucht netzpolitik.org (Arne Semsrott) das Bundesgesundheitsministerium zur Freigabe bislang geheimgehaltener Domainlisten zu bewegen. Es bestehe der Verdacht, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik durch die Geheimhaltung Sicherheitslücken behördlicher Webseiten verschleiere. Der klagende Autor bedient sich dabei des Projekts "transparenzklagen.de" das nun auch von lto.de vorgestellt wird.

VG Berlin zu Kinderpornographie: Das Verwaltungsgericht Berlin hat Disziplinarklagen der Senatsverwaltung für Bildung mit dem Ziel der Entlassung zweier Lehrer abgewiesen. Die Betroffenen waren wegen des Besitzes kinderpornographischen Materials strafrechtlich verurteilt worden. Die unterlegene Senatsverwaltung wolle gegen die Entscheidung in die Berufung gehen, meldet lto.de.

StA Freiburg – Sexualmord: In einem Kommentar zur Berichterstattung im Fall des wegen Vergewaltigung und Ermordung einer Freiburger Studentin festgenommenen Tatverdächtigen konzediert Reinhard Müller (FAZ), dass Einordnung und Art und Weise der Erzählung "eine Herausforderung" blieben, weil der Tatverdächtige ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ist. Wenn aber "von vornherein krampfhaft möglicher Beifall von der "falschen Seite" vermieden" werden solle, indem gar nicht berichtet würde, dann sichere man sich gerade diesen Beifall.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Dezember 2016: Fahrdienstleiter verurteilt / Hausbesetzung in Hamburg / Blatter bleibt gesperrt . In: Legal Tribune Online, 06.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21330/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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