Die juristische Presseschau vom 17. Juli 2015: In­ter­view mit IS-Rück­keh­rer – Raub­ko­pie­rer am Gericht – Neuer Ausch­witz­pro­zess

17.07.2015

Justiz

OLG Stuttgart – FDLR-Kriegsverbrecherprozess: Im Kriegsverbrecherprozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen zwei Angehörige der Hutu-Miliz FDLR, hat der Vertreter des Generalbundesanwalts das Schlussplädoyer gehalten, berichten die SZ (Josef Kelnberger) und taz.de (Dominic Johnson). Für den Hauptangeklagten und ehemaligen FDLR-Präsidenten Ignace Murwanashyaka forderte er lebenslange Haft wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit; sein Stellvertreter Straton Musoni soll für 12 Jahre ins Gefängnis. Damit neigt sich das seit vier Jahren laufende Verfahren dem Ende zu. Das Urteil wird für den September erwartet.

LG Hanau – Neuer Auschwitzprozess: Wie die SZ (Susanne Höll) und spiegel.de berichten, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen einen 92-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord erhoben. Da er als 19-Jähriger als Wachmann in Auschwitz eingesetzt war, soll das Verfahren vor der Jugendstrafkammer stattfinden. Es gebe außerdem einen weiteren Verdächtigen, gegen den ermittelt wird.

EuGH zu Aufenthaltsrecht nach Scheidung: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs können Drittstaatsangehörige ihr Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedsstaat verlieren, wenn der Ehepartner mit EU-Staatsangehörigkeit diesen Staat verlässt und in seinem Herkunftsland die Scheidung einreicht. Wie lto.de meldet, hat der EuGH den Mitgliedsstaaten anheimgestellt, für diesen speziellen Fall erweiterten Schutz zu bieten.

EuGH zu Patenten bei technischen Standards: Der Europäische Gerichtshof hat Inhabern von Patenten, die für einen technischen Standard essenziell sind, weitergehende Pflichten auferlegt, stellt die FAZ (Joachim Jahn) dar. Danach müssen Patentinhaber den Nutzern ein konkretes Angebot für einen Lizenzvertrag unterbreiten, bevor sie ein Verkaufsverbot geltend machen. Konkret ging es in dem Fall um einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf zwischen dem Konzern Huawai und der ZTE-Gruppe, die Basisstationen für Handys vertreibt und ein Patent von Huawai nutzte.

BAG zu Raubkopierer: Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung eines Justizfachangestellten eines Oberlandesgerichts bestätigt, der über einen Zeitraum von drei Jahren mehrere Tausend Raubkopien auf dem landeseigenen Rechner gespeichert und auf Rohlingen des Gerichts gebrannt hatte. Weil nicht geklärt wurde, ob nicht auch andere Personen Raubkopien an dem Rechner anfertigten, hatten die Vorinstanzen die Kündigung für unwirksam erklärt. Für das BAG habe aber ausgereicht, dass der Mitarbeiter die Raubkopien lediglich ermöglicht habe, erläutert Rechtsanwältin Kara Preedy auf lto.de.

EuGH zu Landversteigerung: Ackerland aus deutschem Staatsbesitz muss nicht zum Höchstpreis verkauft werden, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Wie die SZ (Steffen Uhlmann) darstellt, hat ein Landkreis in Sachsen-Anhalt den Verkauf eines Landstücks untersagt, weil der gebotene Preis den Verkehrswert um mehr als die Hälfte überstieg. Nun muss der Bundesgerichtshof über den Fall entscheiden.

LG Duisburg – Loveparade: Bei der Anklage gegen die Verantwortlichen des Loveparade-Unglücks bemängelte das Landesgericht Duisburg das Sachverständigengutachten des Panikforschers Keith Still
und stellte dem Gutachter 70 Nachfragen. Die Antworten des Experten präsentiert nun focus.de (Axel Spilcker). Dieser bleibe bei seiner Kritik an den Verantwortlichen: "Das System enthielt grundlegende Fehler. Das hätte während der Planung und während des Genehmigungsverfahrens festgestellt werden müssen."

VG Köln zu Knabberfischen: Das Verwaltungsgericht Köln hat den Einsatz von Kangalfischen in Kosmetikstudios zur Entfernung von Hornhaut erlaubt. Die Stadt Köln wollte einem Kosmetikstudio den Einsatz wegen Tierschutzbedenken untersagen. Das VG Köln war nun der Ansicht, dass die Behörde die Berufsfreiheit nicht genügend berücksichtigt hat, beschreiben die SZ (Jannis Brühl) und die FAZ (Helene Bubrowski), sie muss nun Auflagen zum Einsatz der Fische erlassen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Juli 2015: Interview mit IS-Rückkehrer – Raubkopierer am Gericht – Neuer Auschwitzprozess . In: Legal Tribune Online, 17.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16267/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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