Beliebtheitsranking: Anwälte stabil unbe­liebt

08.09.2015

Rechtsanwälte gehören auch weiterhin nicht zu den beliebtesten Berufsgruppen, Richter hingegen steigen im Ansehen der Bevölkerung. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Forsa-Institutes im Auftrag des Beamtenbundes.

2.000 Bürger hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des dbb beamtenbund und tarifunion befragt. Abgefragt wurde hauptsächlich die Außenwirkung des öffentlichen Dienstes. Die Meinungsforscher fragten aber auch ganz allgemein nach dem Ansehen von bestimmten Berufsgruppen in der Bevölkerung.

Ein Ergebnis der "Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2015" ist, dass das Ansehen der Rechtsanwaltschaft seit Beginn der bereits seit neun Jahren jährlich durchgeführten Befragung leicht gesunken ist. Von 2014 auf 2015 sank das Ansehen der Anwälte um zwei Prozentpunkte, im Durchschnitt seit 2007 um einen Prozentpunkt. Insgesamt liegen die Anwälte im unteren Mittelfeld der Beliebtheitsskale und damit in etwa auf dem Niveau von Lokführern und Studienräten. Die Lokführer bilden die Berufsgruppe, die von 2014 auf 2015 am meisten an Beliebtheit eingebüßt hat: Um ganze zwölf Prozentpunkte stürzten sie ab und liegen damit für das Jahr 2015 punktgleich mit den Anwälten.

Dauerverlierer der Befragung sind die Manager. Ihre Beliebtheit sank seit 2007 kontinuierlich und insgesamt um acht Prozentpunkte. Hinter ihnen rangieren nur noch Gewerkschaftsfunktionäre, Politiker, Mitarbeiter von Telefongesellschaften und Werbeagenturen sowie Versicherungsvertreter.

Wieder mit Abstand am beliebtesten sind Feuerwehrmänner, gefolgt von Ärzten. Am meisten zugelegt in der Beliebtheitsskala haben seit 2007 Müllmänner. Seit Beginn der Befragungen hat sich ihre Bewertung um 14 Prozentpunkte gesteigert. Direkt vor den Müllmännern finden sich die Richter in der Statistik. Sie genießen nach wie vor ein recht hohes Ansehen und belegen hinter den Polizisten den sechsten von insgesamt 31 Plätzen.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Beliebtheitsranking: Anwälte stabil unbeliebt . In: Legal Tribune Online, 08.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16834/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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