LG Frankfurt bestätigt Ausreiseverbot: Eins zu null für Deut­sch­land gegen einen Hoo­ligan

25.11.2019

Das LG Frankfurt hat bestätigt, dass einem in der Vergangenheit gewaltbereiten Fußballfan die Ausreise zu einem Spiel im Ausland verweigert werden durfte. Schadensersatz bekommt er auch nicht.

Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat die Klage eines Fußball-Hooligans abgewiesen, der auf Schadensersatz klagte, weil ihm am Flughafen die Ausreise verweigert wurde. Das Gericht entschied, dass die Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig gehandelt hat (Urt. v. 25.9.2019, Az. 2-04 O 219/19).

Sachbeschädigung mittels brachialer Gewalt, gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch – unter anderem so wurde der Kläger in den vergangenen Jahren auffällig. Als Anhänger der Fanszene des SV Waldhof Mannheim und Unterstützer von Eintracht Frankfurt beging er in den Jahren 2015 bis 2017 regelmäßig Straftaten bei diversen Fußballbegegnungen, sowohl im In- als auch im Ausland.

Im November vergangenen Jahres wollte der Kläger zu einem Spiel der Eintracht in Zypern fliegen. Bei der Kontrolle am deutschen Startflughafen wurde er jedoch aufgehalten, Bundesbeamte untersagtem ihm letztlich die Ausreise. Die auf § 10 Abs. 1 Passgesetz (PassG) gestützte Ausreiseuntersagung verbot es dem klagenden Mann bis 23:59 Uhr des Folgetages nach Zypern zu reisen. Außerdem wurde ihm auferlegt, sich am nächsten Tag bei der Polizei zu melden.

Kein Ersatz der Reisekosten und auch kein Schmerzensgeld

Der Fußballfan verklagte daraufhin die Bundesrepublik Deutschland vor dem LG Frankfurt. Er forderte im Rahmen einer Amtshaftungsklage Schadensersatz in Höhe von knapp 300 Euro für die Kosten, die er umsonst für die Reise nach Zypern aufgewandt hatte. Außerdem verlangte er 350 Euro Schmerzensgeld.

Die Kammer für Staatshaftungssachen am LG Frankfurt wies die Klage jedoch ab, weil die Ausreiseuntersagung rechtmäßig gewesen sei. Die Ausreise kann einem Deutschen nach § 10 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG untersagt werden, wenn durch diese Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind. Gewaltdelikte deutscher Bürger im Ausland beeinträchtigten deutsche Belange, so das Frankfurter Gericht nun. Angesichts des früheren Verhaltens des klagenden Mannes habe auch eine entsprechend begründete Gefahr solcher Gewaltdelikte bestanden.

Zwar seien seine bisher letzten Straftaten bereits ein Jahr her, der Mann habe sich aber nicht erkennbar von der Hooliganszene abgewandt. Es sei also zu erwarten gewesen, dass er bei dem Fußballspiel in Zypern wie in der Vergangenheit strafffällig werden würde. Das bei ihm nach wie vor vorhandene Aggressionspotential könne jederzeit unvermittelt und grundlos ausbrechen.

Für den ebenfalls geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch sah das LG Frankfurt keine Grundlage.

Gegen das Urteil ist bereits Berufung bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt worden.

ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Frankfurt bestätigt Ausreiseverbot: Eins zu null für Deutschland gegen einen Hooligan . In: Legal Tribune Online, 25.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38865/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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