Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. September 2014: Asylrechtsreform – Ergebnisse des DJT – Zeugenbelehrung vor dem BGH

22.09.2014

Justiz

BGH-Senat - Anfragebeschluss: Der als sogenannter Rebellensenat bekannte 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes versucht mittels eines Anfragebeschlusses an die übrigen Strafsenate eine Einigung in der Behandlung der Vernehmung des Ermittlungsrichters in der Hauptverhandlung herbeizuführen. Der 2. Senat wolle, so erläutert lto.de (Constantin Baron van Lijnden), strengere Anforderungen an die Vernehmung stellen: Zeugen sollten nicht nur über ihr Zeugnisverweigerungsrecht aufgeklärt werden, sondern auch darüber, dass eine Aussage auch gegen ihren Willen über den Umweg der Vernehmung des Ermittlungsrichters Eingang in den Prozess finden könne. Dazu auch Carsten Krumm (blog.beck.de).

BGH zu Sprachlernsoftware in Gelb: Rechtsanwältin Linda Kulczynski befasst sich für lto.de mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom vergangenen Donnerstag im Streit des siegreichen Langenscheidt-Verlages gegen die Verwendung der Farbe Gelb bei Werbung und Vertrieb einer Sprachlernsoftware durch einen Konkurrenten und erläutert, wie es zu einer Marken-Eintragung kommen konnte und warum das letzte Wort noch nicht gesprochen sei.

BAG zum Antidiskriminierungsrecht: blog.beck.de (Markus Stoffels) gibt einen Überblick über drei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts von vergangener Woche, die alle das Antidiskriminierungsrecht betrafen. Im ersten Fall verneinte das BAG eine mittelbare Altersdiskriminierung die verlängerten Kündigungsfristen für längere Betriebszugehörigkeit wegen des Zwecks, für ältere Arbeitnehmer einen besseren Kündigungsschutz zu gewährleisten. In einem Urteil konkretisierte das Gericht außerdem die Voraussetzungen an die Mitteilung der Schwerbehinderung. Auf die Behinderung ist deutlich und auch im Falle einer Zweitbewerbung hinzuweisen. Im dritten Fall hatte eine Frau auf Entschädigung geklagt, weil die Beklagte ihre Bewerbungsunterlagen mit einem handschriftlichen Hinweis auf die Mutterschaft zurückgeschickt hatte. Das BAG hat entschieden, dass eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts zwar mit einer Statistik belegt werden könne, diese müsse jedoch einen Bezug zum konkreten Fall aufweisen. Die Vorinstanz solle zudem prüfen, ob nicht eine unmittelbare Benachteiligung als Frau vorliegt.

OLG Düsseldorf – "IS"-Unterstützer: Laut Samstags-FAZ (jib) hat der Generalbundesanwalt gegen drei Deutsche Anklage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen der Unterstützung des "Islamischen Staats" (IS) sowie Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten erhoben. Eine der Angeklagten, die in Untersuchungshaft sitze, habe ihrem Mann mehrere tausend Euro Bargeld sowie Kameras samt Zubehör für die Herstellung von IS-Propagandavideos zukommen lassen. Laut Focus (ähnlich focus.de) habe die Angeklagte Karolina R. auch bei der Vorbereitung eines Massakers an 90 Menschen geholfen.

OLG Frankfurt - Kreshnik B.: Der als mutmaßlicher IS-Kämpfer angeklagte Kreshnik B. habe die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Aussicht gestellte Strafmilderung für ein Geständnis ausgeschlagen und verweigere die Aussage, meldet spiegel.de. Dem 20-Jährigen wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen; er soll ein halbes Jahr für die islamistische Miliz IS in Syrien gekämpft haben.

OVG NRW zu Piraten-Auslieferung: Die Besatzung der Fregatte "Rheinland-Pfalz" hat 2012 einen Somalier wegen des Verdachts auf Piraterie festgehalten und zur Strafverfolgung an Kenia übergeben. Die Übergabe sei rechtswidrig geschehen, habe das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, meldet lto.de. Zum einen fehlte es an einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage, zum anderen seien die Haftbedingungen in Kenia völkerrechtswidrig und unzumutbar gewesen.

LG München – Geld für Goebbels-Zitate: In einem am vergangenen Freitag ergangenen Teilurteil entschied das Landgericht München, dass der Random House Verlag Auskunft darüber geben müsse, wieviel dieser mit der Goebbels-Biografie von Peter Longerich eingenommen habe. Geklagt hatte die Nachlassverwalterin Cordula Schacht, Tochter von Hitlers Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht, weil in der Biografie Zitate aus Goebbels Tagebüchern abgedruckt seien. Sie verlangt knapp über 6.500 Euro vom Verlag. Dazu lto.de sowie spiegel.de hier und hier.

VG Karlsruhe – Kachelmann-Ermittler: Mit dem Fall Wulff und einer Klage von Wettermoderator Jörg Kachelmann vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe befasst sich strafakte.de (Mirko Laudon). Der 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochene Kachelmann will der Staatsanwaltschaft Mannheim eine unzulässige Nachverurteilung verbieten lassen: diese habe 2012 im Rahmen einer "stern TV"-Sendung erklärt, auf einem Messer mit welchem die Exfreundin Kachelmanns von diesem bedroht worden sei, seien männliche DNA-Spuren gefunden worden, die nach ihrer Typisierung zu Kachelmann passten. Die Spuren seien aber laut eines Gutachtens aus dem Prozess gerade nicht einer bestimmten Personen zuzuordnen gewesen.

StA Göttingen - Wulff-Ermittler: Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen ehemalige Ermittler aus dem Fall Wulff wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen, so lto.de (Constantin Baron van Lijnden). Die Ermittlungen, welche sich auch auf das Justizministerium erstreckten, gingen zurück auf eine Strafanzeige des Rechtsanwaltes Gernot Fritz, Chef des Bundespräsidialamtes unter Roman Herzog, wegen Rechtsbeugung, Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger, Verletzung von Dienstgeheimnissen und Untreue.

Halbstrafe für Hoeneß?: Der wegen Steuerhinterziehung zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilte Uli Hoeneß bekam nach drei Monaten Haft am vergangenen Samstag einen ersten Freigang ohne Bewachung, nachdem er einen Großteil seiner Steuerschuld beglichen hatte, berichtet die Montags-SZ (Ulrich Schäfer). lawblog.de (Udo Vetter) sieht dies als Hinweis auf eine mögliche Entlassung Hoeneß' nach der Hälfte der Zeit. Dies sei gesetzlich zwar möglich, so Vetter, gerade in Bayern werde davon nur höchst selten Gebrauch gemacht.

StA Köln - NSA-Spionage: Wie der Spiegel meldet, hat die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Ausspähen von Daten eigeleitet. Aus Snowden-Dokumenten gehe hervor, dass sich die NSA und der britische Geheimdienst GCHQ Zugänge zu den Netzwerken des Teleport-Betreibers Stellar bei Hürth und weiterer deutscher Firmen wie der Telekom verschafft haben. Juli Zeh fragt im Spiegel, ob diese Nachricht oder das Ausbleiben von Reaktionen der Öffentlichkeit schrecklicher seien. Die Massenüberwachung werde "zur erduldeten Normalität".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. September 2014: Asylrechtsreform – Ergebnisse des DJT – Zeugenbelehrung vor dem BGH . In: Legal Tribune Online, 22.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13257/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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