Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. November 2017: Puigde­mont stellt sich / FDP for­dert Mus­ter­klage / Fran­k­reich ver­ur­teilt Isla­misten

06.11.2017

Justiz

LG Frankfurt/M. zu anwaltlichen Beratungsfehlern: Wie die Samstags-FAZ (Marcus Jung) erfahren hat, ist der Unternehmer Carsten Maschmeyer mit seiner Klage gegen die Rechtsanwaltskanzlei Clifford Chance wegen eines vermeintlichen Beratungsfehlers gescheitert. Maschmeyer wirft Clifford Chance vor, ihn im Rahmen der geplanten, später aber gescheiterten Übernahme von MLP nicht richtig beraten zu haben.

OLG Celle – Porsche Musterklageverfahren: Die Montags-FAZ (Marcus Jung) berichtet, dass der Porsche-Musterprozess vor dem Oberlandesgericht Celle ins Stocken geraten ist. Grund ist ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. In dem Prozess geht es um die gescheiterte Übernahme von Volkswagen 2009, drei Klägergruppen verlangen wegen unterlassener Veröffentlichungen von Insiderinformationen mehr als 5,4 Milliarden Euro Schadensersatz von der Porsche SE sowie von Volkswagen selbst.

OLG München – NSU-Prozesse: Das Für und Wider einer baldigen Entscheidung im NSU-Verfahren diskutiert die Samstags-SZ. Annette Ramelsberger meint, dass was im Gerichtssaal vorgeführt werde, nichts mehr mit Wahrheitsfindung zu tun habe, es sei nur noch eine Leistungsschau juristischen Durchhaltevermögens. Heribert Prantl hält dagegen: Es sei zwar nicht schön, wenn durch Befangenheitsanträge das Ende des Prozesses immer weiter hinausgeschoben werde, aber das Gericht dürfe sich vom Genervtsein der Prozessbeobachter und der an- oder abschwellenden öffentlichen Empörung nicht anstecken lassen. Es müsse die Befangenheitsanträge so sorgfältig behandeln, wie es zuvor die Beweisaufnahme geführt habe.

Völkerstrafrecht – Anzeigen gegen Assad-Funktionäre: In einem Gastbeitrag in der Montags-taz weist Wolfang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights, auf Strafanzeigen hin, die beim Generalbundesanwalt gegen hochrangige Geheimdienstfunktionäre der Regierung Assad erstattet wurden.

LG Berlin - Tiefkühltruhenmord: Die FAS (Julia Schaaf) berichtet über einen Fall, der seit der vergangenen Woche vor dem Landgericht Berlin verhandelt wird. Der achtzigjährige Heinz N. wurde 2006 erschossen und von seinem mutmaßlichen Mörder zehn Jahre in der eigenen Tiefkühltruhe versteckt. Die Rente wurde weitergezahlt, wohl an Josef F., der seit vergangener Woche wegen Mordes vor Gericht steht.

VerfGH Rheinland-Pfalz zum Zugang zu amtlichen Informationen: Der Verfassungsgerichthof Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass das Erfordernis, bei einem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen die eigene Identität preisgeben zu müssen, nicht gegen die Landesverfassung verstößt. lto.de stellt die Entscheidung vor. Auch die Beschränkung des Informationszugangs im Bereich Wissenschaft, Forschung und Lehre auf Informationen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit ihnen finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben ist danach verfassungskonform.

BVerfG – Drittes Geschlecht: Die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) stellt Vanja vor, die Person, die beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen will, dass im Personenstandsregister nicht mehr nur "männlich" oder "weiblich", sondern auch ein drittes Geschlecht – beispielsweise "inter" oder "divers" eingetragen werden kann.

BVerfG zu einstweiliger Entscheidung durch Einzelrichter: Rechtsanwalt Stephan Dittl bespricht in einem Gastbeitrag auf zpoblog.de die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende September, in der festgestellt wurde, dass eine einstweilige Entscheidung, die statt vom Kollegialgericht von einem Einzelrichter getroffen wurde, ohne dass die Dringlichkeit dafür dargelegt wurde, gegen den grundgesetzlich gewährten gesetzlichen Richter verstößt. Es ging im Verfahren um einen Beschluss des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg. Der Autor meint, dass, wenn man die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts auf die übliche Praxis in Zivilverfahren, einstweilige Verfügungen – entgegen dem Leitbild des § 937 Abs. 2 Zivilprozessordnung – ohne mündliche Verhandlung zu erlassen, übertragen würde, die Entscheidung erhebliche Sprengkraft haben könnte.

Justizvollzug für Alte und Kranke: Die FAS (Reiner Burger) beschreibt die spezielle Gefängnisabteilung für chronisch kranke und sterbenskranke sowie für alte Straftäter in Nordrhein-Westfalen und stellt einige der Insassen vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. November 2017: Puigdemont stellt sich / FDP fordert Musterklage / Frankreich verurteilt Islamisten . In: Legal Tribune Online, 06.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25379/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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