Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. Juli 2017: 'Ehe für alle' und das Grund­ge­setz / NetzDG wurde besch­lossen / Fukus­hima-Pro­zess hat begonnen

03.07.2017

Recht in der Welt

Österreich – Hitlers Geburtshaus: Der Staat durfte das Geburtshaus von Adolf Hitler enteignen, um es so zu nutzen, dass es nicht zu einer Nazi-Pilgerstätte werden kann. Die bereits erfolgte Enteignung wurde jetzt vom österreichischen Verfassungsgerichtshof gebilligt, berichteten die Samstags-SZ (Stefan Braun) und lto.de.

Kroatien/Slowenien – Grenzverlauf: Ein internationales Schiedsgericht in Den Haag, das seit 2009 verhandelt, hat nun seinen Schiedsspruch vorgelegt. Es geht um den strittigen Grenzverlauf zwischen Kroatien und Slowenien und den Zugang Sloweniens zur Adria, berichtet die Samstags-SZ (Moritz Baumstieger). Kroatien musste sich als Bedingung für den EU-Beitritt beteiligen, will nun aber den Schiedsspruch nicht akzeptieren.

Türkei – Deniz Yücel: In der RedHack-Affäre wurde gegen fünf von sieben inhaftierten Journalisten Anklage erhoben, nicht aber gegen den deutschen Journalisten Deniz Yücel. Sein Verfahren werde offensichtlich separat verhandelt, die Vorwürfe seien weiter nebulös, berichtet die WamS.

EuGH – Impfschaden: Der Europäische Gerichtshof hat in einem Fall aus Frankreich keinen strengen Nachweis der Kausalität für die Annahme eines Impfschadens verlangt, sondern ein Bündel ernsthafter, klarer und übereinstimmender Indizien ausreichen lassen, berichtet swr.de (Gigi Deppe).Das Urteil habe in Deutschland keine Wirkung, da hier Sonderregeln gelten.

Japan – Fukushima: In Japan hat der erste Strafprozess zur Aufarbeitung des AKW-Unglücks von Fukushima begonnen. Angeklagt sind drei Manager der Betreiber-Firma Tepco. Die Anklage wirft ihnen vor, dass sie trotz besseren Wissens nicht für hinreichende Sicherheitsvorkehrungen gesorgt hätten, so die Samstags-FAZ (Patrick Welter).

USA – Trump: Die Montags-FAZ (Winand von Petersdorff) schildert ausführlich ein Verfahren gegen US-Präsident Donald Trump, das von zwei Bundesstaaten, rund 200 demokratischen Kongressabgeordneten und einer NGO angestrengt worden war. Trump wird im Zusammenhang mit seinen vielen Unternehmen die Verletzung der US-Verfassung vorgeworfen. Danach dürfe ein Präsident neben seinem Gehalt keine anderen Leistungen vom Staat erhalten und auch keine Zuwendungen von ausländischen Mächten beziehen. Ein Bundesgericht in New York muss entscheiden.

Venezuela – Verfassungskonflikt: Der Rechtsstudent Hans Hosten analysiert auf verfassungsblog.de den aktuellen Stand des Verfassungskonflikts in Venezuela. Er kommt zu dem Schluss, dass Präsident Maduro ein Staatsstreich anzulasten sei, an dem sich der Nationale Wahlrat und das Verfassungsgericht beteiligten. Die Opposition dürfe deshalb zu friedlichem Widerstand aufrufen.

Juristische Ausbildung

Eine Hausarbeit – zwei Noten: justillion.de (Stephan Weinberger) schildert einen Fall aus Freiburg. Dort hatte ein Student seine Hausarbeit unter zwei Namen zur Korrektur eingereicht. Die Arbeit wurde von zwei unterschiedlichen Korrekturassistenten bewertet, einmal mit fünf Punkten, das andere Mal mit neun Punkten. Nun zweifele der Student am Bewertungssystem.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. Juli 2017: 'Ehe für alle' und das Grundgesetz / NetzDG wurde beschlossen / Fukushima-Prozess hat begonnen . In: Legal Tribune Online, 03.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23340/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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