Die juristische Presseschau vom 29. September bis 1. Oktober 2012: Strafrecht für Alte – Schwimmen für Muslimas – Schlappe für Diebe

01.10.2012

Weitere Themen - Justiz

Ermittlungen gegen Wulff: Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, ist ein neuer Vorwurf bekannt geworden. Wie der Spiegel (Michael Fröhlingsdorf/Hubert Gude/Martin U. Müller) berichtet, soll Wulff versucht haben, für seinen Freund, den Filmproduzenten David Groenewald, Sponsorengelder bei Siemens einzuwerben. Auf spiegel.de gibt es dazu eine Vorabmeldung. Auch die Montags-SZ (Jens Schneider) berichtet.

BAG zu wettbewerbswidrigem Verhalten: Der Rechtsanwalt Paul Melot de Beauregard erläutert auf dem Handelsblatt Rechtsboard, warum die Schadensersatzklage eines Straßenbauunternehmens gegen einen Konkurrenten gescheitert ist, der sich wettbewerbswidrig verhalten hatte. Demnach habe das Unternehmen nicht den konkreten Schaden nachweisen können. In dem Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ging es um eine Summe von 46 Millionen Euro.

VGH Hessen zu Schwimmunterricht: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Festellungsklage eines muslimischen Mädchens abgewiesen, das sich geweigert hatte, gemeinsam mit Jungen am Schwimmunterricht teilzunehmen. Die Richter erklärten, die damals Elfjährige habe keine Freistellung verlangen können, es sei ihr zuzumuten, zum Schwimmen einen Burkini zu tragen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Die Welt berichtet über diese und ähnliche Entscheidungen zum koedukativen Schwimmunterricht.

LG Köln zu Tagesschau-App: Nachdem das Landgericht Köln die Verbreitung der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 untersagt hat, kritisiert Reinhard Mohr in Der Welt, dass ARD und ZDF die "Signalwirkung" des Urteils ignorieren würden. Die Sender müssten sich künftig auf audiovisuelle Angebote beschränken.

AG Stuttgart zu Porto/Bordeaux: Den Fall einer Sächsin, die im Reisebüro ein Flugticket nach Bordeaux statt nach Porto erhält, bespricht der BGB-Professor Roland Schimmel auf lto.de für Jura-Erstsemester als Klassiker zur Problematik der Willenserklärung. Das Amtsgericht Stuttgart hatte zuvor entschieden, dass das Reisebüro für das Missverständnis nicht haftet – habe dabei allerdings stets von "Bourdeaux" statt von "Bordeaux"gesprochen.

Mordfall Arzu Ö.: Die Staatsanwaltschaft Detmold hat gegen die Eltern der ermordeten Arzu Ö. Anklage wegen Anstiftung zum Mord, Beihilfe zur Geiselnahme und unterlassener Hilfeleistung erhoben. Das meldet spiegel.de. Zuvor waren fünf Geschwister der 18-Jährigen zu langen Haftstrafen verurteilt worden, Hintergrund des Mordes war die Beziehung der kurdischen Arzu Ö. zu einem Deutschen.

EU-Kommissarin rügt Apple: Die EU-Justizkomissarin Viviane Reding hat bekannt gegeben, dass Apple-Verkäufer offenbar versäumten, Kunden über die zweijährige EU-rechtliche Gewährleistung für Produktmängel zu informieren. Darüber und über weitere Vorwürfe von Verbraucherschützern zur Garantiepolitik von Apple berichtet focus.de. In einem Leitartikel der FTD wird kritisiert, dass das Verbraucherrecht der Mitgliedstaaten zu unübersichtlich sei.

GEZ schreibt Behinderte an: Die Montags-taz (Nicolas Weisensel) berichtet über angeblich gehäuft auftretende Fälle, in denen die Gebühreneinzugszentrale behinderte Bewohner von Pflegeheimen zur Zahlung von Rundfunkgebühren aufforderte, obwohl deren gesetzlicher Vertreter zuständig sei. Schwerbehinderte können sich von der Gebühr befreien lassen, wenn sie oder ihr gesetzlicher Vertreter einen entsprechenden Antrag stellen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. September bis 1. Oktober 2012: Strafrecht für Alte – Schwimmen für Muslimas – Schlappe für Diebe . In: Legal Tribune Online, 01.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7211/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen