Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Oktober 2017: Ter­r­or­ver­fahren beim GBA / Schwarz­fah­ren ohne Strafe / BVerfG zu Par­la­ment­s­an­fragen

23.10.2017

Justiz

BVerfG zum parlamentarischen Fragerecht: Das Bundesverfassungsgericht hat laut Samstags-SZ und lto.de einen Antrag der Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic (Grüne) verworfen, mit dem diese sich gegen eine aus ihrer Sicht falsche Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Bundesinnenministerium gewendet hatte. Das Ministerium hatte im März 2016 auf eine entsprechende Frage geantwortet, dass zu diesem Zeitpunkt keine Meldungen über in Köln in den ersten Stunden des Jahres 2016 begangene sexuelle Übergriffe zum Nachteil junger Frauen bekannt seien. Die Karlsruher Richter meinten, dass es am Rechtsschutzbedürfnis fehle, weil der Bundesregierung zuvor nicht durch einen Hinweis die Möglichkeit gegeben wurde, die Antwort zu berichtigen oder zu ergänzen.

BGH – keine Haftbefehle in Ditib-Affäre: Die Montags-SZ (Lena Kampf und Georg Mascolo) hat erfahren, dass der Ermittlungsrichter die Anträge des Genralbundesanwaltes auf Erlass von Haftbefehlen gegen sechs Imame und einen hochrangigen Funktionär der türkischen Religionsbehörde Diyanet abgelehnt hat. Nach Auffassung der Ermittlungsbehörde sollen die Imame in deutschen Moscheen im Auftrag von Diyanet Informationen über angebliche Anhänger der Gülen-Bewegung zusammengetragen haben. Für den Ermittlungsrichter reichten die Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft jedoch nicht aus. Die Ermittlungen hätten nicht ergeben, dass die sechs Imame nicht tatsächlich nur das Nötigste gesammelt und berichtet hätten.

StA Frankfurt/M. – Anklage gegen SS-Wachmann: Laut Berichten von Samstags-FAZSamstags-SZ, spiegel.de und  lto.de hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen einen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Majdanek erhoben. Dem heute 96-Jährigen wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Die Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten wurde durch einen Gutachter festgestellt, allerdings darf nur an zwei Tagen pro Woche und jeweils nicht länger als zwei Stunden verhandelt werden.

BAG zum Übergang eines Kleinbetriebes: Anlässlich einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes stellt Rechtsanwalt Stephan Altenburg auf lto.de das Prognoseprinzip beim Kündigungsschutz vor. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass ein Wiedereinstellungsanspruch beim Betriebsübergang eines Kleinbetriebes mangels Kündigungsschutz nicht gegeben ist. Eine Prognoseentscheidung über eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist dann nicht erforderlich.

LG Hamburg zur urheberrechtlichen Haftung von Verlinkungen: In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat das Landgericht Hamburg seine strenge Rechtsprechung zu Verlinkungen auf urheberrechtswidrige Inhalte gelockert. Der Verlinkende kann sich nun darauf berufen, dass er von der Rechtswidrigkeit der verlinkten anderweitigen Wiedergabe keine Kenntnis hatte und die Linksetzung im Rahmen eines solchen Geschäftsmodells erfolgte, in dem vorherige Nachforschungen, die zur Kenntnis der Rechtswidrigkeit geführt hätten, nicht zumutbar sind. lto.de stellt die Entscheidung vor.

LAG Berlin-Brandenburg zu Nazi-Schriften am Arbeitsplatz: Im Abschnitt "Beruf und Chance" der Samstags-FAZ befasst sich Rechtsanwalt Marcel Grobys mit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Ein Mitarbeiter eines Berliner Ordnungsamtes hatte in seinen Pausenzeiten eine mitgebrachte Originalausgabe von Hitlers "Mein Kampf" mit deutlich aufgedrucktem Hakenkreuz gelesen, ihm wurde daraufhin gekündigt. Diese Kündigung befand das Gericht für rechtmäßig, der Arbeitnehmer habe als Angestellter des Landes Berlin ein öffentliches Amt bekleidet und sei infolgedessen in besonderer Weise zur Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes habe er in besonders schwerer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen.

OLG München – Fall Mehmet Yeşilçalı: Die Samstags-SZ (Annette Ramelsberger) berichtet den Fall Mehmet Yeşilçalı, der wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt ist und seit eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt. Yeşilçalı und anderen Angeklagten wird vorgeworfen, für die kleine türkische kommunistische Partei Geld gesammelt zu haben, Abgesandte zum Parteikongress geschickt und die Strategie mitbestimmt zu haben. Er wurde für seinen Protest gegen den Staat in der Türkei gefoltert und leidet in der Untersuchungshaft unter den Folgen. Dennoch wurden vom Gericht bisher alle Haftbeschwerden abgewiesen.

LVerfG Mecklenburg-Vorpommern zur Gleichstellungsbeauftragten: Die Montags-SZ (Ulrike Heidenreich) spricht mit Friedel Schreyögg, der früheren Leiterin der Gleichstellungsstelle in München, über die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, mit der die landesgesetzliche Regelung, derzufolge nur Frauen Gleichstellungsbeauftrage werden dürfen, für verfassungskonform erklärt wurde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Oktober 2017: Terrorverfahren beim GBA / Schwarzfahren ohne Strafe / BVerfG zu Parlamentsanfragen . In: Legal Tribune Online, 23.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25161/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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