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Die juristische Presseschau vom 23. September 2015: Kom­pro­miss ohne Min­der­heiten – Befruch­tung ist kein Regel­be­darf – Wür­feln hilft

23.09.2015

Legal Voices - die juristische Presseschau

Mitglieder der Linksfraktion durften von Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses ausgeschlossen werden. Außerdem in der Presseschau: SG Berlin zur künstlichen Befruchtung, Fischer zur "Wahrheit" im Strafprozess und Durchwürfeln zum Richter.

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BVerfG zu Vermittlungsausschuss: Der Linken musste keine Teilnahme an Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses im Verfahren zur Änderung der Hartz IV-Gesetze gewährt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Nur der Ausschuss selbst müsse (zur Hälfte) nach dem Proporz des Bundestages besetzt sein und in dieser Besetzung auch abstimmen. Der Vermittlungsausschuss diene der Kompromissbildung – und nicht der Deliberation und öffentlichen Meinungsbildung – und könne dieses Ziel in informellen Arbeitsgruppen verfolgen. Lediglich die dort ausgegebenen Informationen seien auch den ausgeschlossene Parteien zugänglich zu machen. Gesprächsrunden, die nicht einmal vom Ausschussvorsitzenden einberufen sind, seien hingegen nicht Teil des Ausschusses, der Ausschluss hiervon berühre nicht die Organrechte der Linksfraktion, die Klage war insofern unzulässig. Es berichten verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis), SZ (Wolfgang Janisch), BadZ (Christian Rath) und Rechtsprofessor Joachim Wieland auf lto.de.

Rechtspolitik

TTIP – "Privilegierungseinwand": Rechtswissenschaftler Henner Gött setzt sich auf verfassungsblog.de mit der Kritik auseinander, dass nur Investoren nach dem TTIP Rechtsschutz einfordern können, nicht aber andere Wirtschaftsteilnehmer. Er spricht sich dafür aus, das Ungleichgewicht nicht negativ auszugleichen, durch Ablehnung des Investitionsschutzes insgesamt. Gerade mit den Erfahrungen der EU im Austarieren der Interessen verschiedener Marktteilnehmer könne – in Fortführung der bisher konstruktiven Debatte um das Freihandelsabkommen – ein positiver Ausgleich gefunden werden.

Gerichtsgutachter: Die FAZ (Joachim Jahn) fasst die Regelungen des Gesetzentwurfs zum Gutachterrecht zusammen. Dass Gutachten schnell erstellt werden, soll eine Ordnungsgeld-bewehrte Fristsetzung ermöglichen. Prozessparteien sollen vorab befragt werden, ob sie Einwände gegen den Gutachter haben und dieser soll Gründe, die gegen seine Unparteilichkeit sprechen, mitteilen müssen.

Westafrika-Abkommen: Die Frage, ob das Abkommen der EU mit Westafrika "die politischen Beziehungen des Bundes regelt" und demnach der Zustimmung des Bundestages bedürfte, hat Bundesjustizminister Maas nun in einem Schreiben, das der SZ (Michael Bauchmüller) vorliegt, verneint.

Urhebervertragsrecht: Auch die FAZ (Joachim Jahn) berichtet nun über den immer noch nicht offiziell veröffentlichten Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht.

Seite 1/3
  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: BVerfG zu Minderheiten im Vermittlungsausschuss, der Privilegierungseinwand beim Rechtsschutz in TTIP, Maas gegen Zustimmungspflicht

  • Seite 2:

    Justiz: Künstliche Befruchtung ist kein Regelbedarf, BGH muss sich zur Vaterschaft bei künstlicher Befruchtung äußern, dürfen sich Journalisten auf ihre Justiziare verlassen?

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Resolution gegen Fassbomben in Syrien, Fischer zu freier Beweiswürdigung und prozessualer Wahrheit, Hypothesen zur Netzpolitik-Affäre

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Die juristische Presseschau vom 23. September 2015: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16974 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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