OLG Frankfurt: Flughafen-Attentäter muss lebenslang in Haft

11.02.2012

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Anschlag auf US-Soldaten am Frankfurter Flughafen muss der islamistische Attentäter lebenslang in Haft. Der Staatsschutzsenat verurteilte den 22-Jährigen am Freitag wegen zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs.

Der Mann hatte am 2. März 2011 in einem Bus am Frankfurter Flughafen auf eine Gruppe unbewaffneter Soldaten gefeuert und zwei von ihnen getötet. Zwei weitere wurden schwer verletzt. Erst eine Ladehemmung seiner Pistole stoppte den 22-Jährigen - er hatte schon auf einen fünften Soldaten angelegt und abgedrückt.

Das Oberlandesgericht (OLG) stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren praktisch ausschließt. Die Richter folgten damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Der Vorsitzende Richter, Thomas Sagebiel beschrieb das Vorgehen des Angeklagten in seiner Urteilsbegründung als gezielt. Seit 2010 habe er zunehmend radikalere Ansichten vertreten und etwa die Tötung von US-Soldaten befürwortet. Über das Internet habe er sich intensiv mit islamistischem Material beschäftigt.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Frankfurt: Flughafen-Attentäter muss lebenslang in Haft . In: Legal Tribune Online, 11.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5557/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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