Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Oktober 2017: Ter­r­or­ver­fahren beim GBA / Schwarz­fah­ren ohne Strafe / BVerfG zu Par­la­ment­s­an­fragen

23.10.2017

Recht in der Welt

Spanien – Verfassungsgericht: Die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski) attestiert dem spanischen Verfassungsgericht einen selbstverschuldeten Autoritätsverlust. Das Gericht werde nicht als neutraler Vermittler im Unabhängigkeitskonflikt wahrgenommen, sondern als verlängerter Arm der Regierung. Die Justiz habe es übernommen, die Separatisten unter Kontrolle zu halten. Selbst der frühere Gerichtspräsident Francisco Pérez de los Cobos warne vor einer Politisierung des Verfassungsgerichts.

Spanien – "Call for Dialog": Der Verfassungsrechtsprofessor Zoran Oklopcic veröffentlicht auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) einen gemeinsamen Offenen Brief des Center for Constitutional Transitions und des Edinburgh Center for Constitutional Law zur Katalonien-Krise. Unter dem Titel "Call for Dialog" wird darin u.a. ein neues Referendum vorgeschlagen. Die beiden Parteien werden aufgefordert, eine Lösung zu finden, die die verfassungsmäßigen Rechte aller Beteiligten wahrt.

Italien – Referendum: Auf verfassungblog.de beleuchten die Rechtsphilosophen Sofia Francescutto und Mario Ricciardi (in englischer Sprache) den rechtlichen Rahmen des Referendums in Norditalien.

Irak – Kurdisches Referendum: Im kurdischen Teil des Irak hat unlängst ein Referendum zur Unabhängigkeit stattgefunden. Omar Yousef Shehabi erläutert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen.

EGMR – Abschiebung von "Gefährdern": Der wissenschaftliche Mitarbeiter Tobias Klarmann befasst sich auf verfassungsblog.de mit dem beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren um die Abschiebung eines russischen Staatsangehörigen, der als sogenannter Gefährder eingestuft wurde, und erläutert dabei den Komplex der Gefährder-Abschiebung insgesamt.

EGMR zum Buch "Mafia": Die Samstags-FAZ und die Montags-taz (Christian Rath) berichten über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, mit der die Verurteilung des Verlages Droemer Knaur zu einer Schadensersatzzahlung bestätigt wurde. Der Gerichtshof sah, genauso wie die Münchener Richter, die Persönlichkeitsrechte eines Thüringer Gastronomen verletzt, dessen Name in einem Buch des Verlages im Zusammenhang mit einer Mafia-Familie genannt wurde. Die Recherchen der Autorin bezogen sich dabei auf interne Berichte des Bundeskriminalamts. Die Straßburger Richter meinten jedoch, dass hier weitere Recherchen und auch eine Stellungnahme des Betroffenen hätten eingeholt werden müssen. Bisher hatte der EGMR die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt gesehen, wenn sich Autoren auf amtliche Berichte berufen konnten, nach der neuen Entscheidung gilt das aber nur für jene, die auch veröffentlicht wurden.

Vereinigtes Königreich – Brexit: Rechtsprofessor Daniel Thym weist auf verfassungsblog.de darauf hin, dass die Frage einer strengeren Grenzkontrolle während der Brexit-Debatte zwar eine große Rolle gespielt hat, in Wahrheit sich aber Großbritannien bereits jetzt aus den meisten Abkommen zur Freizügigkeit herausgehalten habe. Da nach dem Brexit aber auch die Dublin-Vereinbarung nicht mehr für das Königreich gelten würde, jedenfalls nicht ohne Gegenleistung, könnte es dann für die Briten nicht einfacher, sondern schwieriger werden, die Grenzen geschlossen zu halten.

UN – Untersuchung der IS-Verbrechen: Die Menschenrechtsanwältin Amal Clooney stellt in einem Gastbeitrag für die Samstags-Welt die Initiative der Vereinten Nationen vor, eine internationale Untersuchung der IS-Verbrechen einzuleiten. Das vom Sicherheitsrat aufgestellte Team soll mit irakischen Staatsanwälten und Richtern zusammenarbeiten, um Beweismittel für Verfahren im Irak und andernorts zu sammeln, die internationalen Rechtsmaßstäben und Verfahrensnormen entsprechen. Diese Material soll dann auch dem Internationalen Strafgerichtshof helfen, gegen jene IS-Kämpfer zu ermitteln, die Staatsbürger eines Mitgliedslandes des Strafgerichtshofes sind.

Türkei – Deniz Yücel: Die Samstags-Welt interviewt den Rechtsanwalt Veysel Ok, Verteidiger von Deniz Yücel, zum Stand des Verfahrens. Er hofft auf eine baldige Anklage, die dann seinem Mandanten die Möglichkeit der Verteidigung gibt.

Sonstiges

Initiative "Palandt umbenennen": Die Samstags-taz (DominikKoos) berichtet jetzt auch über die Initiative zur Umbenennung des BGB-Kommentars.

Weiterbildungspflicht in "Digitalisierung": Professor Wolfgang Kleinebrink geht im Handelsblatt-Rechtsboard der Frage nach, inwieweit ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer verlangen kann, sich im Bereich Digitalisierung fortzubilden. Im Ergebnis stellt er fest, dass Arbeitnehmer gefordert seien, ihre Arbeitskraft zukunftssicher zu machen, um möglichen neuen "digitalen" Anforderungsprofilen zu entsprechen. Dies könne und müsse einerseits dadurch geschehen, dass sie vom Arbeitgeber angebotene digitale Weiterbildungsmaßnahmen nutzten, und andererseits sich auch unabhängig von ihrer gegenwärtigen beruflichen Situation digital weiterbildeten.

Schöffen – eine Rechtsgeschichte: Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat angekündigt, bei der kommenden Justizministerkonferenz über eine Abschaffung der Schöffenbeteiligung bei großen Wirtschaftsverfahren diskutieren zu wollen. Aus diesem Anlass stellt Martin Rath auf lto.de u.a. dar, aus welcher Intention heraus ab dem 19. Jahrhundert Laienrichter die rechtswissenschaftlich gebildeten Robenträger ergänzten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.  

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Oktober 2017: Terrorverfahren beim GBA / Schwarzfahren ohne Strafe / BVerfG zu Parlamentsanfragen . In: Legal Tribune Online, 23.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25161/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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