Die juristische Presseschau vom 21. Oktober 2015: "KZs sind leider außer Betrieb" – neues EU-Wahl­recht - Poli­zei­ge­walt in der Türkei

21.10.2015

Recht in der Welt

EGMR – Polizeigewalt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Türkei wegen Polizeigewalt. 1999 sollen Polizisten eine Türkin vier Tage lang in Polizeigewahrsam misshandelt haben. Sie sei an Armen aufgehängt, gegen die Wand geworfen, zum Entkleiden gezwungen und mit Vergewaltigung bedroht worden. Der Gerichtshof sprach der Betroffenen 45.000 Euro Entschädigung zu, meldet spiegel.de.

Irland – Safe-Harbor: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Übermittlung von Daten in die USA hat das oberste Gericht in Dublin angeordnet, dass die irische Datenschutzbehörde nun die Geschäftspraktiken Facebooks überprüfen müsse, so spiegel.de und zeit.de. Facebook hat seinen EU-Sitz in Irland.

Frankreich – Le Pen: Im Prozess gegen die rechtsextreme französische Politikerin Marine Le Pen wegen islamkritischer Äußerungen hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert, berichten die taz (Rudolf Balmer), zeit.de und die FAZ (Christian Schubert). Die Politikerin habe nur ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt, als sie Ende 2010 Straßengebete von Muslimen mit der NS-Besatzung in der Zeit des Zweiten Weltkriegs verglich. Angeklagt wurde sie wegen "Anstiftung zu Diskriminierung, Gewalt oder Hass gegen eine Personengruppe wegen ihrer Religionszugehörigkeit". Das Urteil wird für den 15. Dezember erwartet.

Sonstiges

Ignacio Garcia Bercero: Die SZ (Alexander Hagelüken/Alexander Mühlauer) porträtiert Ignacio Garcia Bercero, Europas Chefverhandler für TTIP und zeichnet seinen schwierigen Job, die europäischen Umwelt- und Lebensmittelstandards mit den USA zu verteidigen, nach.

OB-Kandidatin Köln: Im Interview mit lto.de (Tanja Podolski) erklärt der Rechtsprofessor Michael Schmitz die verfahrensrechtliche Vorgehensweise der nächsten Tage in Köln. Auf die am Sonntag zur Oberbürgermeisterin gewählte Henriette Reker wurde am Samstag ein Attentat verübt. Sollte sie das Amt nicht annehmen, würden im Mai 2016 Neuwahlen anstehen.

Tagesverträge bei der Deutschen Post: zeit.de (Zacharias Zacharakis) zeigt auf, dass die Deutsche Post Hunderte von Mitarbeitern über viele Jahre hinweg mit Tagesverträgen beschäftigt in sogenannten Rahmenvereinbarungen. Dies sei rechtlich problematisch, da Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund maximal viermal verlängert werden können, wird der Arbeitsrechtsprofessor Olaf Deinert wiedergegeben. Der Europäische Gerichtshof hat in einem anderen Fall darauf hingewiesen, dass bei Kettenbefristungen durch Vorschieben des Sachgrunds Missbrauch vorliegen könnte.

Notwehr: In seiner Kolumne erklärt der Bundesrichter Thomas Fischer auf zeit.de aus gegebenem Anlass die Bedeutung der Notwehr im Strafgesetzbuch.

U-Ausschuss zur bayerischen Justizaffäre: Das Handelsblatt (Sönke Iwersen) berichtet über die Vernehmung des Zeugen Wolfgang Natale, ehemaliger Staatsanwalt in Augsburg, vor dem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags am vergangenen Montag zur Justizaffäre in Bayern 2008. Hintergrund ist ein mutmaßlicher Abrechnungsbetrug, an dem 10.000 Ärzte und ein Großlabor beteiligt gewesen sein sollen. Die Generalstaatsanwaltschaft München gab mitten im Verfahren alle Fälle nach Augsburg ab, dort wurden innerhalb weniger Wochen mehr als 100 Verfahren eingestellt und mehr als 9.800 Verfahren ließen die Beamten verjähren.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ps

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Oktober 2015: "KZs sind leider außer Betrieb" – neues EU-Wahlrecht - Polizeigewalt in der Türkei . In: Legal Tribune Online, 21.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17283/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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