CAS-Urteil zu Testosteron-Grenzwerten: Leicht­ath­letik-Ver­band kün­digt Rechts­mittel an

13.05.2019

Der südafrikanische Leichtathletik-Verband wird gegen die Entscheidung des CAS im Fall der Olympiasiegerin Caster Semenya, in der er die Grenzen für Hormonwerte des IAAF für zulässig erklärt hat, Rechtsmittel einlegen.

Südafrikas Leichtathletik-Föderation ASA wird im Streit um die Hormonwerte der Olympiasiegerin Caster Semenya beim Schweizer Bundesgericht Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) einlegen. Das Verfahren solle so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden, zitierte die örtliche Nachrichtenagentur ANA am Montag einen Sprecher des südafrikanischen Sportministeriums. Die Föderation war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. 

Infolge der CAS-Entscheidung vom 1. Mai gilt eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF, die Läufer mit intersexuellen Anlagen verpflichtet, einen Testosterongehalt von fünf Nanomol pro Liter Blut nicht zu überschreiten. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden. Um weiterhin bei Rennen antreten zu können, müsste sich die dreimalige 800-Meter-Weltmeisterin Semenya daher einer Hormontherapie unterziehen, um ihre Testosteron-Werte zu senken.

Die 28-jährige Südafrikanerin lehnt eine solche Therapie vehement ab. Sie und ihre Unterstützer haben die Regelung als sexistisch oder auch als rassistisch abgelehnt. Die Regelung umfasst Frauenrennen auf Distanzen zwischen 400 Metern und einer Meile (1.609 Meter). Semenya könnte daher auch auf längere Strecken ausweichen - kürzlich siegte sie bei den südafrikanischen Meisterschaften über die 5.000 Meter.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

 

Zitiervorschlag

CAS-Urteil zu Testosteron-Grenzwerten: Leichtathletik-Verband kündigt Rechtsmittel an . In: Legal Tribune Online, 13.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35347/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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