Psychische Erkrankungen im Beruf: "Man hat den Ein­druck: Eine Depres­sion darf in einer Kanzlei nicht vor­kommen"

Interview von Dr. Anja Hall

16.11.2017

2/2 "Gesund ist, wer lieben und arbeiten kann"

LTO: Ein ordentlicher Schreibtisch ist ja zunächst nichts Schlimmes, sondern sogar wünschenswert. Woran erkennt man als Vorgesetzter oder Kollege, dass der Mitarbeiter unter einer psychischen Erkrankung leidet?

Schön: Sigmund Freud sagte sinngemäß: Gesund ist, wer lieben und arbeiten kann. Das ist eine simple Definition und klingt sicher etwas pathetisch. Aber Kranke werden tatsächlich auffällig: Die Arbeitsleistung wird schlechter und ein Vermeidungsverhalten setzt ein. Man kann soziale Veränderungen an dem Erkrankten beobachten, etwa fällt auf, dass er Meetings meidet und sich aus dem Team zurückzieht. Eine Diagnose kann man als Vorgesetzter natürlich nicht stellen, das ist auch für Ärzte oftmals nicht leicht. Aber wichtig wäre es, das Gespräch mit dem Mitarbeiter zu suchen und vielleicht einen Arbeitsmediziner - wenn man denn einen in der Kanzlei oder im Unternehmen hat - zu Rate ziehen.

Das Gespräch suchen, fachkundige Hilfe holen

LTO: Wie geht man so ein Gespräch am besten an?

Schön: Der Partner sollte im ersten Schritt beschreiben, welche Veränderung ihm an seinem Mitarbeiter aufgefallen ist und ihn dann im zweiten Schritt nach seiner Wahrnehmung fragen. Stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter auch ein Problem erkannt hat, kann von externer Stelle Hilfe eingeholt werden. Wehrt der Mitarbeiter aber ab, dann ist fraglich, ob der Vorgesetzte viel tun kann. Denn wenn der Betroffene es gar nicht will, kann man ihm leider nicht helfen.

Manchmal sind Mitarbeiter einfach auch nur traurig, ohne depressiv zu sein, etwa beim Tod eines nahestehenden Menschen oder nach einer Trennung. Solch eine Trauerphase kann ein Jahr dauern. Eine Therapie ist dabei zwar meist nicht nötig, aber es kann helfen, den Mitarbeiter eventuell für ein paar Monate zu entlasten.

"Psychische Erkrankungen sind vielerorts stigmatisiert"

LTO: Dann sollte der Mitarbeiter seinem Vorgesetzten einfach sagen, wenn es ihm schlecht geht?

Schön: Wenn das Vertrauensverhältnis stabil genug ist, kann es sich lohnen, dem Arbeitgeber von der schwierigen persönlichen Situation zu berichten und um Entlastung zu bitten. Allerdings sind psychische Erkrankungen nach wie vor vielerorts stigmatisiert. Man hat ja oft den Eindruck, dass so etwas wie eine Depression in einer Kanzlei einfach nicht vorkommen darf.

LTO: Wobei ja inzwischen doch häufiger über psychische Erkrankungen gesprochen wird als früher…

Schön: Ich denke, das liegt daran, dass psychische Erkrankungen zunehmen und ein Stück weit auch gesellschaftsfähig geworden. Depressionen und Abhängigkeiten gab es natürlich schon immer, aber heutzutage redet man durchaus darüber. Ein weiterer Aspekt ist, dass wir mit unserem Bemühen um Selbstoptimierung auch verstärkt auf unsere Gesundheit achten. Es wäre deswegen wünschenswert, dass Kanzleien als Arbeitgeber das Thema im Blick haben und sich informieren. Das ist auch ein Kulturfrage, denn sie würden damit vermitteln: Wir passen aufeinander auf und kümmern uns.

Die Volljuristin und ehemalige Rechtsabteilungsleiterin Carmen Schön berät Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und Wirtschaftskanzleien bei Fragen zur strategischen Ausrichtung, Marktpositionierung, Akquise und Ausbau von Mandanten sowie der Mitarbeiterführung.

Zitiervorschlag

Anja Hall, Psychische Erkrankungen im Beruf: "Man hat den Eindruck: Eine Depression darf in einer Kanzlei nicht vorkommen" . In: Legal Tribune Online, 16.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25559/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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