Die juristische Presseschau vom 07. bis 09. Juli 2018: Bal­diges Ende des NSU-Pro­zesses / BVerfG zum Beschlag­nah­me­verbot bei internen Ermitt­lungen / Jus­tiz­re­form in Polen

09.07.2018

Am Mittwoch sollen die Urteile im NSU-Prozess fallen, mehrere Publikationen schauen auf das Verfahren zurück. Außerdem in der Presseschau: Das BVerfG gibt internen Ermittlern kein Beschlagnahmeverbot und Polen setzt seine Justizreform fort.

Thema des Tages

Bevorstehendes Ende des NSU-Prozesses: Am 11. Juli sollen im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München die Urteile fallen. Der Prozess sei eine Tiefenbohrung in die deutsche Gesellschaft, heißt es in einem Resümee der Montags-SZ (Annette Ramelsberger/Wiebke Ramm). Mit selbstgerechten Ermittlern, vergesslichen Zeugen, verzweifelten Angehörigen und schweigenden Mitwissern. Und sehr vielen Menschen, die das alles "ganz normal" finden. Der NSU-Prozess sei auch ein Verfahren über staatliches Versagen und entschlossene Verdrängung.

Die Montags-FAZ (Constantin van Lijnden) hat sich die Kosten des Verfahrens und parallel dazu die Vorschläge des Strafkammertages zur Effektivierung des Strafverfahrens angeschaut. Der Autor warnt davor, Gesetzesänderungen auf Basis einzelner, extrem gelagerter Fälle wie dem NSU-Prozess zu beschließen, die für den Großteil der Strafverfahren nicht repräsentativ sind. Allerdings sei der NSU keineswegs das einzige Beispiel für Verfahren, die ein exorbitantes Ausmaß annehmen.

Karin Truscheit (Samstags-FAZ) meint, dass es mit den Urteilen noch nicht zu Ende sein wird, die Plädoyers der Verteidigung hätten sich über weite Strecken zu sehr wie Revisionsanträge angehört. Gisela Friedrichsen (Montags-Welt) kritisiert, dass in den Kommentarspalten der Zeitungen und den Äußerungen des Publikums in den sozialen Medien der NSU-Prozess und sein Ergebnis lächerlich gemacht, die Justiz verunglimpft und der Staat beschimpft würde. Die Gefährlichkeit der rechten Szene, die sich während des Verfahrens deutlich gezeigt habe, werde ignoriert oder kleingeredet, meint Friedrichsen. Tom Sundermann (blog.zeit.de) gibt Einblick in seine persönlichen Erinnerungen an den nunmehr fünf Jahre dauernden Prozess. Nach der Auffassung von Heribert Prantl (sueddeutsche.de) hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl das Verfahren gut geführt und alle Herausforderungen – Ablehnungsanträge, Anträge auf Aussetzung des Verfahrens, Anträge auf Verlegung der Verhandlung, Anträge auf Vernehmung von möglichen und unglaublichen Zeugen, Anträge und Scharmützel, Scharmützel und Anträge – gemeistert.

Rechtspolitik

Bundesrat – Familiennachzug, Musterfeststellungsklage und Parteienfinanzierung: lto.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Beschlüsse, die der Bundesrat in der vergangenen Woche gefasst hat. So ist der Weg jetzt frei für ein Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage zum 1. November 2018, der Familiennachzug wird künftig kontingentiert und ab 2019 erhalten die im Bundestag vertretenen Parteien eine höhere Finanzierung. Auch die Samstags-FAZ widmet sich den Bundesratsbeschlüssen. Danach hat die Länderkammer außerdem im ersten Durchgang keine Einwände gegen den Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit erhoben und sich mit Gesetzentwürfen zum Unternehmenssteuerrecht befasst.

Musterfeststellungsklage: In einem Gastbeitrag für die Montags-SZ kritisiert Andreas Zubrod, Vorstand bei der Fondsgesellschaft Union Invest, das jüngst verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage. Das Instrument werde mehr schaden als nützen, prophezeit der Autor und plädiert für eine Nachbesserung auf europäischer Ebene.

Asylrecht/Dublin-Verfahren: Rechtsprofessor Daniel Thym analysiert auf lto.de das Asylpaket, auf das sich Union und SPD in der vergangenen Woche geeinigt haben. Er meint, dass die in der Öffentlichkeit heftig diskutierte "fingierte Nichteinreise" nicht überschätzt werden sollte. Das Transitverfahren fände auf deutschem Boden statt und es gelte das Grundgesetz ebenso wie die Menschenrechte und die Dublin-Regeln. Die geplanten Transitverfahren seien kein rechtsfreier Raum und die grenzpolizeilichen Einrichtungen kein rechtliches Niemandsland, so Thym. Die Samstags-FAZ (Eckart Lohse/Stephan Löwenstein) lässt noch einmal die politische Diskussion vor dem Kompromiss Revue passieren. Auch die Samstags-taz (Christian Rath) widmet sich den Plänen und weist dabei darauf hin, dass für eine Umsetzung der Abschluss von Abkommen mit denjenigen Mitgliedsländern, in denen erstmalig ein Asylantrag gestellt wurde, erforderlich sind. Je weniger Abkommen Seehofer aushandele, umso weniger Personen seien von den Koalitionsbeschlüssen betroffen.

Einwanderungsgesetz: Im Interview mit lto.de (Charlott Resske) erläutert die Bundesverfassungsrichterin Christina Langenfeld, welche Auswirkungen ein Einwanderungsgesetz auf die Integration haben würde. So hätte es psychologische Effekte, weil das Gesetz markieren würde, dass sich Deutschland als Einwanderungsland versteht. Die Richterin weist darauf hin, dass Deutschland bereits über ein umfassendes Arbeitsmigrationsrecht für qualifizierte Fachkräfte verfüge. Ein neues Einwanderungsgesetz sollte nach ihren Vorstellungen die bereits bestehende Arbeits- und Bildungsmigration zusammenfassen und die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem nichtakademischen Bereich erleichtern.

Strafbarkeit von Rauschtaten: Der Bundesrat hat einen Antrag des Landes Sachsen, der eine schärfere Bestrafung von im Rausch begangenen Taten vorsah, abgelehnt. Das meldet die Samstags-FAZ (Stefan Locke). Das Strafmaß bei Taten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen wurden, sollte danach nur noch in Ausnahmefällen wegen Schuldunfähigkeit gemildert werden.

EU-Wahlrecht: Die FAS (Frank Pergande) stellt das neue Wahlrecht zum EU-Parlament, das in der vergangenen Woche gebilligt wurde, vor. Europaweit wird künftig eine Sperrklausel gelten, die je nach nationaler Entscheidung zwischen zwei und fünf Prozent liegen soll.

EU-Urheberrecht: Die FAS (Christoph Schäfer) fasst noch einmal die verschiedenen Positionen bei der Diskussion um eine europäische Urheberrechtsreform zusammen.

Lukas Thöle (Montags-taz) ist erleichtert, dass das EU-Parlament das geplante Vorhaben vorerst gestoppt hat. Es sei richtig, die Arbeit von Künstlern gerecht zu entlohnen, das rechtfertige aber keine Instrumente, die letztlich nur zur Löschung von Inhalten führten.

Künftiger Richter des BVerfG Henning Radtke: lto.de (Hasso Suliak) stellt den BGH-Richter Henning Radtke vor, der am Freitag vom Bundesrat zum Nachfolger von Michael Eichberger als Richter des Bundesverfassungsgerichtes gewählt wurde. Die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) erläutert, welche Rolle die Parteinähe eines Kandidaten für die Wahl zum Richter insgesamt spielt und schaut sich dabei das bisherige Stimmverhalten der Richterinnen und Richter an.

Rechtsprechung

BVerfG zum Anwaltsgeheimnis bei internen Ermittlungen: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bei einer Durchsuchung der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen ausgewertet werden können. Die Kanzlei war von VW mit internen Ermittlungen beauftragt worden, die Durchsuchungen erfolgten im Zusammenhang mit staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die VW-Tochter Audi. Die gegen die Durchsuchung und die entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen separat eingelegten Verfassungsbeschwerden der Volkswagen AG und der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sowie dort tätiger Rechtsanwälte wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Samstags-taz (Christian Rath), die Samstags-FAZ (Marcus Jung/Carsten Germis u.a.) und lto.de (Anja Hall) stellen den zugrundeliegenden Sachverhalt und die Entscheidungsgründe dar.

Heribert Prantl (Samstags-SZ) zeigt sich zufrieden mit der Karlsruher Entscheidung. Der Versuch von VW und Audi, stinkende Akten vor der Staatsanwaltschaft zu schützen, sei gescheitert, jetzt könne verschärft ermittelt werden, so Prantl. Im Übrigen habe die Kanzlei selbst alle gesammelten Akten an die US-Regierung weitergereicht, um dort einen Deal vorzubereiten und könne daher nicht zu den US-Behörden "Ja" und zu den deutschen Behörden "Nein" sagen.

LG Essen zu Medikamentenbetrug: Das Landgericht Essen hat einen Apotheker zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt. Er hatte in mindestens 14.500 Fällen Arzneimittel zur Krebsbehandlung mit weniger als den verordneten Wirkstoffen hergestellt und die Medikamente so gestreckt. Die Samstags-FAZ (Reiner Burger) berichtet und lässt auch nicht die richterliche Kritik an der Apothekenaufsicht unerwähnt. Auch die Samstags-SZ (Christian Wernicke) widmet sich der Entscheidung.

BGH – Franco A.: Wie die Montags-SZ (Lena Kampf/Ronen Steinke) mitteilt, will der Generalbundesanwalt den Bundeswehroffizier Franco A., der verdächtigt wird, in Deutschland einen Anschlag geplant zu haben, unbedingt anklagen und hat gegen die Nichteröffnung eines Verfahrens Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt/M. hatte die Eröffnung eines Verfahrens im Juni abgelehnt.

BGH – Dieselklage: Laut Samstags-FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung) ist die erste Diesel-Klage gegen VW beim Bundesgerichtshof angekommen. Der Kläger macht Gewährleistungsansprüche wegen Manipulationen geltend, mit einer Entscheidung werde laut Gericht im nächsten Jahr gerechnet.

StA München II – Ermittlungen gegen Rupert Stadler: Der beurlaubte Audi-Vorstandsvorsitzende Rupert Stadler sitzt bereits seit drei Wochen in Untersuchungshaft. Wie die Samstags-FAZ (Rüdiger Köhn) meldet, hat eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass für die nächste Woche Vernehmungstermine anberaumt seien. Die Samstags-SZ (Klaus Ott) hat unterdessen den Inhalt des Telefonates herausgefunden, das Stadler ins Gefängnis gebracht haben soll. In dem Gespräch mit einem Kollegen von Porsche soll Stadler angeboten haben, gegen einen angeblichen Kronzeugen aus dem eigenen Haus vorzugehen, der in der Abgasaffäre auf Kosten von Porsche mit der Staatsanwaltschaft kooperiert habe, heißt es in der SZ.

OVG NRW zum Aktenherausgabeanspruch gegen BVS: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in zweiter Instanz dem Bildredakteur Hans-Wilhelm Saure zumindest teilweise einen Herausgabeanspruch von Akten des Bundesverfassungsschutzes zugesprochen. Saure recherchiert, so die Samstags-FAZ (Jochen Zenthöfer) in ihrem Medienteil, seit Jahren inwieweit der Kriegsverbrecher Alois Brunner mit deutschen Geheimdiensten kooperiert hat. Dazu wollte er die entsprechenden Akten haben, was die Behörde aber abgelehnt hatte. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht erklärte nun die Weigerung des Verfassungsschutzes in Teilen für rechtswidrig. Das betreffe alle Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind. Für diesen Teil der Akten müsse der Verfassungsschutz über die Einsicht neu entscheiden.

OLG Frankfurt/M. zur Aufnahme von Frauen in Industrie- und Handelsverein: lto.de berichtet über die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt/M., nach der eine Satzungsänderung bei einer bis dato rein aus männlichen Mitgliedern bestehenden Gesellschaft zugunsten einer Öffnung auch für Frauen zulässig ist. Eines der früheren Mitglieder hatte gegen die mit einer Drei-Viertel-Mehrheit beschlossene Änderung geklagt, weil die Abstimmung nicht im Geheimen erfolgt ist. Es handelt sich bei der Vereinigung um die "Frankfurter Gesellschaft für Handel, Industrie und Wissenschaft", der 1919 gegründete Verein besteht aus Bankern, Politikern und anderen einflussreichen Personen.

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: Trotz der EU-Proteste setzt die polnische Regierung ihre Pläne für eine Justizreform weiter um. Der Spiegel (Jan Puhl) und die Montags-FAZ (Gerhard Gnauck) stellen die Situation dar und widmen sich dabei insbesondere der Präsidentin des Obersten Gerichts Malgorzata Gersdorf, die  trotz Zwangsruhestands am Mittwoch begleitet von einigen Tausend Demonstranten zur Arbeit gegangen ist. Konrad Schuler (FAS) meint, dass allein schon der Versuch, seitens der EU Sanktionen zu verhängen, wegen der erforderlichen Einstimmigkeit müßig sei. Er spricht sich allerdings auch gegen den Vorschlag Macrons aus, einen Euroraum zu schaffen aus jenen Mitgliedsländern, die stärker integriert seien. Ein "Europa B" im Osten wäre eine Gefahrenzone, befürchtet Schuler und eine Versuchung für Trump oder Putin, hier stärker ihren Einfluss geltend zu machen. Der polnische Rechtsprofessor Tomasz Tadeusz Koncewicz blickt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) auf den Demokratisierungsprozess seit 1989 zurück und hofft, dass die Regeln einer liberalen Demokratie wiederhergestellt werden können. Es brauche dafür aber eine demokratische Zivilgesellschaft.

US-EU-Privacy Shield: Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnt laut eines Berichtes der Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) vor einer Aussetzung der europäisch-amerikanischen Übereinkunft zum Datenschutz. Das EU-Parlament hat in der vergangenen Woche eine Entschließung angenommen, in der es heißt, dass die derzeitigen Datenschutzmaßnahmen auf amerikanischer Seite nicht das angemessene Schutzniveau böten. Die Entschließung käme zur Unzeit und verunsichere unnötig tausende Unternehmen, wird die Geschäftsführerin beim BDI, Iris Plöger, zitiert.

Frankreich – Freispruch für Fluchthelfer: Vor einigen Tagen hat der französische Verfassungsrat festgestellt, dass eine Kriminalisierung von Personen die Flüchtlingen bei der Einreise oder dem Aufenthalt aus Mitmenschlichkeit helfen, gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der "Fraternité" verstoße. Mit der Entscheidung befassen sich die Montags-taz (Rudolf Balmer) und Postdoc Fellow Benjamin Boudou auf verfassungsblog. de (in englischer Sprache). Der Verfassungsgrundsatz der "Fraternité" definiere nach Auslegung des höchsten Gerichts eine "Freiheit, anderen aus humanitären Zielsetzungen zu helfen, ohne dabei deren legalen Aufenthalt auf dem nationalen Territorium berücksichtigen zu müssen", heißt es in der taz. Das heißt, wer Flüchtlingen in uneigennütziger Weise helfe, sie bei sich aufnehme, ernähre oder in Frankreich weitertransportiere, könne deswegen keinesfalls belangt werden.

Österreich – VerfGH zum "Dritten Geschlecht": Professorin Elisabeth Greif stellt auf verfassungsblog.de eine aktuelle Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zum sogenannten "Dritten Geschlecht" vor. Auch nach Auffassung der österreichischen Richter müssen intergeschlechtliche Menschen das Recht auf eine adäquate, ihrer Geschlechtsidentität entsprechende Bezeichnung im Personenstandsregister haben. Die Autorin beklagt, dass, wie auch im besprochenen Fall, Bestand und Ausgestaltung von LGBT-Rechten in Österreich weitgehend das Verdienst höchstgerichtlicher Rechtsprechung und nur zu einem sehr geringen Teil auf ein Tätigwerden der Gesetzgebung zurückzuführen seien.

USA – Supreme-Court-Richter-Wahl: spiegel.de (Marc Pitzke) widmet sich der Wahl eines neuen Supreme Court Richters nach dem überraschenden Ausscheiden von Anthony Kennedy und zählt dabei auch auf, in welchen Bereichen eine Änderung der Rechtsprechung durch ein dann deutlich konservativeres Gericht drohen könnte. Genannt werden u.a. das Abtreibungsrecht, LGBT-Rechte und das Waffenrecht. Außerdem werden mögliche Kandidaten vorgestellt. Trump will den Kandidaten am Montag bekannt geben. Für die Montags-Welt (Clemens Wergin) ist das Besondere an der jetzigen Benennung, dass Trump die Chance hat, einen moderat konservativen Wechselrichter durch einen ideologisch gefestigten Ultrakonservativen zu ersetzen und damit die Gewichte deutlich zu verschieben.

Japan – Sektengründer und -anhänger hingerichtet: Insgesamt sieben für den Giftgasanschlag in der Tokioer U-Bahn vor 23 Jahren verantwortliche Mitglieder der "Aum"-Sekte, darunter der Gründer, wurden in der vergangenen Woche hingerichtet. Bei dem Anschlag wurden 13 Menschen getötet und über 600 verletzt, heißt es in einem entsprechenden Bericht der Samstags-FAZ. Die Samstags-SZ (Christoph Neidhart) erwähnt, dass es auch Kritik an den Hinrichtungen gab. So hatte sich die japanische "Gesellschaft zur Sektenprävention" gegen die Hinrichtungen der Mittäter des Sektengründers Asaharas eingesetzt. Es wäre wichtig, an ihrem Beispiel zu studieren, wie der Sektenführer sie manipuliert hatte, begründete die Gesellschaft.

Sonstiges

Sexualstrafrecht: Die Samstags-SZ (Verena Mayer) bilanziert die ersten zwei Jahre des neuen Sexualstrafrechtes und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Schwierigkeiten beim Beweis einer Vergewaltigung nicht geringer geworden sind. Bei Vergewaltigungen bestehe nach wie vor das Problem, dass in den allermeisten Fällen Aussage gegen Aussage stehe, wird eine Berliner Staatsanwältin in dem Artikel zitiert.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 07. bis 09. Juli 2018: Baldiges Ende des NSU-Prozesses / BVerfG zum Beschlagnahmeverbot bei internen Ermittlungen / Justizreform in Polen . In: Legal Tribune Online, 09.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29623/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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