Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. Juli 2017: 'Ehe für alle' und das Grund­ge­setz / NetzDG wurde besch­lossen / Fukus­hima-Pro­zess hat begonnen

03.07.2017

Wer kann gegen die 'Ehe für alle' klagen und wie würde Karlsruhe entscheiden? Außerdem in der Presseschau: Der Bundestag hat das Gesetz gegen Hass-Posts in Netzwerken beschlossen. In Japan beginnt die Aufarbeitung des Fukushima-Unglücks.

Thema des Tages

Ehe für alle – Grundgesetz: Verstößt das am Freitag beschlossene Gesetz über die 'Ehe für alle' gegen das Grundgesetz? Hans-Jürgen Papier (Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts) meint laut spiegel.de, dass die Öffnung der Ehe eine Verfassungsänderung erfordert hätte. spiegel.de (Dietmar Hipp) geht davon aus, dass über die Frage, ob hier stattdessen ein "Verfassungswandel" stattgefunden hat, eines Tages das Plenum des BVerfG entscheiden wird. Die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) vermutet nach ausführlicher Abwägung, dass das Gericht die 'Ehe für alle' nicht beanstanden werde. Rechtsprofessor Uwe Volkmann kann sich auf verfassungsblog.de ein Scheitern der 'Ehe für alle' in Karlsruhe "nur schwer vorstellen" und lehnt eine historische Auslegung des Grundgesetzes ab.

Reinhard Müller (Montags-FAZ) lobt den "Schutz der Freiheit" durch das Erfordernis von Verfassungsänderungen, wenn es "ans Eingemachte" gehe.

Ehe für alle – Verfassungsklagen: Den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle kann etwa eine Landesregierung oder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten stellen. Der bayerische Ministerrat will am Dienstag entscheiden, ob er einen Antrag stellt, meldet die Samstags-taz (Christian Rath). Die Montags-Welt (Marcel Leubecher) stellt die kontroverse Diskussion in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dar. Die AfD, die eine Klage prüft, habe jedenfalls kein Klagerecht, erläutert die Montags-taz (Christian Rath).

Ehe für alle – Gesetz: Am Freitag hat der Bundestag den Gesetzentwurf des Bundesrats über die Einführung der 'Ehe für alle' mit 393 zu 226 Stimmen beschlossen. Über die Debatte berichten u.a. die Samstags-SZ (Nico Fried) und die FAS (Peter Carstens).

Die Geschichte der eingetragenen Lebenspartnerschaften beschreibt die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch). Im Feuilleton beschreibt die Samstags-SZ (Johan Schloemann) zudem den Wandel des Rechtsinstituts der Ehe in den letzten Jahrzehnten.

Rechtspolitik

NetzDG: Ebenfalls am Freitag beschloss der Bundestag das Gesetz zur besseren Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Diese werden nun verpflichtet, ein effektives Beschwerdemanagement einzurichten. Über die Debatte berichteten u.a. lto.de und die Samstags-taz (Christian Rath). Die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) erläutert die letzten Änderungen am NetzDG. Laut spiegel.de (Fabian Reinbold/Marcel Rosenbach) wird der deutsche Regelungsansatz international beachtet.

In einem separaten Kommentar kritisiert Hendrik Wieduwilt (Samstags-FAZ) das NetzDG als Beispiel dafür, wie die Freiheit immer weiter eingeschränkt wird. Auch Patrick Beuth (zeit.de) glaubt, dass trotz aller Änderungen der Konstruktionsfehler des NetzDG bestehen blieb: "Die Unternehmen haben nun einen Anreiz zum Overblocking – also zu einer Politik des 'im Zweifel lieber löschen'." Jost Müller-Neuhof (Tsp) prognostiziert als Wirkung des Gesetzes: "Weniger Hass, das wohl, aber vielleicht auch weniger Diskussion und mehr Konformismus."

WLAN: Wer ein öffentliches WLAN anbietet, haftet künftig bei rechtswidrigen Handlungen der Nutzer grundsätzlich nicht auf Schadensersatz, Beseitigung oder Unterlassung. Diese Änderung im Telemediengesetz hat der Bundestag ebenfalls am Freitag beschlossen. Rechteinhaber können allerdings verlangen, dass bestimmte Netzseiten gesperrt werden, wenn dort Urheberrechtsverletzungen stattfinden. Über das Gesetz berichten u.a. der Anwalt Paetrick Sakowski auf lto.de und netzpolitik.org (Ingo Dachwitz).

Udo Vetter (lawblog.de) befürchtet, dass das Gesetz bei der Nutzung illegaler Tauschbörsen durch die Nutzer gerade nicht gilt.

UrhWissG: Zudem beschloss der Bundestag am Freitag das Gesetz über das Urheberrecht in der Wissensgesellschaft. Danach können Lehrer und Dozenten digitale Inhalte in Unterricht und Lehre nutzen, ohne einen Vertrag mit dem Verlag abzuschließen. Die Urheber müssten aber angemessen honoriert werden. Es berichtet das boersenblatt.net.

Abstammung: Am Dienstag will eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte Reformkommission zum Abstammungsrecht dem Ministerium ihren Abschlussbericht übergeben. Darin wird eine Reform des Rechts mit Blick auf neue Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin gefordert. Die FAS (Markus Wehner) und die Montags-taz (Marion Mück-Raab) stellen Details des Berichts vorab vor.

Staatstrojaner: Rechtsprofessor Tobias Singelnstein stellt auf verfassungsblog.de die vor zehn Tagen im Bundestag beschlossenen Änderungen der Strafprozessordnung zur Einführung der Quellen-TKÜ und der Onlinedurchsuchung vor und bewertet sie kritisch.  Im Focus diskutieren in Pro- und Contra-Form der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). 

Datenschutz: Rechtsprofessor Alexander Roßnagel kritisiert im Gespräch mit netzpolitik.de (Ingo Dachwitz) das jüngst beschlossene Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz. Dort sei die Chance verpasst worden, Lücken der  neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung zu schließen.

Prostitution: Rechtsprofessor Gregor Thüsing kritisiert im Gespräch mit lto.de (Maximilian Amos) das Prostituiertenschutzgesetz, das zum 1. Juli in Kraft trat. Es sei nicht so streng wie erforderlich.

Vorratsdatenspeicherung: Verbände aus der Telekom-Branche fordern die Bundesregierung auf, die Vorratsdatenspeicherung auf gesetzlicher Ebene ausdrücklich auszusetzen, so die Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt). Es genüge nicht, dass die Bundesnetzagentur mit Blick auf einen Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster derzeit bei Nicht-Speicherung auf Sanktionen verzichte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. Juli 2017: 'Ehe für alle' und das Grundgesetz / NetzDG wurde beschlossen / Fukushima-Prozess hat begonnen . In: Legal Tribune Online, 03.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23340/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen