Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Dezember 2023: BVerfG vor Urteil zu Ber­liner Bun­des­tags­wahl / Neuer BVerfG-Richter Wöckel / Bun­desrat blo­ckiert Jus­tiz­ge­setze

18.12.2023

Das BVerfG entscheidet am morgigen Dienstag über die Berliner Pannen-Wahl. Der Bundesrat wählte Holger Wöckel zum Verfassungsrichter. Dokumentation der Hauptverhandlung und Videoverhandlungen müssen in den Vermittlungsausschuss.

Thema des Tages

BVerfG – Bundestagswahl in Berlin: Am Dienstag will das Bundesverfassungsgericht über den Umfang der Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin entscheiden. Anlass ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion. Mindestens in einem Fünftel, maximal in zwei Drittel der Berliner Stimmbezirke muss danach im Februar voraussichtlich noch einmal gewählt werden, weil es 2021 zu schweren Wahlfehlern gekommen war. In den Wahlkreisen, in denen die Linke 2021 Direktmandate holte, muss wohl nicht neu gewählt werden. Mo-SZ (Boris Herrmann) und RND (Christian Rath) berichten.

Die Entscheidung komme viel zu spät, meint Robert Roßmann (Sa-SZ). Falls es zu einer Wiederholungswahl käme, würde diese erst 2024 stattfinden und 2025 werde dann ohnehin schon wieder regulär gewählt. Auch wenn die Verfassungsrichter:innen gerne über viel Arbeit klagten: die Berliner Wahl-Entscheidung sei dermaßen wichtig, dass die Richter sie hätten priorisieren müssen.

Rechtspolitik

BVerfG-Richterwahl: Der Bundesrat hat am Freitag auf Vorschlag der unionsregierten Länder den bisherigen Richter am Bundesverwaltungsgericht Holger Wöckel zum Bundesverfassungsrichter als Nachfolger von Sibylle Kessal-Wulff am Zweiten Senat gewählt. LTO (Christian Rath) stellt Wöckel vor, der bis Anfang 2021 noch als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BVerfG tätig war. Auch tagesschau.de (Sarah Frühauf/Klaus Hempel) berichten über den Richterwechsel. Die Sa-FAZ (Reinhard Müller) verweist auf Wöckels ostdeutsche Herkunft, allerdings sei er weder "Quotenmann noch ein Parteigänger".

Dokumentation der Hauptverhandlung/Video-Verhandlungen: Der Bundesrat hat am Freitag sowohl zum Gesetz zur Dokumentation der Hauptverhandlung als auch zum Gesetz für einen verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten den Vermittlungsausschuss angerufen. beck-aktuell und LTO berichten. In jeweils separaten Texten widmet sich auch die Sa-FAZ den Gesetzen zur Aufzeichnung der Hauptverhandlung (Corinna Budras) und der Videoverhandlung (Helene Bubrowski).

Stephan Klenner (Sa-FAZ) findet es richtig, dass jetzt der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Die von der Ampelkoalition vorgeschlagenen Normen seien ein Zeugnis politischer Unentschlossenheit: Einerseits solle von 2030 an die digitale Dokumentation erstinstanzlicher Hauptverhandlungen vor Land- und Oberlandesgerichten bundesweit Realität werden, andererseits erhielten die Länder kaum Vorgaben dazu.

Organspende: Der Bundesrat hat erneut eine Initiative zur Einführung einer Widerspruchslösung bei Organspenden gestartet. Am Freitag hat die Länderkammer einen Entschließungsantrag angenommen, in dem die Bundesregierung zu einer entsprechenden Änderung des Transplantationsgesetzes aufgefordert wird. spiegel.de berichtet.

Whistleblowing: Am 17. Dezember 2023 endet die Frist für die Umsetzung der Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz, das seit Anfang Juli in Kraft ist, schreibt die Sa-FAZ (Marcus Jung) und erläutert, was das konkret bedeutet. Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen müssen eine interne Meldestelle einrichten, an die sich Whistleblower:innen mit Hinweisen auf Missstände oder Straftaten im eigenen Betrieb wenden können. Für Behörden, kommunale Betriebe und Unternehmen der Privatwirtschaft oberhalb der Schwelle von 250 Mitarbeiter:innen gelten diese Anforderungen schon länger.

Einbürgerung: Der Erlass Sachsen-Anhalts, bei Einbürgerungen künftig ein Bekenntnis zu Israel einzufordern, stößt auf Kritik. Laut einem Papier, das unter anderem von den Rechtsprofessor:innen Ralf Michaels und Nora Markard unterzeichnet wurde, stehe das Vorhaben "im Widerspruch zur negativen Meinungsfreiheit". Die Mo-taz (Matthias Meisner) berichtet.

Justiz

BVerfG zu Durchsuchung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Wohnungsdurchsuchung bei einem Lehrer als Verstoß gegen sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gewertet. Anlass war der Vorwurf der Beleidigung gegen Polizeibeamte. Ziel der Durchsuchung war es, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Lehrers zu ermitteln. Dazu aber sei die entsprechende Anordnung unverhältnismäßig, so das Karlsruher Gericht. Naheliegend wäre es nach Auffassung des BVerfG beispielsweise gewesen, den Lehrer einfach selbst zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu befragen. Auch ein Antrag bei der Besoldungsstelle oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und anschließende Bankanfragen hätte ein milderes Mittel dargestellt. spiegel.de, beck-aktuell und LTO berichten.

BVerfG – Radio Dreyeckland: Über die Verfassungsbeschwerde des Redakteurs Fabian Kienert von "Radio Dreyeckland" berichtet ausführlich der Spiegel (Dietmar Hipp). Weil er in einem Artikel einen Link auf das digitale Archiv der verbotenen Vereinigung "Indymedia linksunten" gesetzt hatte, ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot und ließ die Wohnung des Journalisten durchsuchen. Die Durchsuchung und die Beschlagnahme von Datenträgern höhle jedoch den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis aus, heißt es in der Verfassungsbeschwerde. Die Maßnahmen seien schon deshalb unverhältnismäßig, weil Kienert seine Urheberschaft an dem Artikel mehrfach "glaubhaft eingeräumt" habe.

BVerfG zum Bundestagswahlrecht 2020: Die jüngste Wahlrechts-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sei inhaltlich genauso enttäuschend ausgefallen wie die damalige Gesetzesänderung, findet Rechtsprofessor Matthias Rossi im Verfassungsblog. Er bedauert, dass der Maßstab der "Normenklarheit" nicht "scharf gestellt" wurde, vielmehr das Bundesverfassungsgericht selbst die "Rolle einer Reparaturwerkstatt" übernommen und mit seiner eigenen Interpretation die Auslegungsschwierigkeiten beseitigt habe.

BVerwG – Kreuze in Behörden: Das Bundesverwaltungsgericht will am Dienstag seine Entscheidung zum so genannten "Kreuzerlass" des Freistaates Bayern verkünden. Über die mündliche Verhandlung von Donnerstag schreibt nun auch tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof)

Der Erlass könnte Anlass geben, die staatliche Neutralität genauer zu fassen als bisher, meint Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) in einem separaten Kommentar. 

BVerwG zur verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung: Einem Mann, der in den 1980er-Jahren in Westberlin von der Stasi bedroht und diffamiert wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht, wie beck-aktuell berichtet, einen Anspruch auf Geldleistungen nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz versagt. Die Regelung setze voraus, dass die Zersetzungsmaßnahme in der ehemaligen DDR ergangen sei und müsse auch dort Wirkung entfaltet haben.

BSG zu Kindergeld bei unbekanntem Aufenthalt der Eltern: Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nicht, wenn der Aufenthalt der Mutter zwar nicht bekannt ist, bei gelegentlichen Telefonaten mit ihr aber erfahrbar wäre. Bei den Telefonaten mit seiner Mutter habe der klagende Sohn im konkreten Fall zumindest die zumutbare Möglichkeit gehabt, sich nach deren aktuellem Aufenthaltsort zu erkundigen, so das Bundessozialgericht laut beck-aktuell. Auf die Kenntnis einer postalischen Adresse oder eines "verstetigten" Aufenthalts komme es dagegen nicht an, weil sich seit Einführung des Kindergelds für "alleinstehende Kinder" im Jahr 1986 die Kommunikationsmöglichkeiten und -gewohnheiten durch Internet und Mobilfunk grundlegend verändert hätten.

BAG – Massenentlassungen: Der Sechste Senat des BAG will seine Rechtsprechung zu Folgen bei fehlerhaften Massenentlassungsanzeigen ändern. Dies hat er am Donnerstag angekündigt, so Rechtsanwältin Isabel Hexel auf LTO. Ein Verstoß gegen die maßgebliche Norm § 17 Abs. 1 und 3 Kündigungsschutzgesetz soll danach in Zukunft nicht mehr zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen. Der Sechste Senat hat daher beim Zweiten Senat angefragt, ob dieser bei seiner anderslautenden Auffassung bleibe. Sollte das der Fall sein, müsste der Große Senat entscheiden.

OLG Frankfurt/M. zu Stiefkindadoption nach  Leihmutterschaft: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat, wie jetzt auch LTO berichtet, einem Ehepaar die Adoption eines im Ausland von einer Leihmutter geborenes Kindes ermöglicht, obwohl die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist..

OLG Düsseldorf zu anwaltlicher Unterlassungsklausel: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat laut beck-aktuell entschieden, dass bei einer anwaltlich vorformulierten Unterlassungserklärung bereits die äußeren Umstände für die Einordnung als AGB sprechen können. Selbst wenn zahlreiche Klauseln gestrichen werden, gelte eine Vertragsstrafenregelung nicht automatisch als ausgehandelt. Im Streit ging es um eine Patentverletzung, für die ein Unternehmen Ansprüche auf eine Vertragsstrafe aus einer Unterlassungserklärung geltend machte.

OLG Düsseldorf zu Haftung von GmbH-Organen für Kartellbuße: Rechtsanwältin Kristina Schilder widmet sich im Expertenforum Arbeitsrecht einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Juli. Es ging um die Frage, ob der Geschäftsführer einer GmbH regresspflichtig für eine von ihm durch wettbewerbswidrige Absprachen und Abstimmungen verursachte Kartellbuße ist. Das OLG Düsseldorf kam zu dem Ergebnis, dass der Beklagte im Innenverhältnis nicht für die gegen die klagende GmbH verhängte Kartellgeldbuße haftet.

LG München I zu Andrea Tandler: Im Prozess gegen die Unternehmerin Andrea Tandler wegen Steuerhinterziehung wurde am Freitag das auf einer Verfahrensabsprache beruhende Urteil gesprochen. Das Gericht verurteilte Tandler und ihren Partner zu Haftstrafen von vier Jahren und fünf Monaten beziehungsweise drei Jahren und neun Monaten. Tandler hatte zu Beginn der Corona-Pandemie Maskenkäufe mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt und Provisionen von fast 50 Millionen Euro kassiert, die nicht ordnungsgemäß versteuert wurden. beck-aktuell und LTO berichten.

LG Köln – Thomas Drach: In seinem Verfahren wegen mehrerer Raubüberfälle und wegen Mordversuchs will Thomas Drach, der einstige Entführer des Tabak-Erben Jan Philipp Reemtsma, seine Anwälte wechseln. Wie spiegel.de berichtet, hat er die Entpflichtung seiner Verteidiger beantragt. Der Angeklagte ist überzeugt, dass eine von seinem früheren Entführungsopfer initiierte Verschwörung gegen ihn laufe und die Verteidiger sich beharrlich weigerten, dagegen vorzugehen. Vor Gericht wurde nun bekannt, dass der zweite Pflichtverteidiger in der vergangenen Woche bereits selbst seine Entpflichtung beantragt hatte.

LG Chemnitz – Hetzjagd: In der vergangenen Woche hat beim Landgericht Chemnitz der Prozess gegen neun Angeklagte begonnen, denen vorgeworfen wird, sie hätten Teilnehmer:innen einer Gegendemonstration zu einem Trauermarsch gegen Ausländergewalt angegriffen und dabei elf Personen schwer verletzt. Dass der Prozess erst jetzt stattfindet, mehr als fünf Jahre nach den gewaltsamen Ausschreitungen im Spätsommer 2018, sei ein "Armutszeugnis für den Rechtsstaat", findet Stefan Locke (Sa-FAZ). Misslich sei es zudem, dass mehrere angeklagte und vielfach vorbestrafte Neonazis vor Prozessbeginn flüchten konnten.

LG Leipzig zu Gil Ofarim: In seiner Kolumne "Recht bekommen" blickt Rechtsprofessor Arnd Diringer in der WamS noch einmal auf den Fall Gil Ofarim, der den Mitarbeiter eines Leipziger Hotels fälschlicherweise – wie der Sänger später gestand – des Antisemitismus' bezichtigte. Diringer widmet sich den damit verbundenen arbeitsrechtlichen Aspekten und erläutert die Möglichkeiten, die das Hotel als Arbeitgeber hatte. So hätte das Hotel dem Mitarbeiter kündigen können, um dem öffentlichen Druck zu entgehen. Das sei nicht geschehen und so habe sich im Ergebnis das Westin vorbildlich verhalten – juristisch und menschlich, schreibt der Autor. 

StA Düsseldorf – pro-palästinensische Demonstration: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat laut Berichten in den sozialen Medien einen Staatsanwalt auf eine Großdemonstration entsandt, um direkt vor Ort die mögliche strafrechtliche Relevanz von Pro-Palästina-Parolen festzustellen. Eine solche Präsenz auf einer Versammlung in Amtsfunktion sei "keinesfalls (verfassungsrechtlich) unproblematisch", erläutert Staatsanwalt Simon Pschorr im Verfassungsblog.

Antisemitische Straftaten : Im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas und die anschließende Reaktion Israels sind deutsche Behörde bisher mit mehr als 4300 Fälle , davon fast 500 Gewalttaten, befasst. Das hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in seiner Rede beim Jüdischen Gemeindetag in Berlin, die die Mo-Welt dokumentiert, mitgeteilt. Buschmann bekräftigte, dass das Strafrecht strikt angewandt werden müsse und hat die Innenminister der Länder gemahnt, die Polizeitaktik bei Demonstrationen zu ändern und Beweissicherung vor Deeskalation zu setzen.

Angriffe auf Einsatzkräfte: Die FAS (Julia Schaaf/Eva Schläfer) resümiert in einem ausführlichen Text die bisherige juristische Aufarbeitung der Ausschreitungen während der letzten Silvesternacht in Berlin. Die Bilanz falle, gemessen an der Erregungswelle zu Beginn des Jahres, dürftig aus, heißt es im Text. 150 Ermittlungsverfahren habe die Berliner Staatsanwaltschaft geführt, zwei Drittel davon wurden eingestellt, übrig blieben 41 Tatverdächtige. 17 Urteile seien mittlerweile gefällt worden, zehn davon nach Jugendstrafrecht.

Präsidentenposten am OVG-NRW: Der NRW-Landesverband der Neuen Richtervereinigung hat den Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) zum Rücktritt aufgefordert. Hintergrund ist die Besetzung der Leitung des OVG Münster. Limbach soll versucht haben, seine Favoritin, mit der er bekannt war und mit der er sich duzte, für den Posten mit unlauteren Mitteln ins Amt zu hieven. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) habe sich allerdings zuletzt hinter seinen Justizminister gestellt, berichtet spiegel.de (Lukas Eberle/Tobias Großekemper).

Recht in der Welt

Vatikan – Kardinal Angelo Becciu: Erstmals hat das Vatikangericht einen Kardinal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen den italienischen Kardinal Angelo Becciu wurde wegen seiner Verwicklungen in einen Immobilienskandal eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verhängt. Mo-FAZ (Thomas Jansen), Mo-SZ (Marc Beise) und spiegel.de berichten.

Becciu habe freihändig geschaltet und gewaltet und sich über das (Kirchen-)Recht gestellt – wie das in der Kurie eben seit Jahrhunderten immer wieder der Fall war, doch damit solle es nun ein Ende haben, kommentiert Marc Beise (Mo-SZ). Es scheine, als ob Justitia nun endlich auch im Zentrum der katholischen Christenheit eine Waage in der Hand halte – und nicht länger ein Weihrauchfass schwenke, so Thomas Jansen (Mo-FAZ). Die höchsten katholischen Würdenträger könnten sich nicht länger ungestraft wie Kirchenfürsten gerieren, die in guter nepotistischer Tradition Familie und Freunde mit Geld beglückten und in Zockermanier mit Millionenbeträgen jonglierten.

IStGH/Israel – Getöteter Al Jazeera-Journalist: Der Sender Al Jazeera will mit dem Fall des bei einem israelischen Drohnenangriff am Freitag getöteten Kameramannes Samer Abudaqa den Internationalen Strafgerichtshof befassen. Wie es bei spiegel.de heißt, soll der Journalist bei dem Angriff schwer verletzt worden und wenig später verstorben sein.

Israel – Krieg in Gaza: spiegel.de (Christoph Gunkel) hat sich mit dem Vorwurf befasst, Israel beziehungsweise die Hamas begehe Völkermord. Über den Vorwurf stritten "selbst renommierte Forscher" erbittert. Zu Wort kommen unter anderem die Rechtsprofessoren Daniel-Erasmus Khan und Ralf Michaels, die betonen, dass die politische Bezeichnung nicht unbedingt der juristischen Definition entspreche. 

EU – iranische Revolutionsgarden: Zu Unrecht verweise das Bundesaußenministerium auf ein nichtöffentliches Gutachten, um zu erklären, warum die iranischen Revolutionsgarden nicht in die EU-Terrorliste aufgenommen werden, schreibt die Mo-taz (Jean-Philipp Baeck). Die taz hat die Rechtsprofessoren Christian Marxen und Matthias Herdegen sowie den MPI-Forscher Lukas Märtin gebeten, die Aussagen des Gutachtens zu bewerten. Die drei Rechtswissenschaftler seien zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gutachten keine überzeugende Begründung gegen eine Terrorlistung biete.

Juristische Ausbildung

Klischees in Klausurfällen: Ronen Steinke (Sa-SZ) hat sich für seine Kolumne "Vor Gericht" Klausurfälle angeschaut und dabei festgestellt, dass viele von ihnen noch immer vor Klischees triefen. So habe die Rechtswissenschaftlerin Dana-Sophia Valentiner aufzeigen können, dass Täter in Klausurfällen häufig ausländische Namen verpasst bekämen oder mit Ö oder Ü abgekürzt werden.

Sonstiges

Politische Kunst: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Benjamin Poliak untersucht im Verfassungsblog, inwieweit die jüngste Aktion des Künstlerkollektivs "Zentrum für Politische Schonheit" (ZPS) der Kunstfreiheit unterfällt. In einem mit Deepfake generierten Video kündigte vermeintlich der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ein bevorstehendes Verbot der AfD an. (Politische) Kunst dürfe zwar auch mit Unwahrheiten spielen, doch sie sollte es offen tun, so der Autor. In der Erkennbarkeit als Kunst unterscheide sich das Scholz-Deepfake-Video insofern von früheren Aktionen des ZPS.

Anwalt im E-Sport: LTO-Karriere (Marcel Schneider) stellt den Rechtsanwalt Oliver Daum vor, der unter anderem im E-Sport-Recht berät. Oftmals gehe es in seiner Arbeit um Spielerverträge oder um den Umgang mit Rechten, die die Organisation an einen Turnierveranstalter übertragen hat, berichtet der Anwalt.

Recht und subjektive Wahrnehmung: Über das menschliche Streben nach "Recht haben", "Recht wollen" und "Recht bekommen" philosophiert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner Kolumne auf spiegel.de angesichts der "nahenden Zeit der berüchtigten Besinnlichkeit". Denn was "könne es Sinnbezogeneres geben als die Betrachtung von Weltrechtsgesetzen bei Kerzenschein"?

Gestik und Mimik vor Gericht: Nicht nur was gesagt wird, sondern auch wie etwas gesagt wird, spielt eine Rolle im Prozess. Martin Rath beleuchtet auf LTO die Bedeutung von Gestik und Mimik vor Gericht und schaut sich dabei auch in der Rechtsgeschichte um.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Dezember 2023: BVerfG vor Urteil zu Berliner Bundestagswahl / Neuer BVerfG-Richter Wöckel / Bundesrat blockiert Justizgesetze . In: Legal Tribune Online, 18.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53438/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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