Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. September 2014: Asylrechtsreform – Ergebnisse des DJT – Zeugenbelehrung vor dem BGH

22.09.2014

Recht in der Welt

EuGH – Europäische Bürgerinitiative: Gegner der geplanten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada wollen, so die Samstags-SZ (Cerstin Gammelin), gegen einen Beschluss der EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Die Kommission habe die "Europäische Bürgerinitiative" mit dem Namen "TTIP-stoppen" unter Verweis auf juristische Gründe als unzulässig erklärt. Wie die SZ erläutert, könnten Europäische Initiativen Themen auf die Tagesordnung der Kommission setzen lassen, wenn sie eine Millionen Unterschriften zusammen bekämen.

EGMR - MH17: Die Hinterbliebenen der deutschen Opfer des in der Ukraine abgestürzten Flugzeugs MH17 wollen diese Woche die Ukraine vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen Totschlags durch Unterlassen verklagen. Das habe ihr Anwalt und Professor für Luftfahrtrecht, Elmar Giemulla, angekündigt, meldet zeit.de. Staaten seien nach internationalem Recht für die Sicherheit ihres Luftraums verantwortlich und müssen ihn sperren, wenn sie die Sicherheit nicht mehr gewährleisten können. Da dies nicht erfolgt sei, sei die Ukraine für die Schäden verantwortlich.

GB - Verfassungsstreit: Das NO-Votum der Schotten habe in Großbritannien einen Verfassungsstreit um die Zuständigkeiten der Parlamente und Autonomie der Einzelstaaten geführt, berichten unter anderem der Spiegel (Christoph Scheuermann) und die Montags-SZ (Christian Zaschke). Neben der zugesicherten Stärkung des schottischen Parlaments gehe es nun um die Frage, ob die Abstimmungsbefugnis für schottische Abgeordnete im Unterhaus bei rein englischen Belangen, etwa im Gesundheits- und Bildungswesen, nicht beschränkt werden sollte. Gefordert werde zudem eine Kodifizierung der Verfassung, die ein Verfassungskonvent erarbeiten soll. Reinhard Müller (Montags-FAZ) hält die Debatte um den Bestand von Großbritannien für einen Musterfall der Selbstbestimmung. Der Fall zeige auch, dass sich die Bürger von ihren Staaten und der EU fremdbestimmt fühlen und künftig stärker einbezogen werden müssten.

Sonstiges

Cum-Ex-Geschäfte: In einem ausführlichen Hintergrundbericht stellt der Spiegel (Martin Hesse/Gerald Traufetter, Kurzusammenfassung auf spiegel.de) die Rechtslage um die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte dar. Es handelt sich dabei um bestimmte Aktiengeschäfte, bei denen die frühere Rechtslage den Anlegern ermöglichte, die Erstattung der Kapitalertragssteuer auf Dividenden doppelt zu verlangen, obwohl sie nur einmal geleistet wurde. Auf diese Weise habe der Fiskus fälschlicherweise 12 Milliarden Euro an Banken und Anleger ausgezahlt. Die Gesetzeslücke sei dem Finanzministerium lange Zeit bekannt gewesen und erst im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie geschlossen worden. Gerhard Schick (Grüne) habe deshalb von der Bundesregierung die Einsetzung von Sonderermittlern gefordert, um die Rolle der Finanzbehörden aufzuarbeiten.

U-Ausschuss zu Edathy: Vor der ersten öffentlichen Anhörung des Edathy-Untersuchungsausschusses an diesem Mittwoch spricht der Focus kurz mit der Ausschuss-Vorsitzenden und SPD-Fraktionsvorsitzenden Eva Högl. Ziel des Ausschusses sei die Prüfung der Vorgänge beim Bundeskriminalamt seit 2012. Ob Sebastian Edathy selbst als Zeuge geladen wird, sei noch offen; dass dieser aus der SPD vor den Ermittlungen wegen des Besitzes von Kinderpornographie gewarnt wurde, halte Högl für reine "Verschwörungstheorien", der Frage werde aber natürlich auch nachgegangen. Wie der Spiegel knapp meldet, kommt ein vom Ausschuss in Auftrag gegebenes Gutachten des Freiburger Staatsrechtlers Ralf Poscher zu dem Ergebnis, das BKA hätte das Innenministerium nicht über seine Erkenntnisse im Fall Edathy unterrichten dürfen. Ein anderes Gutachten des Bochumer Kriminologen Thomas Feltes beanstande das Vorgehen hingegen nicht.

Das Letzte zum Schluss

Überführung durch Selfie: Einem Einbrecher in Großbritannien ist die eigene Eitelkeit zum Verhängnis geworden. Bei einem Einbruch in Rotherham machte der Mann mit dem Smartphone der Bewohner ein Selfie und schickte das Foto aus Versehen an die gespeicherte Kontaktliste des Geräts. Ein Freund der Einbruchsopfer verständigte daraufhin die Polizei, die den Mann anschließend stellen konnte, meldet spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. September 2014: Asylrechtsreform – Ergebnisse des DJT – Zeugenbelehrung vor dem BGH . In: Legal Tribune Online, 22.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13257/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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