Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. November 2021: Rück­kehr der Home­of­fice-Pflicht? / Koa­li­tion bes­sert bei geplanter IfSG-Ände­rung nach / Festakt beim BVerfG

15.11.2021

Das Arbeitsministerium plant die Rückkehr der Homeoffice-Pflicht – mit Ergänzung durch eine 3G-Regel. Das Auslaufen der "epidemischen Lage nationaler Tragweite" wird weiter diskutiert und das BVerfG feiert den Präsidentenwechsel.

Thema des Tages

Corona – Homeoffice/3G am Arbeitsplatz: Das Bundesarbeitsministerium arbeitet, so schreiben es die Mo-SZ (Barbara Vorsamer), das Hbl (Frank Specht) und spiegel.de, an einer Neuauflage der Homeoffice-Pflicht. Wer zu Hause arbeiten kann, muss das künftig, die geplante Neuregelung nimmt nicht nur Unternehmen, sondern auch Arbeitnehmer:innen in die Pflicht. Ist Präsenz am Arbeitsplatz notwendig, soll 3G gelten, jedenfalls für diejenigen Arbeitnehmer:innen, bei denen Kontakte mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können.

Im Interview mit der Mo-FAZ (Dietrich Creutzburg/Heike Göbel) fordert Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger präzise Vorgaben für 3G in Betrieben, "damit nicht aus einer gut gemeinten Regelung im Betriebsalltag ein großes, konfliktträchtiges Durcheinander" entstehe. Außerdem bräuchten die Unternehmen einen Anspruch auf Auskunft und Speicherung der Daten über den Impfstatus der Mitarbeiter:innen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund poche dagegen weiterhin auf den Arbeitnehmerdatenschutz in dieser Frage, allerdings empfehle man den Beschäftigten, ihren Impfstatus freiwillig offenzulegen, sagte laut Sa-SZ (Roland Preuß/Henrike Roßbach) der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.

Corona – Infektionsschutzgesetz: Die geplante Ampelkoalition hat sich auf Nachbesserungen ihres Entwurfs zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt, berichtet der Tsp. Die Länder sollen doch weiterhin Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) anordnen können. In Bussen und Bahnen soll 3G gelten. Auf Beschluss des jeweiligen Landtags sollen die Länder bestimmte einzelne Maßnahmen anordnen können, u.a. die Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie von Versammlungen, Betretensverbote in Gesundheitseinrichtungen, Alkoholverbote und die Schließung etwa von Hochschulen. Am Donnerstag soll das Infektionsschutzgesetz im Bundestag geändert werden. An diesem Montag werden im Hauptausschuss Sachverständige angehört. Der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die ursprünglichen Pläne von SPD, Grünen und FDP im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus als unzureichend kritisiert, er sprach sich laut LTO dafür aus, für öffentliche Veranstaltungen das Prinzip "2G plus" einzuführen – also Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich aber noch einen aktuellen Test vorweisen müssen.

Die ursprünglich geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und insbesondere das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite kritisiert Rechtsprofessor Franz C. Mayer im Verfassungsblog. Den Ländern werde die Möglichkeit genommen, unabhängig von Feststellungen des Bundestages wirksame Maßnahmen zu ergreifen, da sie nicht mehr den Maßnahmenkatalog von § 28a Abs. 1 IfSG aktivieren könnten. Angesichts der sich verschärfenden Infektionslage rät er dem Gesetzgeber, "besser Gesetze nicht ändern als schlecht ändern". Rechtsprofessor Thorsten Kingreen widerspricht im Verfassungsblog. Der Bundestag könne jederzeit die epidemische Lage wieder feststellen, um den Katalog des § 28 a Abs. 1 zu reaktivieren – das dauere nicht länger als der Erlass eines automatisierten Verwaltungsakts. Der Gesetzentwurf schaffe aber – endlich – eine solide parlamentsgesetzliche Rechtsgrundlage für flächendeckende 2G-Regelungen (unter Einschluss von 2G plus) durch die Länder.

Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangold und der wissenschaftliche Assistent Johannes Gallon beschreiben im Verfassungsblog die Maßstäbe für die Angemessenheitsprüfung künftiger Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung. Sowohl den Gesetzgebungsorganen als auch den Landesregierungen stehe auch im zweiten Jahr der Pandemie eine weite Einschätzungsprärogative bei der Auswahl der Maßnahmen zu. 

Corona und Grundrechte: Der Jurastudent Tristan Wissgott setzt sich im FAZ-Einspruch kritisch mit der Frage nach dem Zustand der Grundrechte in der Coronakrise auseinander. Auch wenn die Verfassung einen Ausnahmezustand eigentlich nicht kenne, ein faktischer Ausnahmezustand sei mit Corona gekommen, so Wissgott. Wenn man den Ausnahmezustand nicht zuletzt aus symbolischen und historischen Gründen zu vermeiden gedenke, müsse man ihn nicht nur formal, sondern bei der nächsten Pandemie auch materiell, in der Sache ausschließen, so sein Resümee.

Rechtspolitik

Justizministerkonferenz: Die wichtigsten Beschlüsse der 92. Justizministerkonferenz fasst LTO zusammen. Auf der Tagesordnung der Beratungen standen unter anderem die Digitalisierung der Justiz, eine Fortführung des Paktes für den Rechtsstaat, die Strafbarkeit der Herstellung und Benutzung gefälschter Impfausweise und ein besserer Schutz vor dem so genannten "Enkeltrick". zpoblog.de widmet sich insbesondere dem Beschluss zum Thema Videoverhandlungen, der vorgeschlagenen Anhebung der Wertgrenzen und der Forderung nach einer weiteren Verfolgung der Vorschläge der Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozessrechts".

Rechte der Natur: Die Argumente für und gegen die Anerkennung von einklagbaren Rechten für die Natur werden auf deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) dargestellt. Anlass ist unter anderem ein Volksbegehren in Bayern, das die Aufnahme von Eirgenrechten der Natur in die Verfassung des Freistaates initiieren will. In dem Beitrag spielen juristische und auch gesellschaftspolitische Aspekte eine Rolle.

Kinderschutz im Internet: In einem Positionspapier fordern die kinderschutzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher von CDU und CSU der deutschen Landesparlamente eine Ausweitung von Überwachungsbefugnissen. Zum Schutz von Kindern vor Übergriffen sollen Messengerdienste nur noch nach Registrierung mit einer deutschen Rufnummer nutzbar sein. Außerdem wird die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen. netzpolitik.org (Franziska Rau) berichtet über den Vorstoß.

Sexueller Missbrauch: Der derzeitige Unabhängige Beauftragte für die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, fordert im Interview mit der Mo-FAZ (Heike Schmoll/Daniel Deckers) eine gesetzliche Grundlage für sein Amt. Dann gäbe es endlich eine institutionelle Verbindung zwischen der Welt der Betroffenen, der Fachwelt und der Politik. Dazu gehöre dann auch eine kontinuierliche Berichtspflicht der oder des Unabhängigen Beauftragten.

Justiz

BVerfG – Festakt zum Präsidentenwechsel: Pandemiebedingt ein Jahr später als ursprünglich geplant hat am vergangenen Freitag in Karlsruhe der Festakt zum Abschied von Andreas Voßkuhle und zur Einführung von Stephan Harbarth als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes stattgefunden. Sa-FAZ (Reinhard Müller), Sa-SZ (Wolfgang Janisch) und LTO (Christian Rath) berichten über die Veranstaltung. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier habe in seiner Festansprache darauf hingewiesen, dass mit den Entscheidungen zur Europäischen Integration auch eine große Verantwortung einhergehe, die Verantwortung für den Zusammenhalt in Europa, der eben auch Verfassungsverpflichtung sei.

Angesichts des jetzt offiziellen Stabwechsels geht Gigi Deppe (swr.de) auf die Kritik am neuen Bundesverfassungspräsidenten ein, dem eine zu große Nähe zur Politik unterstellt wird. Dabei werde allerdings verkannt, dass es ein Präsident des Bundesverfassungsgerichts gar nicht in der Hand hätte, Entscheidungen des Gerichts zu steuern.

Für Tim Röhn (WamS) entfernt sich das Verfassungsgericht "von der Realität der Menschen". Dass ausgerechnet jetzt, wo seit mehr als einem halben Jahr hunderte Verfassungsklagen zur Bundesnotbremse in Karlsruhe lägen, die Richter:innen "mit der Kanzlerin, die ebenjene Grundrechtseinschränkungen auf den Weg gebracht hat und eine Duzfreundin Harbarths ist, zusammenkommen", sei mehr als befremdlich.

EuGH zu Kalorienangaben auf Lebensmitteln: Der Europäische Gerichtshof hat in der vorigen Woche, so LTO, entschieden, dass sich die Kalorienangaben auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen nicht nur auf eine spezielle Zubereitungsart beziehen dürfen. Dem Verfahren zugrunde lag eine Auseinandersetzung um Dr. Oetkers "Vitalis Knuspermüsli Schoko & Keks". Dort fanden sich auf der Vorderseite nur Angaben zu einer 40g-Portion, die mit 60 ml Milch zubereitet wurde. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte sich gegen diese "Kalorienschönrechnerei" gewandt.

EuG zu Google Shopping: Weil Google in seiner Suchmaschine seine eigenen Angebote in Google Shopping gegenüber anderen Anbietern bevorteilte, hat das Gericht der Europäischen Union die von der EU-Kommission verhängte 2,4-Milliarden-Geldbuße bestätigt. Der Medienwissenschaftler Martin Andree erläutert in der FAS, warum aus seiner Sicht die Entscheidung zwar richtig sei, aber nicht weit genug gehe. Die Geldbuße dürfte dem Konzern kaum wehtun, so der Autor, zumal der Missbrauch von Marktdominanz durch die GAFAs (Google, Amazon, Facebook, Apple) nach allen vorliegenden Indizien wohl systematisch betrieben werde, um Wettbewerb auch in angrenzenden Kategorien auszuschalten.

BGH zu Gebäudedämmung: Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche festgesetellt, dass Nachbarn bei einer nachträglichen Wärmedämmung von bestehenden Gebäuden einen leichten Überbau auf ihr Grundstück hinnehmen müssen. Neubauten müssten so geplant sein, dass die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks bleibt. Die Karlsruher Richter stellten, so LTO, in ihrer Entscheidung auch klar, dass Nordrhein-Westfalen als Land die Kompetenz zum Erlass der entsprechenden Landesnorm hatte. Auch wenn das private Nachbarrecht der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes unterfalle, handele es sich doch dabei um eine zulässige "andere Regelung", die der nachträglichen Wärmedämmung und damit dem Klimaschutz diene.

OLG Schleswig zu Schadensersatzansprüchen gegen die Polizei: Wird jemand durch einen von einem Polizeibeamten abgegebenen Schuss verletzt, liegt die zivilrechtliche Beweislast dafür, dass die Polizei durch die Abgabe des Schusses das "Übermaßverbot" verletzt hat, beim Verletzten, hat das Oberlandesgericht Schleswig laut LTO entschieden. Damit wurde die Schadensersatzklage eines Mannes abgewiesen, der diesen Beweis nicht erbringen konnte. Die Einzelheiten rund um die Schussabgabe, wie das Vorliegen einer Notwehrlage auf Seiten der Polizistin, war zwischen den Parteien streitig.

LG Bamberg zu Mord an Sohn: Das Landgericht Bamberg hat einen 51-jährigen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seinen Sohn getötet hat. Laut spiegel.de sah das Gericht es als erwiesen an, dass der 51-Jährige im März dem Neunjährigen erst mit erheblicher Wucht einen Metallbügel auf den Kopf schlug und ihn dann minutenlang mit bloßen Händen würgte. Der Mann soll vorgehabt haben, sich auch selbst umzubringen. Er habe bereits vor Prozessbeginn die Tat gestanden.

LG Osnabrück zu Mietminderung wegen Corona-Ladenschließung: Das Landgericht Osnabrück hat, wie LTO berichtet, entschieden, dass eine behördliche Ladenschließung im Zuge der Corona-Pandemie nicht automatisch zum Wegfall oder zur Minderung des Mietzinses führt. Die Betreiberin von mehreren hundert Warenhäusern hatte die Mietzahlung für eines ihrer Häuser im April 2020 eingestellt und sich dabei auf eine Störung der Geschäftsgrundlage berufen. Das LG sah jedoch das Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko bei der Mieterin und gab somit der Vermieterin Recht.

VG Berlin – dienstliche Kontakte des Finanzministers: Die NGO "Finanzwende" hat, wie Sa-FAZ (Markus Frühauf), Sa-SZ (Cerstin Gammelin) und LTO schreiben, beim Verwaltungsgericht Berlin eine Informationsfreiheits-Klage auf Einsicht in Unterlagen zu den dienstlichen Kontakten von Olaf Scholz zu Lobbyverbänden und zur Finanzwirtschaft eingereicht. Es geht dabei auch um Kontakte zur Warburg-Bank, die in den Cum-Ex-Skandal verwickelt ist.

VG Berlin zur Umbettung einer Urne: Das Verwaltungsgericht Berlin hat laut spiegel.de festgestellt, dass ein Umzug und das hohe Alter eines Hinterbliebenen alleine kein Grund für die Umbettung einer Urne ist. Ein Vater wollte die Urne seines im Alter von 59 Jahren verstorbenen Sohnes von einem Friedhof im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick in einen anderen Bezirk verbringen lassen, nachdem er selbst dorthin gezogen ist. Zwischenzeitlich ist der Vater selbst verstorben, seine Erben hatten das Verfahren weiterverfolgt.

AG Burg zu Körperverletzung durch Profiboxer: Jörg Thomann (Sa-FAZ) beleuchtet kritisch die mündliche Begründung der Verurteilung des Profiboxers Tom Schwarz wegen Körperverletzung an seiner früheren Lebensgefährtin. Er hatte ihr durch einen Schlag mehrfach den Kiefer gebrochen und muss dafür jetzt eine Geldstrafe von 2500 Euro zahlen. Schwarz sei eben "der Meister der fliegenden Fäuste und nicht der Meister des gesprochenen Wortes" und: "Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen, und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können", wird der verkündende Richter zitiert. Damit werde suggeriert, dass der Boxer, weil er sich mit Worten nicht zu wehren wisse, zuschlagen dürfe, meint Jörg Thomann. Das sei eine befremdliche Haltung nicht nur angesichts der Tatsache, dass in Deutschland jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner erleidet.

Keine MFK gegen Audi: "Verbraucherschützer lassen Dieselkläger allein" überschreibt das Hbl (René Bender/Volker Votsmeier) einen Artikel, in dem beklagt wird, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband zwar sehr erfolgreich eine Musterfeststellungsklage gegen VW geführt hatte, die Kunden anderer Autobauer jedoch nicht auf den Verband hoffen können. So sei der Vorstoß einer Klägerkanzlei, mit der angeregt wurde, eine Musterfeststellungsklage gegen die VW-Tochter Audi auf den Weg zu bringen, mit dem Hinweis auf begrenzte Kapazitäten abgelehnt worden. Die Anwälte hatten gute Chancen auf Schadensersatz für etwa 250.000 Fahrer von V-TDI-Motoren der Marken Audi, VW und Porsche gesehen, die von Audi hergestellt wurden und für die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2018 Rückrufe anordnete.

StA Berlin – Geheimnisverrat durch Verschwörungstheoretikerin: Über die ehemalige IT-Mitarbeiterin der Berliner Staatsanwaltschaft, gegen die wegen Geheimnisverrats und versuchter Strafvereitelung ermittelt wird, weil sie dem Verschwörungstheoretiker Attila Hildmann im Februar vor einem Haftbefehl gewarnt haben soll, berichtet jetzt auch noch einmal der Spiegel (Max Hoppenstedt/ Roman Höfner u.a.). Die Frau soll im Internet auch zu Gewalt, u.a. auch zum Sturm auf das Kanzleramt aufgerufen haben.

Vereine und Gleichberechtigung vor Gericht: Die FAS (Lukas Kissel) beleuchtet mehrere gerichtliche Entscheidungen aus den vergangenen Jahren, in denen festgestellt wurde, dass Frauen nicht mit dem bloßen Argument der Tradition von Vereinsaktivitäten ausgeschlossen werden dürfen. So hatte das Landgericht Memmingen im Juli festgestellt, dass auch Frauen beim jährlichen Ausfischen des Stadtbaches zugelassen werden müssen und einer Entscheidung des BFH von 2017 zufolge kann eine Freimaurerloge aus Nordrhein-Westfalen, die nur Männer als Mitglieder aufnahm, nicht als gemeinnützig anerkannt werden.

Bundesanwaltschaft: Rolf Lamprecht stellt in der Mo-SZ ein neues Buch zur Nachkriegsvergangenheit der Bundesanwaltschaft vor. Friedrich Kießling und Christoph Safferling zeichnen die unrühmliche Geschichte der Behörde in den ersten Jahrzehnten nach, die gekennzeichnet gewesen sei von "Vergangenheit verbergen, Vergangenheit schönreden, Vergangenheit wieder salonfähig machen". Noch 1966 waren zehn von elf Bundesanwälten ehemalige NSDAP-Mitglieder. Bei der Kommunistenverfolgung in der Nachkriegszeit habe der Rechtsstaat ein hässliches Gesicht gezeigt.

Recht in der Welt

Österreich – Sebastian Kurz: Ein von der ÖVP in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Wiener Strafrechtlers Peter Lewisch ist, wie die Mo-SZ (Cathrin Kahlweit) berichtet, zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz "jeder Grundlage entbehrten". Die WKStA ermittelt gegen Kurz wegen des Verdachts der Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung. Das Gutachten war mit dem Logo der Universität Wien veröffentlicht worden, die sich umgehend von dieser Vereinnahmung distanziert hatte und darauf hinwies, dass diese eine private Initiative und nicht die einer Institution sei.

USA – Britney Spears: Ein Gericht in Los Angeles hat laut Mo-FAZ (Christiane Heil) die Vormundschaft der amerikanischen Sängerin und Songschreiberin Britney Spears nach 14 Jahren aufgehoben. Die Entscheidung war von einer großen Öffentlichkeit begleitet worden, vor dem Gerichtsgebäude begannen einige hundert Anhänger der Bewegung #FreeBritney zu tanzen.

Sonstiges

Taylor Swift und das Urheberrecht: LTO (Pauline Dietrich) erläutert ausführlich, warum die US-Sängerin Taylor Swift eines ihrer Alben jetzt noch einmal aufgenommen hat. Hintergrund ist ein Streit um die Rechte an den ursprünglichen Aufnahmen.

Recruiting von Kanzleien: LTO (Stefan Schmidbauer) hat drei Kanzleien danach befragt, mit welchen Angeboten sie neben dem Gehalt um Berufsanfänger werben und Junganwälte zu halten versuchen. Eine der befragten Kanzleien bietet beispielsweise ein "work from away" – Anwältinnen und Anwälten haben die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz einmal jährlich "nach draußen" zu verlagern.

Internationales Recht: An das vor 125 Jahren in Den Haag unterzeichnete erste Abkommen zum Internationalen Privatrecht erinnert Martin Rath auf LTO. Auf der damaligen Haager Konferenz wurden Regelungen für grenzüberschreitende zivilrechtliche Prozesse vereinbart, darunter auch zu Prozesskostenansprüchen.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. November 2021: Rückkehr der Homeoffice-Pflicht? / Koalition bessert bei geplanter IfSG-Änderung nach / Festakt beim BVerfG . In: Legal Tribune Online, 15.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46646/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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