Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. November 2017: Puigde­mont stellt sich / FDP for­dert Mus­ter­klage / Fran­k­reich ver­ur­teilt Isla­misten

06.11.2017

Recht in der Welt

Frankreich – Terroristenurteil: Die Samstags-FAZ (Michaela Wiegel) und Samstags-taz (Rudolf Balmer) stellen die in Frankreich nach Ansicht vieler Bürger zu milde Verurteilung von Abdelkader Merah, dem Bruder des Attentäters, der in Toulouse und Montauban 2012 insgesamt sieben Menschen getötet hatte, vor. Merah wurde in der vergangenen Woche vom Verdacht der terroristischen Mittäterschaft freigesprochen und ist nur wegen der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Angehörige der Opfer der Terroranschläge zeigten sich enttäuscht über das Urteil und befürchten, dass es von islamistischer Seite als "Erfolg" gewertet werden könnte.

USA – Trump greift Justizsystem an: Nach dem Attentat in New York hat sich der amerikanische Präsident Donald Trump laut einem Bericht von spiegel.de kritisch über das US-Justizsystem geäußert. Das Justizsystem in den USA sei bei Weitem nicht streng genug, sagte Trump dem Bericht zufolge während einer Kabinettssitzung im Weißen Haus, es sei "ein Witz" und "Gespött".

Südafrika – Pistorius-Prozess: Die Samstags-FAZ (Claudia Bröll) und lto.de berichten über den Beginn des Berufungsverfahrens gegen den früheren Sportler Oscar Pistorius, der wegen der Ermordung seiner Freundin vor einem Jahr zu einer Haftstrafe von 6 Jahren verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel eingelegt, weil das Strafmaß ihrer Ansicht nach zu niedrig ausgefallen ist. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Ungarn – Erinnerung an "Blutjuristen": Die Samstags-FAZ (Christoph Strauch) erinnert an jene Juristen, die nach dem ungarischen Volksaufstand von 1956 zahlreiche Todesstrafen beantragten beziehungsweise verhängten. Der Historiker Márton Békés ist bei seinen entsprechenden Recherchen auf Richter und Ankläger gestoßen, die sich niemals für ihre Regimeverstrickungen hätten verantworten müssen und heute in privilegierten Verhältnissen lebten.

Sonstiges

"Recht auf Abschalten": Mit der arbeitsrechtlichen Dimension der Erreichbarkeit von Arbeitnehmern auch in der Freizeit befasst sich die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski) im Teil "Beruf und Chance". Sie schaut dabei auch nach Frankreich, wo es ein gesetzlich niedergelegtes "Recht auf Unerreichbarkeit" gibt. Die konkrete Ausgestaltung obliegt allerdings den Tarifparteien.

Weiterleitung geschäftlicher E-Mails: Rechtsanwältin Doris-Maria Schuster beantwortet in der Samstags-FAZ die Frage, ob Arbeitnehmer dienstliche E-Mails auf ihren Privataccount weiterleiten dürfen – beispielsweise um daran nach Arbeitsschluss von zu Hause aus noch weiterzuarbeiten. Sie rät in solchen Fällen grundsätzlich ein Einverständnis des Arbeitgebers einzuholen, um nicht in die Gefahr eines Verstoßes gegen Geheimhaltungspflichten zu geraten.

Dashcams im Straßenverkehr: Rechtsprofessor Christian Wolf und wissenschaftliche Assistentin Nadja Flegler erläutern auf lto.de anhand aktueller Entscheidungen die Grenzen des Einsatzes von Dashcams im Straßenverkehr. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass sich trotz einer auf den ersten Blick uneinheitlichen Rechtsprechung Kriterien herauszubilden scheinen: Die Gerichte würden insbesondere darauf schauen, ob eine nur anlassbezogene Aufzeichnung erfolgt und eine Abwägung der Interessen der Betroffenen vornehmen.

"Lizenzgebühren" von Archiven: Die Rechtsanwälte Paul Klimpel und Fabian Rack kritisieren auf irights.info die teilweise von Archiven geübte Praxis, auch für die Nutzung urheberrechtsfreier Bestände eine Gebühr zu verlangen. Das sei rechtlich fragwürdig und sollte geändert werden, so die Autoren. Denn hier stehe dem Entgelt keine Gegenleistung gegenüber.

Juristische Doktorarbeiten: Auf lto.de stellt Martin Rath einige frisch erschienene Dissertationen vor.

Das Letzte zum Schluss

...so vong Markenrecht her: In Wikipedia hat es Vong schon geschafft und jetzt hat sich eine Werbeagentur sogar den Begriff "Vong" schützen lassen. Rechtsanwalt Arno Lampmann erklärt auf lto.de, warum aber eine Monopolisierung von einzelnen Worten dieser im Internet entstandenen Kunstsprache wenig erfolgversprechend sein dürfte.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.  

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. November 2017: Puigdemont stellt sich / FDP fordert Musterklage / Frankreich verurteilt Islamisten . In: Legal Tribune Online, 06.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25379/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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