Anhörung zum Wahlrecht im Innenausschuss: Wenn selbst Juristen ein Gesetz nicht verstehen

14.01.2013

Mit der geplanten Reform des Wahlrechts drohe eine Aufblähung des Bundestags. Außerdem sei der Entwurf selbst für Wissenschaftler schwer zu lesen. Dies ist die Quintessenz einer Anhörung im Innenausschuss am Montag.

Nach dem von Union, FDP, SPD und Grünen gemeinsam vorgelegten Wahlgesetz werden künftig Überhangmandate vollständig durch Ausgleichssitze neutralisiert. Mit dieser Lösung wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

Bei der Anhörung im Innenausschuss warnten Staatsrechtler nun davor, dass insbesondere das Abschneiden der CSU bei der nächsten Wahl zu einem spürbaren Anstieg der Mandate führen könne. So müsse jedes ihrer Überhangmandate mit etwa 20 zusätzlichen Sitzen ausgeglichen werden. Bei der nächsten Wahl könnten so statt bislang 620 über 800 Abgeordnete einen Platz erlangen. Der Gesetzgeber nehme sogar eine Vergrößerung ins "Unendliche" in Kauf.

Als weiteren Kritikpunkt machten die Wissenschaftler die komplizierten und auch sprachlich oft kaum nachvollziehbaren Formulierungen des neuen Wahlrechts aus. So sei die Vorgabe des Verfassungsgerichts, eine "für den Wähler" verständliche Grundlage zu schaffen, "grob verfehlt" worden.

Nach übereinstimmender Meinung der Experten erfülle das Wahlgesetz inhaltlich zwar die von Karlsruhe verlangten Korrekturen. Eine weitere Reform zur übernächsten Wahl bleibe aber zumindest wünschenswert.

dpa/blü/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anhörung zum Wahlrecht im Innenausschuss: Wenn selbst Juristen ein Gesetz nicht verstehen . In: Legal Tribune Online, 14.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7959/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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