Die juristische Presseschau vom 3. und 4. Oktober: Beschneidung wird geregelt – Voßkuhle wird charmanter – Das Grundgesetz wurde gemalt

04.10.2012

Weitere Themen – Recht in der Welt

Vatikan – Kammerdiener vor Gericht: Die Mittwochs-SZ-Sonderausgabe (Andrea Bachmann) berichtete von der Aussage des angeklagten Paolo Gabriele, dem ehemaligen Kammerdiener des Papstes. Er will bei seinen Diebstählen von Dokumenten und Wertsachen keine Komplizen gehabt haben. Der Theologieprofessor Stefan Samerski schildert auf lto.de die Rahmenbedingungen dieses Strafverfahrens. "Materiell-rechtliche Grundlage für das Ermittlungs- sowie das Gerichtsverfahren ist ein etwa 100 Jahre altes, italienisches Strafrecht, das Italien selbst bereits mehrfach überholt und reformiert hat. Ein Strafprozessrecht ist dagegen nicht öffentlich bekannt."

USA – Wahlgesetz gekippt: Ein Bundesrichter in Pennsylvania, einem der wahlentscheidenden Staaten, hat das dortige Wahlgesetz beanstandet. Die Pflicht, bei der Stimmabgabe einen Ausweis vorzulegen, entziehe vielen Wählern, die keinen Ausweis haben, faktisch das Wahlrecht. Das Urteil nütze Präsident Obama, so spiegel.de.

Sonstiges

Telekomverbindungsdaten: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und die Bundesnetzagentur haben einen gemeinsamen Leitfaden herausgegeben, wie lange Telekom-Firmen die Daten von Nutzern für technische und administrative Zwecke speichern dürfen. Das berichtet blog.beck.de (Axel Spies).

Cyber-Mobbing: Anhand des Falles des Kölner Profifußballers Kevin Pezzoni schildert der Anwalt Thomas Hey auf lto.de, welche Pflichten sein Arbeitgeber gehabt hätte, ihn zu schützen. So hätte der 1. FC Köln auf "Facebook einwirken müssen, die Gruppen zu löschen, in denen Mitglieder zu Gewalt gegen Pezzoni anstachelten."

Das Letzte zum Schluss

Gemaltes Grundgesetz: Der renommierte Maler Markus Lüpertz hat 19 Grundrechte gemalt. Im Interview mit bild.de (Jacinta Omans) schildert Lüpertz, was er dabei gedacht hat. "Das Grundgesetz beschreibt ein Idyll. Es dient dem Frieden, der Gerechtigkeit, der Unversehrtheit jedes Einzelnen, fordert aber auch Verzicht, Rücksichtnahme und Einschränkung jedes Einzelnen. Und ich spüre diese beiden Seiten. Dabei fällt gerade mir als Maler Verzicht natürlich schwer!" Ein weiteres Interview mit dem Künstler führte lto.de (Constantin Baron van Lijnden).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. und 4. Oktober: Beschneidung wird geregelt – Voßkuhle wird charmanter – Das Grundgesetz wurde gemalt . In: Legal Tribune Online, 04.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7233/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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