Die juristische Presseschau vom 1. und 2. November 2012: Prozess-Deals ohne Gesetz – Kachelmann will Schadensersatz – Gutachten rechtfertigt Beamten-Streikverbot

02.11.2012

Kurz vor der mündlichen Verhandlung am BVerfG offenbart eine Umfrage, dass sich viele Richter nicht an die gesetzlichen Regeln für Deals im Strafprozess halten. Außerdem in der Presseschau: Regierung plant Sodomie-Verbot, Kachelmann will Schadensersatz, Gutachten rechtfertigt Streikverbot für Beamte – und warum die "freie Hand" des Anwalts gefährlich werden kann.

Umfrage zu Deals im Strafprozess: Viele Gerichte halten sich nicht an die Regeln der Strafprozessordnung für Verfahrensabsprachen. Dies habe eine Umfrage unter nordrhein-westfälischen Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern ergeben, berichtet die SZ (Wolfgang Janisch). Die Studie sei für ein vor dem Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren angefertigt worden; hier werde nächsten Mittwoch mündlich verhandelt.

In einem gesonderten Kommentar bewertet Janisch den Befund der Studie als "erschütternd". Mangelnde Rechtstreue auf der Richterbank sei "ein Desaster"; das "Gift der Deals" mache den "Gerichtssaal zum Marktplatz".

Weitere Themen – Rechtspolitik

Vereinfachte Anlegerklagen: Mit dem Inkrafttreten des "Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetzes" am gestrigen Donnerstag beschäftigt sich die Donnerstags-FTD (Mareike Scheffer/Renate Daum). Dieses erleichtere Massenklagen von Anlegern künftig deutlich und vermindere so das Prozessrisiko einzelner Kläger.

Professorenbesoldung: Über die Mühen der Bundesländer, eine dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung entsprechende Neuregelung zu finden, berichtet die Freitags-FTD (Marion Schmidt).

In einem Kommentar befürchtet die FTD einen "enormen Rückschritt", weil Leistungszulagen gekürzt oder durch Erfahrungsstufen ersetzt werden sollen.

Bestandsdatenauskunft: internet-law.de (Thomas Stadler) veröffentlicht ein zugespieltes Argumentationspapier des Bundesjustizministeriums zur von der Bundesregierung beschlossenen Neuregelung der Bestandsdatenauskunft von Telekommunikationsanbietern.

Sodomie-Verbot: Wie bild.de meldet, will die Bundesregierung sexuelle Handlungen an Tieren durch eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes künftig mit Bußgeld bedrohen. Bislang sei Sodomie nur strafbar, wenn das Tier erhebliche Verletzungen erleide.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. und 2. November 2012: Prozess-Deals ohne Gesetz – Kachelmann will Schadensersatz – Gutachten rechtfertigt Beamten-Streikverbot . In: Legal Tribune Online, 02.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7442/ (abgerufen am: 09.05.2024 )

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