Gesetzgebung in Polen: Abt­rei­bungs­ge­setz soll weiter ver­schärft werden

17.04.2020

In Polen liegt ein Gesetzesentwurf vor, der das ohnehin schon restriktive Abtreibungsgesetz weiter verschärfen soll. Das Parlament hat diesen bereits in erster Lesung gebilligt. Ein weiteres Gesetz könnte Sexualkunde unter Strafe stellen.

Das polnische Parlament hat in erster Lesung eine Verschärfung des bereits jetzt strengen Abtreibungsrechts gebilligt. Die Novelle sieht vor, die Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch wegen Missbildungen oder unheilbarer Krankheit des Kindes zu streichen. Auch ein weiterer Gesetzentwurf, der erhebliche rechtliche Hindernisse für Sexualaufklärung mit sich bringen könnte, fand die Zustimmung des Parlaments.

Polen hat bereits eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Derzeit ist ein Abbruch legal, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet, wenn sie Ergebnis einer Vergewaltigung ist oder wenn das Ungeborene schwere Fehlbildungen aufweist. Dies ist bislang der häufigste Grund für eine Abtreibung, wie die Statistik des Gesundheitsministeriums zeigt. So wurden von den rund 1100 Abtreibungen, die 2018 in polnischen Kliniken durchgeführt wurden, 1050 mit Fehlbildungen des ungeborenen Kindes begründet.

Die Abgeordneten der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, der rechten Konfederacja sowie Teile der konservativen Bauernpartei haben am Donnerstag für den Gesetzentwurf gestimmt. Eingebracht hatte den Entwurf die Pro-Life-Organisation "Stiftung Leben und Familie".

Dagegen hatten anfang der Woche landesweit viele Frauen protestiert. Auch in der Parlamentsdebatte am Mittwoch hatte eine heiße Diskussion stattgefunden. "Die Wahl ist einfach: Bist Du für Mord oder gegen Mord", hat in dem Zusammenhang die Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs, die selbst Mutter eines Kindes mit Down-Syndrom ist, geäußert. Die Präsidentschaftskandidatin des größten Oppositionsbündnisses sieht dies anders und hat auf das Wahlrecht der Frau in einer solchen Situation verwiesen. 

Den zweiten umstrittenen Gesetzentwurf hatte die Bürgerinitiative "Stoppt Pädophilie" eingebracht. Der Entwurf sieht eine Ergänzung des Strafrechts vor: Wer als Erzieher, Pfleger oder Lehrer "Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen durch Minderjährige propagiert oder lobt", muss demnach mit drei Jahren Gefängnis rechnen. Gegner der PiS befürchten, das Gesetz könne so ausgelegt werden, dass Sexualaufklärung strafrechtlich verfolgt wird.

Beide Projekte müssen nun noch in den Ausschüssen behandelt werden, bevor sie dem Parlament erneut vorgelegt werden. 

dpa/vbr/LTO-Redaktion 

Zitiervorschlag

Gesetzgebung in Polen: Abtreibungsgesetz soll weiter verschärft werden . In: Legal Tribune Online, 17.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41328/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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