Die juristische Presseschau vom 20. September 2016: WhatsApp abmahn­würdig / BND-Gesetz ver­fas­sungs­widrig / Rich­ter­be­stel­lung reform­be­dürftig

20.09.2016

Recht in der Welt

Belgien – Sterbehilfe: Anlässlich eines aktuellen Falles stellt die SZ (Thomas Kirchner) die rechtliche Situation bezüglich der Sterbehilfe für Jugendliche und Kinder in Belgien dar. Belgien sei das einzige Land der Welt, das Sterbehilfe für Minderjährige ohne Altersbeschränkung erlaube. Voraussetzung sei die Einwilligung zweier Ärzte sowie der Eltern und des Kindes beziehungsweise Jugendlichen selbst. Außerdem müsse das Kind/der Jugendliche unter Schmerzen leiden, die nicht gelindert werden können.

Sonstiges

Landtag Baden-Württemberg – Anträge durch AfD-Fraktionen: Nachdem sich die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag aufgespalten hatte, haben jetzt beide neuen Fraktionen jeweils einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Linksextremismus gestellt und dabei eine Regelung genutzt, nach der ein Untersuchungsausschuss nur eingerichtet werden kann, wenn ein entsprechender Antrag durch mindestens zwei Fraktionen gestellt wird. Christian Rath (taz) untersucht die Frage, ob dieses Vorgehen rechtmäßig ist oder ob hier die parlamentarischen Rechte missbraucht werden. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass der Landtag so etwas dulden muss und dulden sollte. Es sei eine Stärke des Rechtsstaats, dass die Rechte auch für Unsympathische gelten.

Whistleblowing: Im Wirtschaftsteil der SZ geht es zweimal um das Whistleblowing. Am Beispiel von Rainer Moormann, der zunächst intern, später auch extern auf Sicherheitsrisiken beim Kernreaktor Jülich hinwies, beschreibt Katharina Kutsche die derzeitige rechtliche und tatsächliche Situation für Whistleblower. Für Nils Wischmeyer ist die Situation unbefriedigend. Anders als in den USA, wo Whistleblower an den Erlösen aus Bußgeldzahlungen beteiligt werden, gebe es in Deutschland weder einen Anreiz noch einen Schutz für Whistleblower.

Abmahnung: Wie man sich bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung verhalten sollte, beschreibt spiegel.de (Matthias Kaufmann). Nicht selten machten Arbeitgeber hier Fehler, die dann zu Gunsten des Arbeitnehmers wirken würden.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. September 2016: WhatsApp abmahnwürdig / BND-Gesetz verfassungswidrig / Richterbestellung reformbedürftig . In: Legal Tribune Online, 20.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20627/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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