Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Juni 2018: Mehr Geld für Par­teien / LG Bie­le­feld zu Abfin­dungs­rechner / Asyl­rechts­st­reit und Richt­li­ni­en­kom­pe­tenz

18.06.2018

Harsch wird der Bundestagsbeschluss zur Parteienfinanzierung kritisiert. Außerdem in der Presseschau: Das LG Bielefeld hat sich mit Legal Tech befasst und es wird diskutiert, ob Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen werden dürfen.

Thema des Tages

Parteienfinanzierung: Der Bundestag hat am vergangenen Freitag die Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro beschlossen. Unter anderem die Samstags-FAZ (Peter Carstens) berichtet über die Kritik an Inhalt und Verfahren der parlamentarischen Entscheidung. Die Grünen-Fraktion habe eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Auch in der vorherigen Anhörung seien von Experten juristische Bedenken geäußert worden.

Reinhard Müller (Samstags-FAZ) stößt sich nicht unbedingt an der Erhöhung grundsätzlich und auch nicht an der Geschwindigkeit, mit der die Beschlussfassung des Bundestages herbeigeführt wurde. Allerdings erscheint ihm die Begründung für den Schritt – z.B. die Digitalisierung – nicht plausibel genug. Er vermutet, dass vielmehr der Misserfolg an der Wahlurne, augenfällig insbesondere bei der SPD, durch "einen kräftigen Schluck aus der Staatspulle" ausgeglichen werden soll. Es sei aber gerade der Sinn der Parteienfinanzierung in ihrer derzeitigen Form, sich am Wahlerfolg zu orientieren. Ähnlich sieht es Jost Müller-Neuhof (Tsp). Gegen mehr Geld sei prinzipiell nichts einzuwenden, wenn der Bedarf im Einzelnen dargelegt und begründet werde, so Müller-Neuhof. Er fordert darüber hinaus eine größere Transparenz und Kontrolle der zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Auch Corinna Budras (FAS) meint, dass sowohl das Abstimmungsergebnis selbst, vor allem aber auch die Begründung, "peinlich" sei. Sie hofft jetzt auf das Bundesverfassungsgericht, das der Parteienfinanzierung schon einmal enge Grenzen gesetzt habe. Ansgar Graw (Samstags-Welt) bezeichnet die Erhöhung als "frech und dumm". Stattdessen seien Einsparungen und Verschlankungen die richtige Reaktion auf zurückgehende Einnahmen.

Rechtspolitik

Musterfeststellungsklage: Im Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp) äußert sich Stephan Wernicke, Chefjustitiar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, skeptisch über die Erfolgsaussichten der jetzt vom Bundestag verabschiedeten Musterfeststellungsklage. In der Form, in der das Gesetz jetzt gestrickt sei, würden viele Verbraucher am Ende enttäuscht sein, meint Wernicke. So seien beispielsweise beim Dieselskandal die Sachverhalte derart unterschiedlich, dass es am Ende gar kein feststellendes Urteil für alle Dieselmodelle geben könne, noch nicht einmal bei einem Hersteller.

Finanzierung parteinaher Stiftungen: Auf verfassungsblog.de spricht sich Heike Merten, Geschäftsführerin des Instituts für Parteienrecht und Parteienforschung der Universität Düsseldorf, für ein Parteienstiftungsgesetz aus. Die AfD hatte unlängst einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Sie wollte damit vermutlich als einzige im Bundestag vertretene Partei, die bisher keine eigene parteinahe Stiftung benannt hat, den Weg ebnen, zukünftig auch an den entsprechenden Geldern zu partizipieren. Merten setzt sich kritisch mit dem vorgelegten Vorschlag auseinander und untersucht auch den verfassungsrechtlichen Rahmen für ein Parteienstiftungsgesetz allgemein.

Asylrecht/Familiennachzug: Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzuges beschlossen. Laut Samstags-SZ sieht das Gesetz der großen Koalition vor, dass auch Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus vom 1. August an wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen können. Pro Monat sollen aber insgesamt nur 1.000 Angehörige einreisen dürfen.

Justiz

AnwG Berlin – beA: Eine Gruppe von Rechtsanwälten hat wegen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) gegen die Bundesrechtsanwaltskammer geklagt. Wie lto.de (Hasso Suliak) und heise.de (Jörg Heidrich) melden, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klage koordiniert, diese beim Anwaltsgericht Berlin eingereicht. Die Kläger wollen, dass das beA so umstrukturiert wird, dass die Nachrichten per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versandt werden. Bisher ist eine Umschlüsselung in einem sogenannten Hardware Security Module (HSM) vorgesehen. Nach Ansicht der klagenden Anwälte bedeutet die Verwendung des HSM eine "Sollbruchstelle" in der Sicherheitsarchitektur des beA.

OLG München – NSU-Prozess: Annette Ramelsberger (Samstags-SZ) erzählt in einem ausführlichen und sehr persönlichen Bericht, wie der NSU-Prozess, den sie seit fünf Jahren journalistisch begleitet, ihr Leben beeinflusst hat. Dieser Prozess habe nicht nur eine juristische Tiefenbohrung betrieben, er sei auch bis in die tiefsten Ablagerungen der Gesellschaft vorgestoßen, meint Ramelsberger.

BGH zur Streitgenossenschaft bei Dieselklagen: Wie die Samstags-FAZ (Marcus Jung) berichtet, hat der Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen einen Beschluss veröffentlicht, nach dem Geschädigte des Diesel-Abgasbetruges gleichzeitig gegen den Hersteller und den Händler ihres Fahrzeuges vorgehen können. Wer den Vertragshändler auf Rücknahme seines Diesel verklage und zugleich Schadensersatz von VW aus deliktischer Haftung fordere, könne beide als Streitgenossen gemeinschaftlich verklagen, so das Gericht.

StA München II – Ermittlungsverfahren in Dieselaffäre: Der Spiegel (Frank Dohmen, Simon Hage) meldet in einem Artikel, der die Ereignisse der Dieselaffäre aus den vergangenen Tagen zusammenfasst, dass die Staatsanwaltschaft München II das Privathaus des Vorstandsvorsitzenden der Audi-AG Rupert Stadler durchsucht hat. Erstmals werde damit jetzt ein aktives Mitglied des VW-Konzernvorstands des Betrugs beschuldigt, heißt es in dem Magazin.

OLG München zu "Kinox.to": Wie die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet, hat das Oberlandesgericht München Vodafone verpflichtet, die illegale Internetseite Kinox.to weiterhin für seine Kunden zu sperren. Über die Seite sind Links auf Streamingangebote, teilweise auch auf aktuelle Kinofilme, verfügbar. Das Landgericht München I hatte entschieden – und wurde darin jetzt vom Oberlandesgericht bestätigt –, dass die Sperren im konkreten Fall zumutbar seien, denn ein Vorgehen gegen den Kinox.to-Betreiber sei erfolglos gewesen und nicht einmal die Verhaftung eines der Geschäftsführer habe den Betrieb wesentlich beeinträchtigt.

LG Bielefeld zu arbeitsrechtlichem Abfindungsrechner: Auf die Klage einer Rechtsanwaltskammer hat das Landgericht Bielefeld im Wege der einstweiligen Verfügung entschieden, dass ein Legal-Tech-Unternehmen nicht mit der Aussage werben dürfe: "Auf Abfindungsheld.de können gekündigte Arbeitnehmer durch die Eingabe weniger Details zur Kündigung kostenlos prüfen lassen, wie viel Abfindung ihnen zusteht. Die Technologie von Abfindungsheld.de erstellt daraufhin automatisch eine individuelle Kündigungsklage. Anschließend übernimmt ein Abfindungsheld-Partneranwalt den Fall, reicht ohne Kostenrisiko für den Arbeitnehmer die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein." Die Entscheidung erläutert Rechtsanwalt Joachim Wichert in "Beruf und Chance" der Samstags-FAZ. Zur Begründung habe das Gericht angeführt, dass durch den Abfindungsrechner eine gewisse Richtigkeitsgewähr der errechneten Abfindung suggeriert werde, obwohl tatsächlich keine individuelle Prüfung des Falls erfolge. Der Autor weist darauf hin, dass das Gericht damit nicht Legal Tech und den Abfindungsrechner insgesamt verboten, sondern sich lediglich auf irreführende Werbung bezogen habe.

BVerwG zur Beamtenbeförderung: Das Bundesverwaltungsgericht hat laut einer Meldung von lto.de entschieden, dass ein Beamter sich über das "Ob" und "Wann" von Beförderungsverfahren erkundigen und ggf. Mängel rügen müsse, wenn er nicht Gefahr laufen will, einen etwaigen Anspruch auf Schadensersatz wegen seiner rechtswidrigen Nichtberücksichtigung in einem Beförderungsverfahren zu verlieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Schadensersatzanspruch der klagenden Beamten verneint, obwohl es anerkannt hatte, dass der Dienstherr in allen Verfahren den Bewerbungsverfahrensanspruch der Beamten auf leistungsgerechte Berücksichtigung in dem jeweiligen Auswahlverfahren verletzte und den Klägern daraus auch ein Schaden entstanden sei. Es sei den Klägern jedoch möglich und zumutbar gewesen, den Schaden abzuwenden, entschieden die Leipziger Richter.

BVerfG zum Verbot sachgrundloser Befristungen: Auf lto.de widmet sich Rechtsanwältin Cornelia Marquardt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, in der die Drei-Jahres-Regel des Bundesarbeitsgerichtes für verfassungswidrig erklärt wird. Nach Ansicht der Erfurter Richter war bisher auch eine nochmalige sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses zulässig, wenn eine ebenso befristete Vorbeschäftigung mindestens drei Jahre zurücklag. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte nun, dass diese Auslegung dem Gesetzeswortlaut widerspreche. Die Autorin weist darauf hin, dass möglicherweise das Datenschutzrecht die Prüfung von Vorbeschäftigungen erschwert, denn Daten und Unterlagen früherer Arbeitnehmer seien nach einer angemessenen Frist zu löschen. Damit sei eine lückenlose eigene Dokumentation etwaiger Vorbeschäftigungen über die gesamte Lebenszeit von Bewerbern nicht möglich.

VG Düsseldorf zur Tätowierung von Polizisten: Anlässlich einer unlängst ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, in der das Verbot von Tätowierungen für Polizisten ohne gesetzliche Grundlage für unzulässig erklärt wurde, befasst sich die Montags-SZ (Susanne Höll) grundsätzlich mit der Thematik.

Recht in der Welt

Argentinien – Abtreibungsrecht: Wie die Samstags-FAZ (Tjierk Brühwiller) berichtet, wurde am vergangenen Donnerstag einer hochemotionalen Parlamentssitzung, Zitat: "… sie stritten, schrien, flehten, einige weinten sogar …", das argentinische Abtreibungsverbot aufgehoben. Ausschlaggebend sei der Gesinnungswandel von drei Abgeordneten in letzter Minute gewesen, so die FAZ. Abtreibungen seien in hier und im übrigen Lateinamerika trotz der strengen Verbote Alltag. Jährlich würden in Argentinien laut Angaben des Gesundheitsministeriums bis zu 500.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen.

Deutschland/Syrien – Haftbefehl gegen syrischen Funktionär: Die Samstags-FAZ (Marlene Grunert) widmet sich dem internationalen Haftbefehl, den der Generalbundesanwalt gegen den syrischen Leiter des Luftwaffengeheimdienstes, Jamil Hassan, erlassen hat. Es sei allerdings höchst ungewiss, ob Jamil Hassan je nach Deutschland ausgeliefert werde, denn solange er sich in Syrien aufhalte, gelte die Regel, dass ein Staat seine eigenen Staatsangehörigen nicht ausliefern müsse.

Griechenland – Verurteilung des ehemaligen obersten Statistikers: In der vergangenen Woche wurde die Haftstrafe gegen Andreas Georgiou, den früheren Leiter der griechischen Statistikbehörde, wegen Amtspflichtverletzung vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Er hatte die Zahlen zum griechischen Defizit korrigiert und nach Brüssel gemeldet. In einem langen Bericht in der FAS (Michael Martens) über die damaligen Vorgänge heißt es: "Wollte man den seit Jahren durch die Instanzen mäandernden Fall sowie das abschließende Urteil in einem Satz zusammenfassen, könnte der lauten: Andreas Georgiou wurde für schuldig befunden, die Wahrheit gesagt zu haben."

IStGH/Kongo – Fall Jean-Pierre Bemba: Die Montags-FAZ (Thilo Thielke) widmet sich noch einmal der Aufhebung der Verurteilung des früheren kongolesischen Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba durch den Internationalen Strafgerichtshof. Eine Blamage sei das Resultat des jahrelangen Prozesses für das Gericht. Bemba war nie wegen Mordes, Plünderungen oder Vergewaltigungen angeklagt worden. In seiner ersten Entscheidung reichte dem Gericht die Annahme, Bemba habe von den Vorgängen gewusst und sie nicht verhindert. Die Berufungskammer in Den Haag zog das jetzt aber in Zweifel.

Juristische Ausbildung

NS-Unrecht als juristisches Pflichtfach: Im LTO-Podcast (Peggy Fiebig) erzählt Christoph Safferling, der Co-Autor von "Die Akte Rosenburg", wie das Werk entstanden ist und wie die Befassung mit der Vergangenheit seine eigene Lehre als Strafrechts- und Völkerrechtsprofessor beeinflusst hat. Er spricht sich nachdrücklich dafür aus, eine Auseinandersetzung mit dem NS-Unrechtssystem künftig verpflichtend in die juristische Ausbildung aufzunehmen.

Sonstiges

Asylrechtsstreit und Richtlinienkompetenz: Mit der Frage, ob Horst Seehofer im laufenden Asylrechtsstreit kraft seiner Ressortzuständigkeit Fakten schaffen oder ihn die Kanzlerin mit ihrer Richtlinienkompetenz stoppen könnte, befasst sich lto.de (Hasso Suliak). Verfassungsexperten sähen dabei die Bundeskanzlerin klar am längeren Hebel sitzen. Sie besitze eine weitgehende Definitionsmacht darüber, wie sie ihren politischen Führungsanspruch versteht, wird die Ansicht der Trierer Staatsrechtlerin Antje von Ungern-Sternberg zitiert.

BAMF – Interview mit Verteidiger: lto.de (Markus Sehl) hat mit dem Verteidiger eines der beschuldigten Rechtsanwälte gesprochen. Henning Sonnenberg verneint einen Skandal und vermutet eher, "dass hier doch vielleicht ganz merkwürdige Eigeninteressen diese Lawine ausgelöst haben könnten". Kritisiert wird von ihm auch, dass die die Staatsanwaltschaft den Verteidigern Akteneinsicht verweigere.

Kriminalität unter Flüchtlingen: In einem Gastbeitrag für lto.de schaut sich Rechtsprofessor Thomas Feltes die aktuelle Diskussion um die Kriminalitätsquote unter Flüchtlingen an. Er untersucht auch die Frage, welchen Anteil die "gefühlte Gefährdung" durch Zuwanderer an dieser Debatte hat und wo die Ursachen dafür liegen.

Auslieferungsrecht – Fall Ali B.: Anlässlich der Übergabe des mutmaßlichen Mörders von Susanna F. durch die kurdischen an die deutschen Behörden, befasst sich zeit.de (Imre Balzer) mit dem "normalen Gang" einer Auslieferung und hat sich hierzu mit dem Kölner Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas unterhalten. Dieser hält das Vorgehen im Fall Ali B. für einen rechtsstaatlich bedenklichen Ausnahmefall. Der Spiegel (Melanie Amann/Dietmar Hipp u.a.) fassen die Ereignisse zusammen und stellen auch die Frage, ob die Aktion des Präsidenten der Bundespolizei Dieter Romann, der selbst in die Kurdenprovinz reiste, um B. persönlich abzuholen, rechtens war. Warum es das aus ihrer Sicht nicht war, erläutern auf verfassungsblog.de Rechtsanwalt Hendrik Pekárek und der wissenschaftliche Mitarbeiter Kilian Wegner.

Asylrecht an der Grenze: Der Spiegel (Dietmar Hipp) beantwortet die wichtigsten rechtlichen Fragen zur aktuellen Diskussion um die Möglichkeit der Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze. Danach darf Deutschland Flüchtlinge, die aus einem anderen EU-Staat einreisen, nicht an der Grenze abweisen, auch nicht jene, die bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben. Das gelte selbst Flüchtlinge, die Deutschland bereits einmal nach den Dublin-Regeln in ein anderes Land überwiesen hat und die dann ein zweites Mal kommen, denn die Sachlage könnte sich mittlerweile geändert haben, so Hipp. Der Völkerrechtler Stefan Talmon meint auf verfassungsblog.de dass die Genfer Flüchtlingskonvention einer Zurückweisung an der Grenze nicht entgegenstehe. Allerdings widerspricht eine Zurückweisung dem Grundgesetz, erklärt Privatdozent Mathias Hong auf verfassungsblog.de. Er bezieht sich auf die Geschichte: Dem Parlamentarischen Rat habe bei seinen Beratungen gerade auch die Situation der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze vor Augen gestanden. Das Asylrecht habe insbesondere sie vor einer unberechtigten Zurückweisung schützen wollen.

Künstliche Intelligenz: Die Montags-FAZ (Marcus Jung) gibt einen Überblick über den Stand der Einbindung von Algorithmen in die juristische Tätigkeit. So habe beispielsweise kürzlich die Kanzlei Hogan Lovells angekündigt, für juristische Fragen vermehrt auf Chatbots – kleine textbasierte Dialogsysteme – zu setzen. 

Rehabilitierung Homosexueller: Die Montags-taz zieht in ihrem Berlin-Teil ein Jahr nach dessen Inkrafttreten eine Bilanz zum Gesetz zur Rehabilitation Homosexueller. Danach sind bei der Berliner Landesjustizverwaltung bisher erst zwölf Anträge auf Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung eingegangen, bundesweit wurden 99 Anträge gestellt.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Juni 2018: Mehr Geld für Parteien / LG Bielefeld zu Abfindungsrechner / Asylrechtsstreit und Richtlinienkompetenz . In: Legal Tribune Online, 18.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29197/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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