Die juristische Presseschau vom 3. Januar 2018: NetzDG am Pranger / Land­frie­dens­bruch durch Teil­nahme? / Seeg­müller im Inter­view

03.01.2018

Recht in der Welt

Polen – Sexualstraftäter: Das polnische Justizministerium hat zum Jahresbeginn ein Register mit Namen, Anschriften und Bildern verurteilter Sexualstraftäter online gestellt, meldet bild.de.

Spanien – Katalonien: In einem ausführlichen Beitrag auf verfassungsblog.de fasst Rechtsprofessor Jose Luis Marti (in englischer Sprache) die Ereignisse des vergangenen Herbstes in der spanischen Provinz Katalonien zusammen und legt dar, warum die EU sich aktiver um eine Konfliktbeilegung bemühen sollte.

Moldau – Präsident: Nach Meldung von spiegel.de hat das Verfassungsgericht der Republik Moldau die Befugnisse des Präsidenten Igor Dodon vorübergehend ausgesetzt. Grund sei die Weigerung des Präsidenten, die Ernennung mehrerer Minister zu bestätigen.

Türkei – Deniz Yücel: Äußerungen des türkischen Außenministers ließen vermuten, dass nun doch bald eine Anklage gegen den Journalisten Deniz Yücel erhoben werde, schreibt die SZ (Christiane Schlötzer).

USA – Terrorismus: Die SZ (Katrin Werner) stellt einen US-amerikanischen Tierrechtsaktivisten vor, der nach dem Einbruch in einen Nerz-Zuchtbetrieb auf Grundlage des "Animal Enterprise Terrorism Act" verurteilt wurde und somit nun als Terrorist gelte. Der Tierschützer ist nun mit dem Versuch gescheitert, das Gesetz wegen eines unzulässigen Eingriffs in die Meinungsfreiheit als verfassungswidrig erklären zu lassen.

Sonstiges

beA: Nach Meldung des FAZ-Einspruchs (Hendrik Wieduwilt) erwägt die Bundesrechtsanwaltskammer bei der bislang gescheiterten Einführung des Anwaltspostfachs beA eine "komplette Neustrukturierung" des Projekts.

Prozessrisikoanalyse: Der Anwalt Jörg Risse hat gemeinsam mit dem Unternehmensjuristen Matthias Morawietz ein Praxisbuch zur "Prozessrisikoanalyse" herausgebracht. FAZ-Einspruch (Marcus Jung) stellt das im Buch behandelte Prinzip, im Wege der Risikoanalyse die Erfolgswahrscheinlichkeit gerichtlicher Verfahren zu bestimmen, vor.

"Kurze Vollzeit": Die IG Metall fordert in ihren gegenwärtigen Tarifverhandlungen unter anderem einen Anspruch auf eine befristete 28-Stunden-Woche für Vollzeitbeschäftigte, teilweise mit Lohnzuschuss durch den Arbeitgeber. Eine solche "kurze Vollzeit" ist nach Einschätzung eines vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall in Auftrag gegebenen Gutachtens von Rechtsprofessor Clemens Höpfner rechtswidrig, weil hierdurch verschiedene Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund unterschiedlich hoch vergütet würden. Es berichten SZ (Henrike Roßbach) und FAZ (Dietrich Creutzburg).

Das Letzte zum Schluss

Lehrer-Kritik: Kritikfähigkeit gehört wahrscheinlich auch bei Lehrern zu gewünschten Kompetenzen. Dies musste eine Kölner Lehrerin nun erfahren: justillon.de berichtet, dass das Landgericht Köln ihre mit 30.000 Euro bezifferte Schmerzensgeldklage abwies. Beklagt war ein Elternjahrgangssprecher, der auf Bitten der Schulleitung Beschwerden am Unterrichtsverhalten der Klägerin in einem Schreiben zusammengefasst hatte.

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lto/mpi

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Januar 2018: NetzDG am Pranger / Landfriedensbruch durch Teilnahme? / Seegmüller im Interview . In: Legal Tribune Online, 03.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26131/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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