Richter dürfen ihr Handy in einer laufenden Gerichtsverhandlung nicht nutzen, um Privatangelegenheiten zu regeln. Das hat der BGH am Mittwochnachmittag in einem Grundsatzurteil entschieden, berichtet Norbert DemuthArtikel lesen
Eine gelernte Krankenschwester aus Wismar, die mit gefälschten Examina und Zeugnissen fast 25 Jahre lang an Schulen unterrichte, ist vom AG Kiel zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
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Eine Lübecker Tortendesignerin sollte eine Strafe wegen unerlaubter Handwerksausübung zahlen, weil sie nebenberuflich nach eigenen Angaben im Schnitt zwei Torten pro Monat anfertigt. Zu Unrecht, befand das AG Lübeck.
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Bringen Mieter einer Wohnung selbstständig Rauchmelder an, ist die Sache damit erledigt, richtig? Falsch. Den Einbau eines eigenen Rauchmelders durch den Vermieter müssen sie trotzdem dulden, so der BGH.
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Schlappe für den Blutspendedienst des DRK: Er mag gemeinnützig sein und damit steuerlich besser gestellt als andere. Ein Tendenzbetrieb, der die betriebliche Mitbestimmung einschränken kann, ist er aber nicht, sagt auch das BVerfG.
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Die nach einem verhängnisvollen Schlag ins Gesicht verstorbene Studentin Tugce wird nicht posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Diese Entscheidung teilte das Bundespräsidialamt am Mittwoch in Berlin mit.
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Das Informationsfreiheitsgesetz begründet keinen Anspruch auf Zugang zu sämtlichen Durchwahlnummern aller Mitarbeiter des Jobcenters. Das entschied das OVG in Münster als erstes Obergericht zu dieser Frage.
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Das Urteil des EGMR zur Haftung der Betreiber von Internetforen und Kommentarbereichen wurde mit Aufregung entgegengenommen. Dabei bestätigt es nur eine frühere Entscheidung - und liegt in etwa auf der Linie der deutschen Gerichte.
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