Die juristische Presseschau vom 20. Juli 2016: Vor­rats­da­ten­spei­che­rung / Neue Bun­des­ver­fas­sungs­rich­terin / Künast-Tweed

20.07.2016

Justiz

BGH zu Flugverspätungen: Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof eine Frage zum Ausgleichsanspruch wegen einer Flugverspätung vorgelegt, so lto.de. Konkret ging es um die geringe Verspätung eines Fluges, auf Grund derer allerdings der Anschlussflug verpasst wurde, so dass die Betroffenen erst 14 Stunden später als ursprünglich vorgesehen am Zielort ankamen. Problematisch ist dabei, dass die beiden Flüge zwar gemeinsam gebucht, aber von unterschiedlichen Lufttfahrtunternehmen durchgeführt wurden.

EuGH zum Bankengeheimnis: In einem Gastbeitrag besprechen die Rechtsanwältinnen Susan Kempe-Müller und Vanessa Wettner (FAZ) eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Auskunftsanspruch gegen Banken bei mutmaßlichen Rechtsverletzungen durch Kontoinhaber. Im Fall ging es um ein gefälschtes Parfüm, das auf eBay verkauft wurde. Der Rechteinhaber hatte nach einem Testkauf die Bank, über die der Kauf abgewickelt wurde, um Auskunft über Name und Anschrift des konkreten Kontoinhabers gebeten. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass das Interesse des Markeninhabers am Schutz seines geistigen Eigentums und das damit verbundene Recht auf effektiven Rechtsschutz höher wiegt als das Interesse des Kontoinhabers am Schutz seiner persönlichen Bankdaten.

BAG zum Einsichtsrecht in Personalakte: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) weist auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes hin, in der festgestellt wurde, dass kein Anspruch des Arbeitnehmers darauf besteht, auch seinem Rechtsanwalt Einsicht in die Personalakte zu gewähren. Der Arbeitnehmer durfte im Fall allerdings Kopien anfertigen.

EuGH zur Bankenrettung: Die FAZ (Werner Mussler) erörtert eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Beteiligung von Anteilseignern und nachrangigen Gäubigern einer Bank an den Lasten einer Bankenrettung. Eine solche Mithaftung sei zulässig, so die Luxemburger Richter.

BGH zur Ausnutzung eines Beratungs- und Behandlungsverhältnisses: Wie lto.de berichtet, hat der Bundesgerichtshof einen psychiatrischen Gutachter vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs- und Behandlungsverhältnisses freigesprochen. Eine Staatsanwältin hatte ihm sexuelle Gefälligkeiten angeboten und im Gegenzug Medikamente verlangt. Der Psychiater ist darauf eingegangen und wurde dafür vom Landgericht München verurteilt.

OLG München – NSU-Verfahren: spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und die SZ (Annette Ramelsberger) berichten, dass das Gericht im NSU-Verfahren deutlich gemacht hat, dass es hinsichtlich der Tatvorwürfe gegen Ralf Wohlleben die Zeugen, die die Ausführungen der Staatsanwaltschaft stützen, für glaubwürdig hält. Wohlleben soll die Tatwaffe, eine Ceska 83, besorgt haben, der Mitangeklagte Carsten S. habe sie dann an die Terrorzelle übergeben. Mit dieser Waffe sollen die verstorbenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zwischen 2000 und 2006 insgesamt neun Menschen umgebracht haben.

OLG Düsseldorf – Loveparade: In einer Petition, die mehr als 350.000 Personen unterzeichnet haben, wird die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die für die Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg vor sechs Jahren Verantwortlichen gefordert, weiß die taz (Ralf Pauli). Das Landgericht Duisburg hatte im April ein Hauptverfahren gegen zehn Angeschuldigte wegen des mangelnden hinreichenden Tatverdachtes nicht eröffnet. Gegen die Nichteröffnung der Hauptverhandlung haben Staatsanwaltschaft und mehrere Nebenkläger Beschwerde eingelegt, das Oberlandesgericht prüft nun den Fall. Die jetzige Petition soll vom früheren Bundesinnenminister Gerhard Baum übergeben werden, dessen Kanzlei Opfer und Angehörige vertritt.

LG-Potsdam – Silvio S.: Im Verfahren gegen den mutmaßlichen Mörder der beiden Kinder Muhammed und Elias hat der Angeklagte sein bisheriges Schweigen aufgegeben und die Familien und Freunde seiner Opfer um Entschuldigung gebeten, berichtet spiegel.de. Die FAZ (Julia Schaaf) beleuchtet kritisch die Arbeit der Verteidigung, eine Verteidigungsstrategie sei nicht erkennbar gewesen und die beiden Rechtsanwälte hätten auffällig wenige Fragen und keinen einzigen Beweisantrag gestellt.

LG Neuruppin – Kindsmord: Die SZ (Verena Mayer) berichtet über einen Prozess vor dem Landgericht Neuruppin. Eine heute 74-jährige Frau soll vor 42 Jahren ihren Sohn mit Gas vergiftet haben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Juli 2016: Vorratsdatenspeicherung / Neue Bundesverfassungsrichterin / Künast-Tweed . In: Legal Tribune Online, 20.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20056/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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