Die juristische Presseschau vom 5. September 2012: 37.000 gegen ESM – Piraten-Reförmchen zum Urheberrecht – Laptops im Gerichtssaal

05.09.2012

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – Oracle vs. SAP: Nachdem sich die Softwarekonzerne Oracle und SAP im Streit um gestohlene Kundendaten zunächst auf einen Vergleich in Höhe von 306 Millionen Dollar geeinigt hatten, geht Oracle nun in die nächste Distanz, um so möglicherweise eine höhere Summe als Schadensersatz zu erzielen. Die FAZ (Stephan Finsterbusch) gibt einen Überblick über den Fall. In einem kurzen gesonderten Kommentar kritisiert Finsterbusch (FAZ) das Vorgehen Oracles und fordert, sich wieder auf die Softwaretechnik anstatt auf die Rechtsabteilung zu konzentrieren.

Großbritannien –Oligarchen-Prozesse: Nachdem in London gerade ein Prozess zwischen den russischen Oligarchen Beresowski und Abramowitsch zu Ende gegangen ist, berichtet die FTD (André Ballin) von zwei ähnlichen Verfahren, in denen sich der russische Milliardär Oleg Deripaska vor dem Londoner High Court mit ehemaligen Geschäftspartnern streitet.

Tschechien – Rückgabe von Kircheneigentum: Das tschechische Parlament stimmt heute über ein Gesetz ab, das die Rückgabe von Kirchengütern nach der Enteignung durch die Kommunistische Partei ermöglichen soll. Das Vorhaben ist umstritten, weil befürchtet wird, dass dann auch enteignete Sudetendeutsche Ansprüche geltend machen könnten. Sollte das Gesetz scheitern, drohe jedoch eine Prozesslawine, erklärt Die Welt (Hans-Jörg Schmidt).

Ungarn – Ausweisung eines Mörders: Die ungarische Regierung stand in der Kritik, nachdem am vergangenen Freitag ein wegen Mordes an einem Armenier verurteilter Mörder in sein Heimatland Aserbaidschan ausgewiesen worden war und dort umgehend begnadigt wurde. Ungarn betont nun, damit völkerrechtliche Verpflichtungen eingehalten zu haben, berichtet die taz (Ralf Leonhard).

Das Letzte zum Schluss

Wer trinkt schon gern den Wein allein: Vor dem Oberlandesgericht München stritt sich ein geschiedenes Ehepaar über die Aufteilung der wertvollen Weinsammlung. Wie Hans-Otto Burschel (blog.beck.de) ausführt, kam das Gericht zu dem Schluss, dass es sich nicht um einen Haushaltsgegenstand handele, weil der Ehemann sich allein um die Pflege des Weinkellers kümmerte, die Ehefrau hingegen nur selten davon kostete. Ein Ausgleich komme jedoch über das Güterrecht in Betracht – dann könnte allerdings Vermögensverschwendung vorliegen "wenn der Ehemann den Weinvorrat nach der Trennung verkasematuckelt hätte", warnt Burschel.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)


Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. September 2012: 37.000 gegen ESM – Piraten-Reförmchen zum Urheberrecht – Laptops im Gerichtssaal . In: Legal Tribune Online, 05.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6999/ (abgerufen am: 09.05.2024 )

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