Die juristische Presseschau vom 6. August 2013: Mammut-Urteil in der Türkei – BGH zu Pflichtangeboten – Falsche Geständnisse

06.08.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA Michael Ratner: Das Handelsblatt (Moritz Koch) interviewt Michael Ratner, Rechtsbeistand des Wikileaks-Aktivisten Julian Assange. Der amerikanische Anwalt spricht über seine Erfahrungen als Verteidiger von Guantanamo-Häftlingen und meint, dass sich kein Whistleblower in die Hände der US-Justiz begeben sollte. Sowohl Edward Snowden als auch sein Mandant Assange dürften sich keine Hoffnungen auf ein faires Verfahren machen. Es sei eine "schreiende Ungerechtigkeit", dass der Informant Bradley Manning für viele Jahre hinter Gitter muss, während es "keine Rechenschaft über die Schandtaten der US-Regierung, vor allem der Bush-Regierung" gebe.

Schweden falsche Geständnisse: Über den "größten Justizskandal" Schwedens schreibt die Welt (Helmut Steuer). Anfang der 1990er Jahre wurde ein damals 40-jähriger Mann wegen verschiedener Vorwürfe in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen. Dort mit neuartigen Medikamenten behandelt, habe er begonnen, die Begehung bis dahin ungeklärter Morde zu gestehen. Von den Fällen habe er aus der Zeitung erfahren, ihm sei bei der Rekonstruktion der insgesamt über 30 Fälle aber auch von Ermittlungsbeamten und der Staatsanwaltschaft geholfen worden. Vor einigen Jahren hätten Recherchen eines Fernsehjournalisten eine Aufarbeitung bewirkt, nach mehreren Wiederaufnahmeverfahren erfolgte in der vergangenen Woche der letzte Freispruch. In der psychiatrischen Anstalt sitzt der Mann dennoch weiterhin, eine von der Justizministerin des Landes einberufene Kommission solle derweil strukturelle Ursachen der Fehlurteile untersuchen.

Sonstiges

Geschäftsklima für Anwälte: Einer für das Handelsblatt (Heike Anger/Axel Schrinner) vorgenommenen Sonderauswertung des Ifo-Geschäftsklimas für das Dienstleistungsgewerbe zufolge laufen die Geschäfte von Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern derzeit glänzend. Der Bericht zitiert den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, nach dem die Anwaltschaft von der Konjunkturkrise nicht so erfasst worden sei wie andere Branchen.

Bestpreisklauseln: Das Bundeskartellamt hat das Hotel-Buchungsportal HRS im vergangenen Monat wegen der Verwendung sogenannter Bestpreisklauseln bereits zum zweiten Mal abgemahnt. Die Klauseln verpflichten gelistete Hotels dazu, die günstigsten Konditionen anzubieten. Die Kartellrechts-Anwälte Nicolas Kredel und Jan Kresken erläutern auf lto.de die Rechtsansicht des Bundeskartellamts. Die Autoren sind der Ansicht, dass die z.B. auch von Amazon verwendeten Klauseln unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Kartellverbot unterfallen.

Das Letzte zum Schluss

Leidenschaft entschädigt: Die schmerzhafte und behandlungsbedürftige Verletzung einer jungen Israelin ist jetzt mit einem Betrag von umgerechnet 85.000 Euro entschädigt worden. Wie die taz schreibt, verletzte sich die Frau beim "heftigen Schmusen" mit ihrem Freund, als das Waschbecken, an das sie sich gelehnt hatte, brach. Die beklagte Baufirma konnte sich mit ihrem Vortrag, das Paar habe durch "wilden Sex" den Bruch des Beckens bewirkt, nicht durchsetzen, die Beteiligten einigten sich nun vor einem Berufungsgericht.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. August 2013: Mammut-Urteil in der Türkei – BGH zu Pflichtangeboten – Falsche Geständnisse . In: Legal Tribune Online, 06.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9292/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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