Sachsen: Täter-Opfer-Aus­g­leich soll bekannter werden

03.05.2023

Der Täter-Opfer-Ausgleich wird von der sächsischen Justiz eher zurückhaltend angewandt - und das obwohl es Ziel der Politik ist, alternative Wiedergutmachungsformen im Strafrecht zu stärken.

Die sächsische Staatsregierung will künftig mehr Informationsangebote über den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) anbieten und somit das Prinzip der Versöhnung statt Strafe stärken. Einer am Mittwoch in Dresden veröffentlichten Studie zufolge gibt es im Freistaat im bundesweiten Vergleich weiterhin eine zurückhaltende Anwendung des TOA. Der Statistik zufolge liegt der Freistaat auf den hinteren Plätzen, Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen.

Seit 1994 ist der TOA in § 46a StGB ausdrücklich im allgemeinen Strafrecht geregelt. Die §§ 155a, 155b StPO stellen die prozessualen Grundnormen des TOAs dar. Er ist eine Ausprägung des Wiedergutmachungsgedankens und soll eine alternative Reaktion auf Straftaten sein. Der Fokus liegt dabei auf dem Kommunikationsprozess zwischen Täter und Opfer. Der Täter soll zeigen, dass er Verantwortung übernimmt. 

Ein Team der Universität Leipzig analysierte unter anderem, in welchen Ermittlungsverfahren ein TOA erfolgte und welche Herausforderungen im Umgang mit diesem Instrument aufgetreten sind. Die Justiz wandte den TOA in den vergangenen Jahren eher zurückhaltend an, so das Ergebnis nun. Grund dafür sei unter anderem das fehlende Wissen über das Instrument - sowohl bei der Polizei als auch bei den Opfern selbst. Die sächsische Justizministerin Katja Meier will deshalb unter anderem regelmäßige Informationsangebote über den TOA für Staatsanwaltschaften, Gerichte und Polizei schaffen.

Lucie Hammecke, Sprecherin für Strafvollzug der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, meint, dass Gerichte und Haftanstalten vermehrt entlastet werden könnten, wenn der TOA mehr angewendet werden würde. Jedenfalls hat es sich die Sächsische Staatsregierung im Koalitionsvertrag für die Jahre 2019 bis 2024 unter anderem zum Zielgemacht, alternative Wiedergutmachungsformen wie den TOA zu stärken und weiterzuentwickeln.

dpa/cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sachsen: Täter-Opfer-Ausgleich soll bekannter werden . In: Legal Tribune Online, 03.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51683/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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