Die juristische Presseschau vom 6. Juni 2018: Frei­heit für Zschäpe? / Miet­p­reis­b­remse, 2. Ver­such / Auf­ent­halts­zweck Homo-Ehe

06.06.2018

Im Münchner NSU-Verfahren beginnt der zweite Teil des Verteidiger-Plädoyers der Hauptangeklagten. Außerdem in der Presseschau: Die Mietpreisbremse soll nachjustiert werden und EuGH zum Aufenthaltsrecht gleichgeschlechtlicher Ehepartner.

Thema des Tages

OLG München – NSU: Im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München hat mit Wolfgang Heer der erste der "Altverteidiger" der Hauptangeklagten plädiert. Weil Beate Zschäpe allenfalls wegen einfacher Brandstiftung verurteilt werden könne, nicht jedoch wegen der dem NSU zur Last gelegten Taten, sei sie unverzüglich zu entlassen, so der Anwalt. Hierbei seien auch "eklatante Verfahrensverstöße" zugunsten seiner Mandantin zu berücksichtigen. Zu diesen zählte Heer "rechtswidrige Ausforschungen" Zschäpes durch polizeiliche Ermittler, eine "massive Vorveruteilungskampagne" seitens des Generalbundesanwalts sowie schließlich auch die "Verteidigerkrise". Diese sei vom Gericht befördert worden, indem bereits vor der Beauftragung des neuen Verteidigers Hermann Borchert mit ihm Gespräche geführt worden seien. Über das Plädoyer berichten FAZ (Karin Truscheit), zeit.de (Tom Sundermann) und SZ (Annette Ramelsberger/Wiebke Ramm).

Ein weiterer Artikel der SZ (Annette Ramelsberger/Wiebke Ramm) stellt die anderen Angeklagten, die ihnen vorgeworfenen Taten und ihre recht unterschiedlichen Verteidigungsstrategien vor.

Rechtspolitik

Mietpreisbremse: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat den Entwurf einer Reform der sogenannten Mietpreisbremse in die regierungsinterne Ressortabstimmung gegeben. Nach dem Entwurf sollen Vermieter im Rahmen einer vorvertraglichen Auskunftspflicht Mietern künftig von sich aus mitteilen, dass sie eine höhere als die gesetzlich zulässige Miethöhe verlangen sowie den Grund hierfür. Dies berichten u.a. taz (Martin Reeh) und Hbl (Silke Kersting/Dietmar Neuerer). Die SZ (Thomas Öchsner) gibt einen Überblick zu den geplanten Neuregelungen. Im Interview mit der taz (Erik Peter) kritisiert Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, die nun geplante Reform.

Michael Psotta (FAZ) befüchtet, dass durch die Verschärfung "Investoren verschreckt werden". Das bisherige Gesetz sei zwar "einer der großen Fehlschläge" der vorigen Regierung gewesen, habe "aber zumindest keine größeren Schäden angerichtet". Dies könnte sich, nicht zuletzt wegen möglicher Geldbußen für Vermieter, ändern. Nach dem Leitartikel von Rainer Balcerowiak (taz) ist der Entwurf keineswegs der "große Wurf" zur Eindämmung der vorhandenen Wohnungsnot. Statt sich mit vorhandenen Lösungsansätzen für "Themen, die für die soziale Verfasstheit unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind", auseinanderzusetzen, konzentrierten sich Parlamentarier aber lieber auf die Aufklärung von Fehlern bei Asylbescheiden.

Regierungsbefragung: Vor der am heutigen Mittwoch stattfindenden ersten parlamentarischen Regierungsbefragung zeichnet die FAZ (Johannes Leithäuser) die Entstehung dieses neuen Instruments nach, die taz (Tobias Schulze) gibt einen Überblick zu den Regeln.

Justizministerkonferenz – Betretungsrecht: Ein der taz (Christian Rath) vorliegender Antrag aus Bayern und Rheinland-Pfalz für die am heutigen Mittwoch in Eisenach beginnende Justizministerkonferenz sieht ein polizeiliches Betretungsrecht in Wohnungen zum Zwecke der Installierung von Trojanern vor.

Sammelklage: In einer Kolumne für das FAZ-Einspruch-Magazin beschreibt Rechtsanwältin Birgit Spießhofer die über die Verbraucherschutzplattform myRight organisierte Massenklage einer US-amerikanischen Kanzlei wegen Schadensersatzansprüchen aus dem Diesel-Skandal als "Sammelklage durch die Hintertür". Dass sich dem Konstrukt mittlerweile über 10.000 VW-Kunden angeschlossen haben, belege ihr mangelndes Vertrauen auf den Gesetzgeber und eröffne somit einen "rechtspolitischen Wettbewerb" mit der noch einzuführenden Musterfeststellungsklage.

Kindeswohl: In einem Kommentar spricht sich Reinhard Müller (FAZ) gegen die Änderung des Grundgesetzes für einen besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch aus. Hierfür müssten Strafverfolgern effektivere Instrumente, zu denen auch die Vorratsdatenspeicherung zähle, in die Hand gegeben werden.

Parteienfinanzierung: Ein der SZ (Nico Fried/Mike Szymanski) vorliegender Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sieht deutliche Erhöhung staatlicher Zuschüsse für die Parteien vor. So solle die im Parteiengesetz vorgesehene absolute Obergrenze der staatlichen Teilfinanzierung angehoben werden.

DSGVO-Abmahnungen: Die Unionsfraktion im Bundestag strebt nach Informationen der Welt (Karsten Seibel) eine gesetzliche Schonfrist für die Kostenpflichtigkeit von Abmahnungen im Zusammenhang der Datenschutzgrundverordnung an. Eine Analyse im Recht-und-Steuern-Teil der FAZ (Hendrik Wieduwilt) kommt zu dem Schluss, dass das Datenschutzrecht "nicht so anfällig für Abmahnungen wie etwa das Urheber- und Markenrecht" sei.

Justiz

EuGH zu Aufenthaltsrecht: Homosexuelle Ehepartner von EU-Bürgern können ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in der Heimat ihrer Gatten nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auch dann geltend machen, wenn das betreffende Land die Ehe gleichgeschlechtlicher Partner nicht kennt. Anderenfalls würde die Freizügigkeit des EU-Bürgers verletzt, entschied nun der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des rumänischen Verfassungsgerichts. Es berichten lto.de (Tanja Podolski) und taz (Christian Rath). Eine englischsprachige Analyse der Entscheidung liefert Senior Researcher Uladzislau Belavusau auf verfassungsblog.de.

EuGH zu Facebook-Fanpages: Wer auf Facebook sogenannte Fanpages betreibt, hat nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ebenso wie das Internet-Unternehmen für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards zu sorgen. Insbesondere müssten Besucher der Seite informiert werden, welche Daten über sie gesammelt werden. Die Berichte von SZ (Wolfgang Janisch)swr.de (Gigi Deppe), FAZ (Marcus Jung) und spiegel.de (Patrick Beuth) weisen darauf hin, dass der EuGH auch klargestellt habe, dass Datenschützer überall dort für Facebook zuständig seien, wo das Unternehmen eine Niederlassung betreibt. Nach dem Kommentar von Markus Beckedahl und Ingo Dachwitz (netzpolitik.org) sollte die Entscheidung Anlass bieten, "Facebook endlich in die Pflicht" zu nehmen. Der Konzern müsse "einen datenschutzfreundlichen Betrieb von Fanseiten ermöglichen".

BVerfG zu VG Wort: Das 2016 ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rechtswidrigkeit des bisherigen Ausschüttungsmodells der Verwertungsgesellschaft Wort verletzt einen beschwerdeführende Verlag nicht in seinem Grundrecht auf Eigentum. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde durch das Bundesverfassungsgericht in einem jetzt bekanntgegebenen Beschluss von Mitte April nicht zur Entscheidung angenommen, berichtet u.a. lto.de.

BGH zu Kreditkosten: Der Bundesgerichtshof hat erneut formularmäßig vereinbarte Zusatzkosten von Kreditverträgen für unwirksam erklärt. Die jetzige Entscheidung betrifft sogenannte Zinscap-Prämien und Zinssicherungsgebühren, sie wird von Rechtsanwalt Olaf Methner auf lto.de vertieft erläutert. Über die Entscheidung schreiben auch die FAZ (Marcus Jung) und Hbl (Frank M. Drost).

OLG Hamm zu Zweitausbildung: Eltern sind nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm grundsätzlich nicht verpflichtet, ihrem Kind auch eine zweite Ausbildung zu finanzieren. Die beklagten Eltern müssten damit die vom Land Nordrhein-Westfalen geforderte Rückerstattung von Bafög-Zahlungen nicht leisten, meldet die FAZ (Marlene Grunert).

LG Dortmund – Fabrikbrand: Die vor dem Landgericht Dortmund verhandelten Schmerzensgeldansprüche für Angehörige der bei einem Brand in einer pakistanischen Textilfabrik Verstorbenen sind möglicherweise verjährt. Zu diesem Schluss sei ein Gutachten über die Auslegung pakistanischen Rechts gekommen, berichtet die taz (Hannes Koch). Ein 2014 zwischen den Klägern und der beklagten Firma KiK vereinbarter Verjährungsverzicht habe sich nach Ansicht der Beklagten nur auf Schadensersatz bezogen. Folgte das Gericht dieser Auffassung, dürfte der Prozess ein schnelles Ende finden.

LG Zwickau – Schlecker: Nach einer längeren Unterbrechung ist vor dem Landgericht Zwickau ein Zivilverfahren gegen die Ehefrau Anton Schleckers, ihre beiden Kinder und den Geschäftsführer eines für Schlecker tätigen Personaldienstleisters fortgesetzt worden. Der Insolvenzverwalter dieses Unternehmens fordere von den Beklagten mehr als eine Million Euro zurück, die die damals bereits zahlungsunfähige Firma Anton Schlecker als ungesichertes Darlehen zur Verfügung gestellt haben soll, schreibt das Hbl (Martin Buchenau/Volker Votsmeier). Auf einen Vergleichsvorschlag des Gerichts hätten sich die Parteien nicht einigen können, eine Entscheidung sei für den 16. August terminiert.

LG Landau – Kandel: Von dem am 18. Juni am Landgericht Landau beginnenden Prozess zur Tötung einer 15-Jährigen aus Kandel bleibt die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ein Gutachten habe die Volljährigkeit des Angeklagten nicht zweifelsfrei belegen können, meldet die SZ.

AG Dortmund – Volksverhetzung: Wegen Volksverhetzung ist der frühere Leiter der Dortmunder Feuerwehr vor dem Amtsgericht Dortmund angeklagt. Nach dem Bericht von zeit.de (Roland Kaufhold) war der Angeklagte, dem Posts in rechtsradikalen Foren zur Last gelegt werden, jahrelang SPD-Mitglied.

VG Hamburg zu G-20: Die polizeiliche Festsetzung einer Gruppe italienischer Demonstrationsteilnehmer im Zuge des G-20-Gipfels im vergangenen Jahr ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg rechtswidrig gewesen. Das einzig Rechtmäßige des gesamten Vorgangs sei die Freilassung der Betroffenen gewesen, zitiert die taz-Nord (Marco Carini) aus der mündlichen Urteilsbegründung.

Justizfehler: Der am heutigen Mittwoch beginnende 69. Deutsche Anwaltstag steht unter dem Motto "Fehlerkultur in der Rechtspflege". Aus diesem Anlass interviewt die SZ (Wolfgang Janisch) den Verfassungsrichter Ulrich Maidowski über Autoritätsgläubigkeit als mögliche Fehlerquelle sowie Möglichkeiten, Fehlern vorzubeugen. Auch Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, schreibt in einem Gastbeitrag für das FAZ-Einspruch-Magazin über Fehlerkultur in der Justiz. Fehlurteilen werde durch Verfahrens- bzw. Beweislastregeln und ein Rechtsmittelsystem vorgebeugt, auszuschließen seien sie dennoch nicht. Es sei auch eine Bewusstmachung von Erkenntnisfehlern als möglicher Fehlerquelle nötig, entsprechende Angebote in der Ausbildung oder berufsbegleitend fehlten aber oder seien selten. In einem weiteren Beitrag des FAZ-Einspruch-Magazins beschreiben drei Rechtsanwälte ihren Umgang mit beruflichen Fehlern.

Reinhard Müller (FAZ) diskutiert juristische Fehlerkultur im Leitartikel. Wegen der Auslegungsbedürftigkeit von Recht gebe es anders als in den Naturwissenschaften kein "richtig" oder "falsch". Diese scheinbare Beliebigkeit verdeutliche die Notwendigkeit der Beschäftigung mit NS-Geschichte in der juristischen Ausbildung und darüber hinaus auch die Bewusstmachung der Auswirkungen juristischer Entscheidungen.

Recht in der Welt

Schiedsgericht – Vattenfall: Seit 2012 verhandelt das Schiedsgericht der Weltbank zu einer Klage des Energieversorgers Vattenfall gegen die Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs. Seitens Deutschland sind dabei bislang 16 Millionen Euro an Kosten angefallen, meldet die taz (Christian Rath).

Dänemark – Cum-Ex: Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) schreibt über den britischen Investmentbanker Sanjay Smith, gegen den als mutmaßlich zentrale Figur bei sogenannten Cum-Ex-Steuerdeals unter anderem in Dänemark ermittelt wird.

Sonstiges

Fall Oury Jalloh: Der Landtag Sachsen-Anhalt will am kommenden Freitag den früheren Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel und den früheren rechtspolitischen Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, als externe Berater damit beauftragen, den Rechtsausschuss des Parlaments bei der Klärung offener Fragen im Fall des im Dessauer Polizeigewahrsam verstorbenen Oury Jalloh zu unterstützen. Den  Juristen seien zahlreiche konkrete Fragen, etwa nach offenen Ermittlungsansätzen oder der Vertretbarkeit von Einstellungs- und Abgabebeschlüssen gestellt worden, schreibt die taz (Christian Jakob).

Staatsversagen: Für das FAZ-Einspruch-Magazin untersucht Rechtsprofessor Michael Stolleis den Gehalt des Begriffs "Staatsversagen".

Entfristungskriterien: Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Alexander von Chrzanowski für den Recht-und-Steuern-Teil der FAZ untersucht die arbeitsrechtliche Zulässigkeit der jüngst bekanntgewordenen Kriterien der Deutschen Post bei der Übernahme befristet Beschäftigter. Der Autor hält Kriterien wie Krankheitszeiten oder verursachte Schäden für zulässig, "sofern sie nicht diskriminierend angewendet werden", etwa aufgrund einer Behinderung.

Facebook Jobs: Rechtsanwalt Christoph Kurzböck (Hbl-Rechtsboard) führt arbeits- und datenschutzrechtliche Probleme von Facebook Jobs, einem neuen Jobportal des Internetunternehmens, auf.

Das Letzte zum Schluss

Entwendete Kleidung: AfD-Chef Alexander Gauland wurden beim abendlichen Bad in einem Potsdamer See die am Ufer zurückgelassene Kleidung samt Wohnungsschlüssel gestohlen, berichtet unter anderem bild.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Juni 2018: Freiheit für Zschäpe? / Mietpreisbremse, 2. Versuch / Aufenthaltszweck Homo-Ehe . In: Legal Tribune Online, 06.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28979/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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