Die juristische Presseschau vom 1. bis 4. Oktober 2022: Abwehr­schirm und Schul­den­b­remse / Vor­rats­daten oder Quick-Freeze / Erdoğan zeigt Kubicki an

04.10.2022

Der 200 Mrd. Euro schwere Abwehrschirm ist verfassungsgemäß. Reicht den Strafverfolgern das Quick-freeze-Verfahren oder brauchen sie eine vorsorgliche IP-Adressenspeicherung? Hat der Bundestagsvize den türkischen Präsidenten beleidigt?

Thema des Tages

Energiepreis-Abwehrschirm: Der in der vergangenen Woche von der Bundesregierung angekündigte schuldenfinanzierte Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommen Sa-SZ (Wolfgang Janisch) und LTO (Christian Rath). Der Abwehrschirm soll u.a. eine Gaspreisbremse und teilweise eine Strompreisbremse finanzieren. Das von Bundeskanzler Olaf Scholz als "Doppel-Wumms" bezeichnete Instrument soll für diese Aufgaben 200 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Der Bundestag könne mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Ausnahme von der Schuldenbremse beschließen, denn die Folgen des russischen Angriffskriegs seien eine "außerordentliche Notlage" gem. Artikel 115 Abs. 2 Satz 6 Grundgesetz. Damit unterscheide sich der Abwehrschirm von dem im Juni beschlossenen 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen Bundeswehr, das über eine Grundgesetzänderung ausdrücklich von der Schuldenbremse ausgenommen werden musste. Problematisch könnte allenfalls sein, dass die 200 Mrd. Euro Krediteremächtigungen für den Abwehrschirm ausschließlich im Jahr 2022 verbucht werden sollen, obwohl die Gelder in den drei Jahren 2022 bis 2024 aufgenommen und ausgegeben werden sollen. Mit diesem Buchungstrick werde eine Rückkehr zur Einhaltung der Schuldenbremse bereits im Jahr 2023 möglich. 

Laut Sa-FAZ (Hendrik Kafsack u.a.) stellt der deutsche Abwehrschirm eine Beihilfe dar, die von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Die EU-Kommission bereite aber bereits ein spezielles Beihilfen-Regelwerk vor, das noch im Oktober vorgestellt wird. Die Energie-Beihilferegeln dürften dann jenen Sonderregeln ähneln, die die Kommission in der Corona-Pandemie 2020 einführte. Sie ermöglichten allen Mitgliedstaaten großzügige Hilfen, die den Unternehmen halfen, die Einnahmeausfälle wegen der Lockdowns auszugleichen.

Rechtspolitik

Vorratsdatenspeicherung/Quick Freeze: Im Interview mit der Mo-FAZ (Helene Bubrowski) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae, dass er ein Quick-Freeze-Verfahren für effektiver hält als eine vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen. Bei Quick Freeze würden auch Standort- und Verbindungsdaten von Verdächtigen gespeichert. Die Speicherung von IP-Adressen werde dagegen überschätzt, bei Straftaten im Darknet helfe sie nicht weiter. Weil schon das Speichern der Daten ein Grundrechtseingriff ist, wäre bei Quick Freeze ein Richtervorbehalt notwendig, ein Richter könne aber binnen Stunden entscheiden.

Die Sa-FAZ (Anna-Sophia Lang) erläutert anhand der Ermittlungen zur Tötung der 14jährigen Ayleen A. den praktischen Nutzen von Kommunikationsdaten für die Strafverfolgungsbehörden. Hier hatten Funkzellendaten den entscheidenden Hinweis auf eine Handynummer gebracht, die die Ermittler zu einem vorbestraften Sexualstraftäter führte, der letztendlich die Tat gestand. Benjamin Krause von der Frankfurter Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität spricht sich für eine zehnwöchige verpflichtende Speicherung von IP-Adressen aus. Es dürfe nicht den Internetprovidern überlassen bleiben, zu entscheiden, wie lange sie IP-Adressen speichern.

Justizminister Buschmann im Interview: Im Gespräch mit der BamS (Roman Eichinger/Burhard Uhlenbroich) sieht Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Möglichkeit, dass die Bundesanwaltschaft Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Sabotage an der Nord-Stream-Gaspipeline einleiten könnte. Es ginge dann vor allem um die Zusammenarbeit mit anderen Staaten, insbesondere in der EU, so Buschmann. Ziel wäre es, der Täter habhaft zu werden und sie in Deutschland vor Gericht zu stellen. Außerdem spricht er über die bereits laufenden Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine und fordert, dass sich bei einer etwaigen Wiederholung der Berlin-Wahl ein Desaster nicht wiederholen dürfe. Angesichts der wieder steigenden Corona-Zahlen appelliert er an die Länder, eigene Quarantäneregelungen zu schaffen und stellt ein Ende aller Coronaschutzmaßnahmen für das nächste Frühjahr in Aussicht. Die Aussagen des Bundesjustizministers zur Coronapolitik fasst spiegel.de zusammen.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Constantin van Lijnden (welt.de) meint, dass viele Befürchtungen, die geplante erleichterte Änderung eines Geschlechtseintrags könne zu Missbrauch führen, unbegründet seien. Nicht zuletzt der Blick ins Ausland lasse vermuten, dass der Missbrauch dieser Möglichkeit die seltene Ausnahme bleiben werde. In den zwölf Staaten, die in den vergangenen Jahren die Möglichkeit zum weitgehend voraussetzungslosen Wechsel des Geschlechtseintrags geschaffen hätten, konnte auf Anfrage keines der dortigen Justizministerien Missbrauchs- oder Konfliktfälle benennen. Allerdings bestehe in keinem der Länder ein Monitoring-Programm, um Missbrauchsfälle systematisch zu erfassen.

Justiz

StA Hildesheim – Kubicki/Erdoğan: Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat Strafanzeige und Strafantrag gegen den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki (FDP) erstattet. Der Politiker hatte bei einem Wahlkampfauftritt in Hildesheim die türkische Flüchtlingspolitik scharf kritisiert und Erdoğan in diesem Zusammenhang als "kleine Kanalratte" bezeichnet. Das sei eine Beleidigung und eine Verleumdung, so Erdoğans Rechtsanwalt Mustafa Kaplan. Kubicki entgegnete, eine "Kanalratte" sei ein "kleines niedliches, gleichwohl kluges und verschlagenes Wesen", das oft in Kindergeschichten vorkomme. Sa-FAZ (Johannes Leithäuser) und spiegel.de (Ansgar Siemens) berichten.

Wolfgang Janisch (Sa-SZ) hält Kubickis Äußerung für "grenzwertig". Einerseits könne der Begriff "Kanalratte" eine Anspielung auf Erdoğans trickreiche Flüchtlingspolitik sein. Andererseits klinge der Begriff sehr nach persönlicher Diffamierung. Felix W. Zimmermann (LTO) meint, die Bezeichnung "kleine Kanalratte" sei zwar keine Verleumdung, der Tatbestand der Beleidigung sei dagegen erfüllt. Vermutlich liege bereits eine Formalbeleidigung vor, die eine weitere Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten überflüssig mache. Anders als seinerzeit der TV-Satiriker Jan Böhmermann, der mit seine Schmähgedicht die tatsächlichen Grenzen der Meinungsfreiheit aufzeigen wollte, sei Kubickis Beschimpfung ohne jeden doppelten Boden und juristisch einfach zu bewerten.

VerfGH Berlin – Wahlen in Berlin: Annelie Kaufmann (LTO) kritisiert die mündliche Verhandlung des Berliner Verfassungsgerichtshofes zur Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen: Das Gericht habe nicht verhandelt, vielmehr habe sich dessen Präsidentin darauf beschränkt, die Beteiligten aufzurufen. Die Autorin kritisiert, dass die Pressemitteilung zur Auffassung des Gerichtes bereits versandt wurde, bevor die noch amtierende Landeswahlleiterin und auch die Verfahrensbevollmächtigten der Senatsverwaltung überhaupt angehört worden seien. Der Eindruck, den die Hauptstadt am Wahltag hinterlassen habe, sei desaströs gewesen, aber der Verfassungsgerichtshof habe diese unfassbare "Berliner Wurstigkeit" fortgesetzt, so Kaufmann.

BGH zu Ebay-Bewertungen: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kommentiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofes über einen Nutzerkommentar auf der Verkaufsplattform Ebay. Der BGH hatte es abgelehnt, einen Nutzer, der dem Verkäufer "Wucher" vorgeworfen hatte, zur Löschung seines Kommentars zu verpflichten. Das Urteil hole die Tonfall-Vorschriften der Plattformen auf den Boden der Meinungsfreiheit zurück, meint Müller-Neuhof. "Wenn schon jede Übertreibung unzulässig wäre, was würde aus uns? Insbesondere: aus uns Journalisten", fragt Müller-Neuhoff.

OLG Celle zu gescheiterter VW-Übernahme: Im Kapitalanleger-Musterverfahren um die letztendlich abgeblasene Übernahme von VW durch Porsche hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass die Porsche SE bei der entsprechenden Kpitalmarktinformation im Jahr 2008 nicht verwerflich gehandelt hat und den Anlegern daher kein Schadensersatzanspruch zusteht. Konkret entscheiden muss jetzt noch das LG Hannover, das Ergebnis des OLG sei jedoch für die dort ausgesetzten Verfahren bindend, heißt es bei LTO. Der Musterentscheid kann noch mit Rechtsbeschwerde beim BGH angegriffen werden.

LG Oldenburg – Vorgesetzte von Niels Högel: Im Prozess gegen mehrere Vorgesetzte des verurteilten Serienmörders Niels Högel zeichnet sich ein Freispruch ab, berichtet der Spiegel (Julia Jüttner). Die aussagenden Zeugen konnten sich entweder nicht erinnern oder hinterließen den Eindruck, selbst Erlebtes mit Sachen zu vermischen, die sie irgendwo gehört haben. Bedingter Vorsatz der Vorgesetzten lasse sich kaum belegen. Fahrlässiges Handeln sei bereits verjährt. Das Urteil soll Ende Oktober verkündet werden. 

LG Görlitz – Billigung des russischen Angriffskriegs: In zweiter Instanz hat das Landgericht Görlitz die Anklage wegen Billigung von Straftaten gegen eine Demonstrantin zugelassen, die das russische Kriegssymbol "Z" auf ihrer Kleidung trug. Das LG korrigierte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Bautzen, das das Symbol für uneindeutig hielt. Die Mo-taz (Matthias Meisner) berichtet. 

VG Trier zu Polizisten-Tattoo: Das Verwaltungsgericht Trier hat, wie LTO berichtet, die Ablehnung eines Polizeibewerbers wegen eines Tattoos bestätigt. Der Mann hatte sich in "Old English"-Schriftart die Worte "Loyalty, Honor, Respect, Family" auf den Rücken stechen lassen. Die Einstellung in den Polizeidienst wurde abgelehnt, weil, so die Behörde, das Tattoo in der entsprechenden Schriftart den Gesamteindruck eines "Ehrenkodex" vermittele, der über den Bedeutungsgehalt der einzelnen Begriffe hinausreiche und mit den Werten einer "modernen Bürgerpolizei" nicht vereinbar sei. Damit seien die Zweifel an einer charakterlichen Eignung plausibel, willkürfrei und ohne sachwidrige Erwägungen dargelegt worden, so das VG.

AG Pforzheim zu Kindesentziehung: Über einen Prozess um eine Kindesentziehung berichtet nun auch die FAS (Eva Schläfer). Ein Vater hatte seinen Sohn für fast sechs Wochen von Pforzheim über Belgien nach Panama entführt. Das Schöffengericht hat ihn zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Am Ende sah sogar der Vater ein, was er seinem Sohn angetan hatte.

EGMR und Mitgliedsstaaten: Der Politologie-Professor Erik Voeten beschäftigt sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der Tendenz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, auf zunehmende Infragestellung seiner Legitimität mit einer stärkeren Betonung der Subsidiarität zu reagieren. Der Autor zweifelt, ob der EGMR durch Zurückhaltung mehr Legitimation bei den Bürgern erhält. Diesen sei das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens wichtiger als die Frage, welches Gericht entscheidet. 

Drohnen vor Gericht: Wer durch eine Drohne im abgeschiedenen Garten hinter dem Haus gefilmt wird, hat einen Unterlassungsanspruch. Wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, darf man die lästige Drohne auch mit dem Luftgewehr abschießen. spiegel.de (Timo Busch) referiert Urteile des Amtsgerichts Potsdam von 2015 und des Amtsgerichts Riesa von 2019. 

Ex-BVerfG-Präsident Voßkuhle im Interview: Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Andreas Voßkuhle hat sich den Fragen des Youtubers Tilo Jung in dessen Sendeformat "Jung und naiv" gestellt und wird dabei von Beginn an geduzt. In einem vierstündigen Interview, dessen Highlights der Richter Lorenz Leitmeier auf LTO zusammenfasst, erzählt Voßkuhle "über seinen Werdegang, seine Arbeit am Gericht und über viele, viele, wirklich viele rechtliche und politische Fragen". Ein "pointenreiches Feuerwerk" sei das Gespräch nicht, resümiert Leitmeier, und dass der Interviewer zu selten kritisch nachgefragt habe.

Aktenlage vs. Wirklichkeit: In seiner Kolumne "Vor Gericht" erinnert sich Ronen Steinke (Sa-SZ) an seine Referendarstation bei einem Strafverteidiger, der ihm beibrachte, dass häufig die tatsächliche Sachlage ganz anders als die Aktenlage aussehe und sich erst in der mündlichen Verhandlung herausstelle, was sich wirklich zugetragen habe.

Hamburg – Personalmangel in der Justiz: Über den Mangel an Personal an den Hamburger Gerichtsgeschäftsstellen berichtet LTO. Insgesamt seien fast 23 Prozent der Stellen nicht besetzt knapp elf Prozent seien vakant. Das seien mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Ursache dafür sei auch eine zu geringe Entlohnung.

Recht in der Welt

UN/Australien – Klimaschutz: Der UN-Menschenrechtsausschuss hat entschieden, dass Australien die Rechte von indigenen Staatsbürgern verletzt hat, die auf niedriggelegenen Inseln leben und vom Klimawandel bedroht sind. Die Doktorandin Verena Kahl schreibt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) über die Entscheidung. Dies sei die erste Entscheidung eines internationalen Gremiums zu den Menschenrechten von Bewohnern kleiner Inseln in Zeiten des Klimawandels.

USA – Rechte von Elefanten: Der Spiegel (Timofey Neshitov) erläutert, warum sich die Tierrechtsorganisation Nonhuman Rights Project dafür einsetzt, dass Elefanten mehrerer US-amerikanischer Zoos als autonome Rechtssubjekte anerkannt werden. Bisherige Klagen waren erfolglos, allerdings hätten sich jetzt zwei der fünf Richter am New York Court of Appeals, dem höchsten Gericht im Bundesstaat, für die Freilassung der Tiere ausgesprochen,

Russland – Annexion ukrainischer Gebiete: Wie sich die russische Argumentation in Bezug auf eine mögliche Eskalation der Kriegshandlungen nach den völkerrechtswidrigen Scheinreferenden in den ukrainischen Gebieten Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja und der sich anschließenden Annexion entwickeln könnte, untersucht der wissenschaftliche Mitarbeiter Simon Gauseweg auf LTO. Mit den russischen Versuchen, die Grenzziehung zu verändern, gehe einher, dass Russland die Einwohner der besetzten Gebiete seinem eigenen Recht unterwerfen und sie dem Risiko aussetzen wolle, in den Krieg gegen die eigenen, ukrainischen Streitkräfte gezwungen zu werden. Sollte dies tatsächlich geschehen, so Gauseweg, wäre das ein weiteres, systematisches Kriegsverbrechen der russischen Seite.

China/Honkong – Verfolgung von Rechtsanwälten: Über die politische Verfolgung von Rechtsanwälten in Hongkong berichtet in einem Gastbeitrag für die WamS der Hongkonger Aktivist Joshua Wong. Die Regierungen in Hongkong und Peking hätten deutlich gemacht, dass sie alle Juristen, die sich mit gesellschaftlichen Fragen befassten, als Feinde betrachteten. Es sei eine perfide Taktik Pekings, diesen Teil der Zivilgesellschaft ins Visier zu nehmen und den Berufsstand der Juristen mit Drohungen zum Gehorsam zu zwingen.

Sonstiges

Konfliktverteidigung: Ex-Bundesrichter und Rechtsanwalt Thomas Fischer schreibt auf LTO über die so genannten Konfliktverteidigung, wobei bereits die Definition, was eine "Konfliktverteidigung" ist, höchst umstritten sei. Wenn Konfliktverteidigung dasselbe bedeute wie "Missbrauch von Verfahrensrechten", sei ihre Illegitimität dem Begriff immanent. Es gebe keine Pflicht des Bürgers, an der staatlichen Verwirklichung von Gerechtigkeit gegen ihn selbst "konstruktiv" mitzuwirken, und kein Recht des Staates, einen Mangel an selbstsanktionierender Konstruktivität zu bestrafen. Die Schwelle des "Missbrauchs" dürfe prozessual nicht so weit abgesenkt werden, so Fischer, dass der Wesensgehalt des rechtlichen Gehörs verletzt oder eine nicht missbräuchliche Verteidigung nur noch eine solche ist, die dem Gericht keine Schwierigkeiten mache.

Degradierte Fußballprofis: Aus Anlass des Falls Max Kruse, der beim VfL Wolfsburg aus dem Kader der Bundesligamannschaft aussortiert wurde, beschreibt der Spiegel (Nina Golombek) die arbeitsrechtliche Situation von degradierten Fußballprofis. Die Vereine nutzen einen Mustervertrag der Deutschen Fußballiga, in dem sich der Spieler verpflichtet, seine ganze Kraft für den Verein aufzubringen. Dies gelte auch für die 2. Mannschaft, wenn der Spieler dorthin abgestellt wird. Ein Bundesligaprofi müsse allerdings mindestens viertklassig spielen können.

Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren: Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die ein Insolvenzverfahren bzw. das vorgelagerte Schutzschirmverfahren für die Mitarbeiter eines Unternehmen haben kann, erläutert Rechtsanwalt Volker Serth im Hbl-Rechtsboard. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regelungen hier weiter, so der Autor, allerdings führten einige arbeitsrechtliche Sonderregeln in der Insolvenzordnung dazu, dass Mitarbeitern im Insolvenzverfahren unter erleichterten Bedingungen ordentlich gekündigt werden kann.

"Sitzfleisch": Martin Rath hat sich für LTO auf die Suche nach der Herkunft des Begriffes "Sitzfleisch" begeben und ist bei früheren US-amerikanischen Verfassungsrichtern und bei deutschen Philosophen fündig geworden.

 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 4. Oktober 2022: Abwehrschirm und Schuldenbremse / Vorratsdaten oder Quick-Freeze / Erdoğan zeigt Kubicki an . In: Legal Tribune Online, 04.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49788/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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