Verbot regionaler "Hells Angels"-Gruppen: Rocker legen Verfassungsbeschwerde ein

10.01.2014

Die Hells Angels geben nicht auf: Im Kampf gegen das Verbot zweier Frankfurter Ortsgruppen ziehen die Rocker jetzt vor das BVerfG. Ihr Anwalt bestätigte am Donnerstag entsprechende Medienberichte und Karlsruhe den Eingang der Verfassungsbeschwerde.

Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte im September 2011 die beiden Charter "Westend" und "Frankfurt" verboten. "Im Zentrum ihrer Tätigkeit stehen Drogenhandel, Prostitution und Menschenhandel", sagte der Minister damals zur Begründung und sprach von "lupenreinem organisierten Verbrechen".

2013 bestätigten zwei Gerichte: Das Verbot war rechtens. Sowohl der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel und - in letzter Instanz - das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wiesen Klagen der Rocker-Vereine gegen ihr Verbot ab.

Nun versuchen die Rocker es in Karlsruhe. Ihr Argument: Eine Diskrepanz zwischen der deutschen Rechtsprechung und der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nach dessen Auffassung müssten - anders als in Deutschland - vor einem Vereinsverbot zunächst Alternativen geprüft werden, sagte Hells-Angels-Anwalt Michael Karthal der Nachrichtenagentur dpa.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verbot regionaler "Hells Angels"-Gruppen: Rocker legen Verfassungsbeschwerde ein . In: Legal Tribune Online, 10.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10620/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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