Die juristische Presseschau vom 15. Juli 2016: Erb­schaft­steuer zurück an BVerfG / EuG zu Pen­si­ons­lasten der Post / Kein US-Zugriff auf Daten in Irland

15.07.2016

Justiz

OLG Düsseldorf zu Tengelmann/Edeka: Das OLG Düsseldorf hat die Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka gestoppt. Mit der Entscheidung befasst sich in einem Gastbeitrag auf zeit.de Armin Steinbach vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern. Er wirft den Richtern ein mangelndes praktisches Verständnis und die Verkennung des Beurteilungsspielraums des Wirtschaftsministers vor. Vorbereitende Gespräche seien notwendig und bei komplexen Fusionen könnten dabei nicht jedes Mal alle Beteiligten teilnehmen.

Auch die SZ (Varinia Bernau/Michael Kläsgen) befasst sich noch einmal mit der Düsseldorfer Entscheidung und stellt dar, wie sie begründet wurde. Die FAZ (Kerstin Schwenn/Hendrik Wieduwilt) weist darauf hin, dass anlässlich des Urteils die grundsätzliche Debatte über eine Reform des Instruments der Ministererlaubnis Fahrt aufnimmt. So verlangten die Grünen beispielsweise eine Beteiligung des Parlaments.

EuG zu Pensionslasten der Post: Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Deutsche Post die rund 377 Millionen Euro für Pensionslasten ihrer Beamten behalten darf und sie nicht an die Bundesregierung zurückerstatten muss. Die Zahlungen für den Zeitraum ab 2003 waren 2012 von der EU-Kommission als unerlaubte Beihilfe eingestuft worden, weil – so die Kommission – der Deutschen Post ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten entstanden sei. Dagegen hatten sowohl die Bundesrepublik als auch die Post geklagt. Es berichtet lto.de (Pia Lorenz).

OLG München – NSU-Verfahren: Die Verteidiger des mutmaßlichen NSU-Helfers Ralf Wohlleben haben der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, entlastende Aktenstücke bewusst zurückzuhalten und "selektiv" nur belastendes Material zum Prozess zu geben, berichtet spiegel.de. Einer der Anwälte von Beate Zschäpe hat sich danach den Vorwürfen angeschlossen. Die Verteidiger forderten die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht München auf, sämtliche vertraulichen Akten aus den derzeit noch laufenden Ermittlungen zu den NSU-Morden vorzulegen.

Annette Ramelsberger (SZ) befürchtet, dass der NSU-Prozess zur "unendlichen Geschichte" werde. Schon jetzt sei der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte einer der längsten Prozesse, die je in der Bundesrepublik stattgefunden haben.

OVG Berlin-Brandenburg zur Auskunftspflicht von Gerichten: Die Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen von Richtern müssen auch nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz nicht herausgegeben werden. Das hat laut einem Bericht von lto.de das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit ein Urteil des Sozialgerichtes Berlin teilweise aufgehoben. Die Kontaktdaten der Richter seien dem Bereich der Wahrnehmung von Rechtsprechungsaufgaben zuzuordnen, in dem ein Anspruch auf Informationszugang nicht bestehe.

AG Hamburg – Beleidigung: zeit.de (Oliver Hollenstein) berichtet über einen Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg, in dem einem 65-jährigen Mann vorgeworfen wird, die Hamburger Grünen-Abgeordnete Stefanie von Berg beleidigt zu haben. Die Politikerin hatte einen Shitstorm erfahren und daraufhin insgesamt mehr als zehn Strafanzeigen gestellt.

BVerfG zu Lebensversicherungen: Wie lto.de berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen zwei BGH-Urteile zum ewigen Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen mit zwei jetzt bekannt gewordenen Beschlüssen nicht zur Entscheidung angenommen. Der Versicherer hatte sich gegen Urteile des BGH wehren wollen, die Kunden bei fehlerhaften Belehrungen ein ewiges Recht zum Widerruf bei Lebensversicherungen eingeräumt hatten.

LSG Stuttgart zum Sozialleistungsanspruch im Ausland: Ein deutscher Staatsangehöriger, der sich aus Angst vor einer Haftstrafe in Deutschland seit Jahren in der Ukraine aufhält, hat laut lto.de keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen im Ausland, bestätigte das LSG Stuttgart das Urteil der Vorinstanz.

BGH zum Widerruf von Maklerverträgen: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) beleuchtet im Immobilienteil noch einmal die Entscheidung des BGH zur Möglichkeit per E-Mail geschlossene Maklerverträge zu widerrufen. Die Konsequenz dieser Entscheidung seien Formalitäten, Missverständnisse und geprellte Makler.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Juli 2016: Erbschaftsteuer zurück an BVerfG / EuG zu Pensionslasten der Post / Kein US-Zugriff auf Daten in Irland . In: Legal Tribune Online, 15.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20016/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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