Die juristische Presseschau vom 3. Januar 2018: NetzDG am Pranger / Land­frie­dens­bruch durch Teil­nahme? / Seeg­müller im Inter­view

03.01.2018

Justiz

LAG Hessen zu Tonaufnahme: Die heimliche Tonaufnahme eines Personalgesprächs kann die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen. Dies entschied nach Meldung von lto.de das Hessische Landesarbeitsgericht.

LG Bielefeld zu Online-Rechtsdienstleister: Dem Online-Rechtsdienstleister "abfindungsheld.de" ist nach einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Bielefeld aus dem vergangenen Monat die Verwendung mehrerer vom örtlichen Anwaltsverein beanstandeter Werbeaussagen untersagt worden. Die Plattform hatte unter anderem damit geworben, "günstiger als jeder Anwalt" zu sein, berichtet lto.de.

AG Hamburg-Altona – G20-Ausschreitungen: Am heutigen Mittwoch wird am Amtsgericht Hamburg-Altona das Strafverfahren gegen Fabio V. fortgesetzt. Dem Italiener wird unter anderem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Die taz (Christian Rath) macht darauf aufmerksam, dass sich zahlreiche weitere Teilnehmer der auch von V. besuchten Demonstration ebenfalls Ermittlungen auf Grundlage dieses Strafvorwurfs ausgesetzt sehen. Dabei sei es mehr als fraglich, ob die bloße Teilnahme an einer unfriedlichen Versammlung die tatbestandlichen Voraussetzungen und die hierzu vom Bundesgerichtshof aufgestellten Anforderungen erfülle.

VG Hamburg zu G20-Einsatz: Ende November des vergangenen Jahres gab das Verwaltungsgericht Hamburg der Feststellungsklage einer von der polizeilichen Festsetzung eines Busses der Jugendorganisation "Die Falken" im Vorfeld der Proteste gegen den G20-Gipfel Betroffenen statt. Das Anerkenntnisurteil hatte gleichzeitig eine negative Kostenfolge für die Klägerin. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Timo Schwander erläutert auf juwiss.de vertieft die rechtlichen Grundlagen des verwaltungsprozessualen Anerkenntnisurteils und dessen spannungsreiche Beziehung zur grundgesetzlichen Rechtsschutzgarantie. Der entschiedene Fall lege einen intensiven Grundrechtseingriff nahe, die allgemein gehaltene Entschuldigung des Hamburger Innensenators lasse das diesbezügliche Feststellungsinteresse nicht ohne weiteres entfallen.

Robert Seegmüller: Der FAZ-Einspruch (Alexander Haneke) interviewt den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen Robert Seegmüller zur Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Asylklagen, gesetzgeberischen Versäumnissen und Verbesserungsmöglichkeiten bei der Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung auf diesem Gebiet sowie Änderungswünschen an das materielle Recht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Januar 2018: NetzDG am Pranger / Landfriedensbruch durch Teilnahme? / Seegmüller im Interview . In: Legal Tribune Online, 03.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26131/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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