Die juristische Presseschau vom 21. Oktober 2015: "KZs sind leider außer Betrieb" – neues EU-Wahl­recht - Poli­zei­ge­walt in der Türkei

21.10.2015

Justiz

BGH zu Bankkartengebühr: Banken dürfen von ihren Kunden bei Verlust der Geldkarte keine Gebühr für eine neue Karte verlangen. Dies hat nun der Bundesgerichtshof entschieden, melden zeit.de und die Welt (Karsten Seibl). Geklagt hatten Verbraucherschützer gegen die Postbank. Das Ausstellen einer Ersatzkarte sei keineswegs eine Serviceleistung der Bank; sie erfülle nur ihre vertragliche Pflicht.

OLG München – NSU: Mit einer Video-Anlage haben die mutmaßlichen Rechtsterroristen Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos die Zugänge zu ihrer Wohnung überwacht. Jetzt wurden die Videobänder im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München gezeigt. Einzelheiten über deren Inhalt, sowie über das Verhalten der Verteidiger Zschäpes berichten spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und die SZ (Annette Ramelsberger).

VG Berlin zu Transparenz im Parlament: Der Bundestag muss über Ermittlungen gegen Abgeordnete berichten. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, berichtet Tsp (Jost Müller-Neuhof). "Die Garantie des freien Mandats hat nicht zur Folge, dass sich Abgeordnete einer öffentlichen Diskussion über ihr Verhalten entziehen könnten." Geklagt hatte der Tagesspiegel mit einer Auskunftsklage.

LG Hof zu Reproduktionsmediziner: Wie die SZ meldet, verurteilte das Landgericht Hof einen Reproduktionsmediziner unter anderem wegen Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz und das Transplantationsgesetz zu einer Freiheitstrafe von fünf Jahren. Er habe eine Art "Eizellenbank" aufgebaut, um so Frauen mit Kinderwunsch Eizellen fremder Frauen einzusetzen. Auch habe er mehr als eine Million Euro Steuern hinterzogen, sowie bei der Abrechnung für die Kassenärtzliche Vereiningung betrogen.

LG Stuttgart – Wiedeking: Die SZ (Thomas Fromm u.a) und das Handelsblatt (Martin Buchenau) berichten über die Hintergründe des Wiedeking-Prozesses, welcher diesen Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart beginnt. Wendelin Wiedeking, ehemaliger Porschechef und Holger Härter, vormaliger Finanzvorstand bei Porsche sollen im Zuge des Übernahmekampfes um Volkswagen Anleger mit Falschinformationen gezielt getäuscht und den Kurs der Volkswagen-Aktie so manipuliert haben. Es werde für die Juristen schwer werden den Tatbestand der Marktmanipulation aufzuarbeiten, da die Norm bisher selten angewandt wurde und der "Fall heikel und extrem kompliziert" sei.

LG Köln – Salafisten: Am Dienstag hat vor dem Landgericht Köln ein Prozess gegen acht Salafisten begonnen, die durch Einbrüche im Raum Köln und Siegen den bewaffneten Kampf in Syrien unterstützen wollten. Unter anderem sollen sie in zwei Schulen und zwei Kirchen eingebrochen sein. Die Männer müssen sich wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und bandenmäßigen Diebstahls verantworten. Insgesamt sind nach Gerichtsangaben 47 Verhandlungstage bis Ende März 2016 angesetzt, meldet das Handelsblatt.

StA Düsseldorf – Germanwings-Absturz: zeit.de (Lisa Caspari) berichtet über den Besuch Angela Merkels in Haltern und den Verfahrensstand der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Diese gehe weiterhin davon aus, dass der Copilot Lubitz das Flugzeug aus "suizidaler Absicht" gegen den Felsen steuerte. Außerdem wird der Frage nach der Verantwortung von Lufthansa nachgegangen und die aktuelle Diskussion zur Flugsicherheit nachgezeichnet.

StA Frankfurt/M. – DFB: Die SZ (Hans Leyendecker/Klaus Ott) gibt erste Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Affäre um die WM 2006. zeit.de berichtet nun auch über die Erwägungen des Deutschen-Fußball-Bundes Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen den früheren Präsidenten des Verbandes Theo Zwanziger zu stellen.

EuGH zu Umweltklagen: Der Rechtsprofessor Felix Ekardt bespricht auf lto.de das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom letzten Donnerstag zur Erweiterung des Klagerechts von Umweltverbänden. Er zeigt insbesondere auf, wie der Gerichtshof in seinem Urteil mit deutschem Verwaltungsprozessrecht bricht.

Facebook: In einem Leitartikel bespricht die BerlZ (Christian Bommarius) die Anzeige des Würzburger Rechtsanwalts Chan-jo Jun gegen drei Manager von Facebook wegen Beihilfe zur Volksverhetzung. Er erklärt wie Facebook den Schutz der Meinungsfreiheit definiert. spiegel.de (Fabian Reinbold) fasst die aktuellen Streitigkeiten gegen Facebook zusammen. In einem Gastbeitrag berichtet der Anwalt Carlo Piltz in der FAZ nun auch über das Positionspapier des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein. Im Interview mit der FAZ (Bernd Freytag) spricht Luca Mucic, Finanzvorstand von SAP, über die Safe-Harbor Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und dessen Folgen.

Entsprechen Hassbotschaften den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook, "dann sind die Regeln das Papier nicht wert, auf dem sie stehen," äußert Christian Bommarius (BerlZ) in einem gesonderten Kommentar. Facebook begründe seine Zurückhaltung beim Löschen von Hassbotschaften mit der Meinungsfreiheit; in erster Linien seien soziale Netzwerke jedoch ein Geschäftsmodell und "nur unter anderem Kommunikationsplattform."

Thomas Fischer: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet über den "Justiz-Talk" mit "Deutschlands bekanntesten Strafrichter" Thomas Fischer, zu welchem Zeit Online eingeladen hatte, um so den Mann hinter der Kolumne "Fischer im Recht" kennenzulernen. "Außergewöhnlich sind Fischers Texte schon, weil er selbst außergewöhnlich ist. Richter, zumal Bundesrichter, [pflegen] ihre politische Sicht der Dinge mit Eintritt in den Staatsdienst ihrer Intimsphäre zuzuweisen".

Revision im Zivilprozess: Der Rechtsanwalt Ekkehart Reinelt fordert auf lto.de, dass die Berufungsgerichte häufiger kritisch prüfen sollen, "ob und wann eine Zulassung der Revision sinnvoll und geboten ist" und dass der Bundesgerichtshof seine "überaus strenge und restriktive Zulassungspraxis überdenken" solle. Nur dann könne dem Trend entgegengewirkt werden, dass die Parteien in außergerichtliche, nicht-öffentliche Streitlösungen ausweichen. Dies könne nicht im Sinne einer Sicherung und Vereinheitlichung der Rechtsprechung sein.

Studienplatzklage: Das Handelsblatt (Carola Sonnet) erklärt, wie eine Studienplatzklage funktioniert und sprach mit auf Studienplatzklagen spezialisierten Anwälten. Klagen für einen Studienplatz in Medizin seien schwieriger geworden, bei sozialer Arbeit oder Medienwissenschaften jedoch sei die Chance auf einen Vergleich mit einer Hochschule sehr gut.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Oktober 2015: "KZs sind leider außer Betrieb" – neues EU-Wahlrecht - Polizeigewalt in der Türkei . In: Legal Tribune Online, 21.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17283/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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