Die juristische Presseschau vom 6. Januar 2016: Köln und Rechts­staat / Pflicht- und Siche­rungs­ver­tei­di­gung / Vor­sicht bei Zettel-Tes­ta­ment

06.01.2016

Justiz

EuGH zu Steuerberatern: Nach Vorlage des Bundesfinanzhofes hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Privilegien für deutsche Steuerberater nicht grundsätzlich gegen EU-Recht verstießen. So könne die Dienstleistungsfreiheit zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes dann eingeschränkt werden, wenn die konkreten Qualifikationen ausländischer Anbieter von Steuerberatungen bei der Zulassung berücksichtigt werden, erläutert die FAZ (Joachim Jahn).

OLG Hamm zu Zettel-Testament: Das Oberlandesgericht Hamm hat am Dienstag eine Entscheidung zu einem sog. "Zettel"- Testament getroffen und darin Mindestanforderungen an Form und Inhalt zur Wirksamkeit formuliert. Wie lawblog.de (Udo Vetter) berichtet, sei das Gericht im konkreten Fall, in welchem es um die Vererbung eines Hauses ging, von einer Unwirksamkeit ausgegangen: Die Schriftstücke, ein Papierschnipsel und ein kleines Pergamentpapier, stellten u.a. wegen zahlreicher Grammatik- bzw. Rechtschreibfehler und dem Ort der Aufbewahrung kein wirksames Testament dar.

OLG Hamm zu Unterhaltsrichtlinien: Wie lto.de knapp meldet, hat das Oberlandesgericht Hamm am gestrigen Dienstag neue Leitlinien für das Unterhaltsrecht veröffentlicht. Das entsprechende Dokument des OLG ist wie auch die neue Düsseldorfer Tabelle, die es berücksichtigt, bei lto.de verlinkt.

LG Heidelberg zu Maschmeyer: Wie das Handelsblatt informiert, wurde der AWD-Gründer Carsten Maschmeyer vom Landgericht Heidelberg verurteilt, an die Klägerin MLP Auskunft zu erteilen über Transaktionen im Zusammenhang mit dem Versuch, die beiden Finanzdienstleister zusammen zu bringen.

AG Oranienburg – Berufung im Fall "Nazi-Tattoo": Im Falle des durch das Amtsgericht Oranienburg zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilten NPD-Politikers, der in einem Schwimmbad ein Nazi-Tattoo gezeigt hatte, hat laut lto.de nun auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt; sie strebe ein höheres Strafmaß an.

StA Darmstadt – Schüsse auf Flüchtlingsunterkunft: Wie die FR (Hanning Voigts) meldet, hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt nach dem Schüssen auf eine Flüchtlingsunterkunft in Dreieich, bei welchen ein Flüchtling verletzt wurde, Ermittlungen wegen versuchten Mordes aufgenommen.

Pflichtverteidiger: "Der Verteidiger und seine Pflicht" – In seiner Rechtskolumne befasst sich Bundesrichter Thomas Fischer für zeit.de mit der Verteidigung im Strafprozess: "Anlass, [aber] nicht Gegenstand" des Beitrags sei der NSU-Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht. In dem umfangreichen Beitrag nähert er sich über die Frage, was Verteidiger eigentlich tun, wie man diese mandatiert und wie sie die Rechte der Beschuldigten schützen, dem Wesen der Pflichtverteidigung; weiter geht es um die nicht erst seit den RAF-Prozessen bekannte Sicherungsverteidigung und die Abberufung von Verteidigern.

Kanzlei-Budgetierung: Unter dem Titel "Raus aus dem Mittelmaß" erläutert für lto.de Christopher Holl, Kaufmännischer Leiter einer Versicherungs- und Haftungsrechtskanzlei, wie sich wachsende Kanzleien bei den Themen Management, Planung und Budgetierung systematisch am besten aufstellen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Januar 2016: Köln und Rechtsstaat / Pflicht- und Sicherungsverteidigung / Vorsicht bei Zettel-Testament . In: Legal Tribune Online, 06.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18029/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen