Die juristische Presseschau vom 17. - 19. Oktober 2015: Asyl­rechts­de­batte – Vor­rats­da­ten­spei­che­rung – neuer NSU-Unter­su­chungs­aus­schuss

19.10.2015

Recht in der Welt

UN/Syrien – UN-Ermittlerin: Die Samstags-SZ (Ronen Steinke) führt ein Gespräch mit Carla del Ponte, ehemalige Chefanklägerin für die Internationalen Kriegsverbrecher-Tribunale für Ruanda und Ex-Jugoslawien. Seit 2011 bereist sie den Nahen Osten als UN-Ermittlerin, um Beweismittel für eine Anklage gegen Bashar Assad zu sammeln. Themen des Interviews sind unter anderem die Motivation und der Werdegang der Staatsanwältin aus Tessin bis zur Anklägerin bei den Vereinten Nationen.

Ukraine – Justizreform: Im Interview mit der Montags-FAZ (Konrad Schuller) kündigt der ukrainische Ministerpräsident Arsenij Jazenjuk eine weitreichende Justizreform in der Ukraine an. Die Befugnisse des Generalstaatsanwalts sollen einer neuen Behörde übertragen werden. Auch die Person des Generalstaatsanwalt sowie sämtliche Richter im Land sollen nach Reformentwürfen ausgetauscht werden.

USA – Berufungsgericht zu Google-Books: Das Berufungsgericht in New York hat im Rechtsstreit zwischen der US-Autorenvereinigung Author's Guild und Google das vorinstanzliche Urteil bestätigt, wonach Google-Books mit der Fair-Use-Doktrin des US-amerikanischen Urheberrechts im Einklang stehe. Damit können Bücher weiterhin als Vorschau angezeigt und durchsucht werden, erklärt netzpolitik.org (Leonhard Dobusch).

Sonstiges

Juli Zah zu Privatsphäre: Die Samstags-FAZ druckt die Rede Juli Zehs ab, die sie anlässlich der Verleihung des Hildegard-von-Bingen-Preises für Publizistik hielt. Das Recht auf Geheimnis begründe die menschliche Persönlichkeit und sei das Recht, sich zu verändern sowie Subjekt und nicht Objekt zu sein. Jeder Mensch sollte die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wann, wie und was von ihm veröffentlich wird.

NSU-U-Ausschuss: Im November wird ein neuer Untersuchungsausschuss beim Bundestag unter Leitung Clemens Binningers (CDU) den NSU-Komplex erneut untersuchen. Die taz (Konrad Litschko) porträtiert den zukünftigen Vorsitzenden und ehemaligen Polizisten Binniger, der bereits beim ersten Untersuchungsausschuss dabei war.

Strafbarkeit VW: Strafrechtsprofessor Michael Kubiciel stellt für lto.de Überlegungen an, wie sich eine Mehrfachbestrafung und Gewinnabschöpfung beim VW-Konzern im Abgasskandal verhindern ließe. Das in der EU geltende Verbot der Doppelbestrafung könne einen Wettbewerb der Staaten nach sich ziehen. Um weltweit eine Mehrfachbestrafung von Unternehmen zu verhindern, müssten sich die Staaten auf verbindliche Guidelines für eine angemessene Unternehmenssanktionierung einigen.

Managerhaftung im VW-Skandal: Die Montags-SZ (Herbert Fromme) erklärt die Voraussetzungen der Manager-Haftung und die sogenannten D&O-Versicherungen gegen die Haftungsrisiken. Im VW-Skandal gehe es um bis zu 500 Millionen Euro, die von der Versicherung abgerufen werden könnten.

Das Letzte zum Schluss

Livestream-Überführung: Justillon.de (Stefan Maier) schildert den Fall einer jungen Frau aus Florida, die sich mit ihrem Smartphone rettete und gleichzeitig überführte. Die Frau filmte sich beim Trinken mehrerer alkoholischer Getränke und der anschließenden Alkoholfahrt mit einer Livestreaming-App. Einer der 50 Zuschauer, die dem Geschehen vor dem Bildschirm beiwohnten, alarmierte die Polizei und sorgte so für die Festnahme der Frau.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. - 19. Oktober 2015: Asylrechtsdebatte – Vorratsdatenspeicherung – neuer NSU-Untersuchungsausschuss . In: Legal Tribune Online, 19.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17248/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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