Die juristische Presseschau vom 23. September 2015: Kom­pro­miss ohne Min­der­heiten – Befruch­tung ist kein Regel­be­darf – Wür­feln hilft

23.09.2015

Justiz

SG Berlin zu Regelbedarf/künstliche Befruchtung: Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass das Jobcenter Beziehern von SGB II (Hartz IV) kein Darlehen für die von der Krankenkasse nicht übernommenen Kosten einer künstlichen Befruchtung gewähren muss. Eine künstliche Befruchtung gehöre nicht zum Regelbedarf und sei auch nicht medizinisch notwendig. Das melden lto.de und SZ.

BGH – Vaterschaft bei künstlicher Befruchtung: Der Ehemann einer durch künstliche Befruchtung Mutter gewordenen Frau wird rechtlich Vater des Kindes, wenn die Befruchtung mit seiner Zustimmung erfolgte. In einem aktuellen Fall, von dem die Welt (Hannelore Crolly) berichtet, wird der Bundesgerichtshof über die bisher unklare Rechtslage bei nicht verheirateten Paaren zu entscheiden haben. Für lesbische Paare werde sich aus der Entscheidung jedoch wohl nichts ableiten lassen.

BGH zu vergleichender Werbung: Der Bundesgerichtshof hat mit nun veröffentlichtem Urteil vom April entschieden, dass Werbung mit der Ähnlichkeit zu Markenprodukt nicht wettbewerbswidrig ist. Das meldet internet-law.de (Thomas Stadler).

VGH Hessen – beihilfefähige Prävention: Sind präventive Operationen bei genetisch veranlagtem Brustkrebsrisiko beihilfefähig? Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte die Frage bejaht, weil die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht die Kostenerstattung gebiete. Nun hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof über die Berufung zu entscheiden, berichtet die taz (Heike Haarhoff).

OVG Lüneburg zu WG polnischer Arbeitnehmer: Polnische Arbeitnehmer hatten in einem Einfamilienhaus eine Wohngemeinschaft gegründet. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat nun entschieden, dass es dagegen keine juristische Handhabe gebe und die dagegen gerichtete Klage von Anwohnern abgewiesen. Das meldet lawblog.de (Udo Vetter).

OLG München – NSU-Prozess: Im Prozess vor dem Oberlandesgericht München deuten weitere Beweise darauf hin, dass der Angeklagte André E. dem NSU-Trio sehr nahe stand. Er soll von einem Mitglied im Krankenhaus besucht worden sein. Außerdem spricht unter anderem die Handschrift auf einer Postkarte dafür, dass Uwe Böhnhardt den Dortmunder Tatort zuvor ausspähte. Das berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm).

OLG Stuttgart – Scala-Verträge: Das Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt am heutigen Mittwoch zu den sogenannten Scala-Verträgen. Svenja Bergt (taz) meint, ein Einlenken der Sparkasse sei längst überfällig und vergleicht ihr Verhalten mit dem eines Wettverlierers, der im Nachhinein die Wette aufkündigen will.

LG München I – Deutsche-Bank-Prozess: Ein Zeuge, auf dessen Aussage die Anklagebehörde große Hoffnungen gesetzt hatte, litt bei seiner gestrigen Vernehmung unter erheblichen Erinnerungslücken und war ihr daher kaum behilflich. Er sollte vor dem Landgericht München die Vorwürfe des versuchten Prozessbetrugs gegen Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen und ehemalige Manager bestätigen. Es berichtet die SZ (Stephan Radomsky).

LG Hamburg – verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen: Zwei Journalisten des Hamburger Abendblatts, die aus der Gerichtsakte im Fall Yagmur eine WhatsApp-Konversation wörtlich zitiert hatten, sind vor dem Landgericht Hamburg angeklagt wegen verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen. Am Donnerstag soll das Urteil gefällt werden. Die Angeklagten berufen sich auf unvermeidbaren Verbotsirrtum. Der Justiziar der Zeitung habe den Artikel abgesegnet, worauf sich Journalisten verlassen können müssten. Es berichtet die SZ (Thomas Hahn).

LG Hannover – Fall Jenisa: Im Fall des 2007 getöteten Mädchens Jenisa begann nun der Prozess vor dem Landgericht Hannover. Seinerzeit war bereits gegen den heutigen Angeklagten ermittelt, das Verfahren aber eingestellt worden. Nach seiner Verurteilung wegen Mordes an einem Jungen soll der Angeklagte zwei Mitgefangenen die Tat gestanden haben. Seine Anwältin beantragte die Einstellung, weil bereits einmal erfolglos ermittelt worden sei. Den Mitgefangenen soll außerdem eine Belohnung für das Aushorchen versprochen worden sein, weshalb die Anwältin die Unverwertbarkeit der Aussagen rügt, berichten spiegel.de und FAZ (Mona Jäger).

StA Cottbus – BER: Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt wegen "fahrlässiger Baugefährdung", weil neu eingebaute Belüftungselemente im Flughafen BER das geplante Gewicht derart überstiegen, dass fraglich ist, ob die Dachkonstruktion sie tragen kann. Das meldet die taz.

EGMR – Personalien: Ab 1. November wird der Italiener Guido Raimondi neuer Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Mit Işıl Karakaş aus der Türkei und András Sajó aus Ungarn beginnen außerdem zwei neue Vizepräsidenten zeitgleich ihre Amtszeit. Das meldet lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. September 2015: Kompromiss ohne Minderheiten – Befruchtung ist kein Regelbedarf – Würfeln hilft . In: Legal Tribune Online, 23.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16974/ (abgerufen am: 09.05.2024 )

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