Psychische Erkrankungen im Beruf: "Man hat den Ein­druck: Eine Depres­sion darf in einer Kanzlei nicht vor­kommen"

Interview von Dr. Anja Hall

16.11.2017

Depressionen, Ängste, Alkoholmissbrauch: Jedes Jahr erkrankt ein Drittel der Bevölkerung an einer psychischen Störung. Wie man Kranke erkennt und warum Kanzleien sich mit dem Thema befassen sollten, sagt Juristencoach Carmen Schön.

LTO: Warum ist es Ihrer Ansicht nach wichtig, über psychische Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Beruf zu sprechen?

Carmen Schön: Weil psychische Erkrankungen zunehmen und es immer öfter zu Ausfällen wegen solcher Krankheiten kommt. Für Laien ist das Thema aber schwer zu greifen. Burn-out, Bore-out, Depression - davon hat wohl jeder schon einmal gehört, aber nur wenige kennen sich wirklich aus damit. Hinzu kommt: Wir haben oft Berührungsängste, wenn es um psychische Erkrankungen geht. Nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts erkrankt aber ein Drittel der Bevölkerung pro Jahr an mindestens einer Störung.

LTO: Was sind denn die häufigsten Erkrankungen?

Schön: Nach der Erhebung des Robert-Koch-Instituts sind Angststörungen am häufigsten. Es folgen Alkoholmissbrauch – der kommt ja bekanntlich auch in Anwaltskreisen vor – und Depressionen. Man kann auch unterscheiden in typisch männliche und typisch weibliche Erkrankungen. Beispielsweise sind Angststörungen bei Frauen besonders häufig. Männer dagegen neigen eher als Frauen zu Alkoholmissbrauch.

LTO: Wie zeigen sich solche Angststörungen?

Schön: Angst ist eigentlich sinnvoll und wichtig, sie ist ein Alarmsignal des Körpers. Angst äußert sich in Herzrasen und Unruhe, der Betroffene versucht aus der Situation zu fliehen oder sie von vornherein zu vermeiden. Meist gerät er dabei in einen Teufelskreis: Er bekommt Angst vor der Angst, das führt zu einem Vermeidungsverhalten und zum sozialen Rückzug. Dabei kann das Gehirn Angst nur über einen recht kurzen Zeitraum aushalten, etwa 20 Minuten. Danach beruhigt sich der Körper wieder. Ein Betroffener müsste die Angst also bloß "durchstehen" – wobei das sicherlich leichter gesagt als getan ist.

"Angst vor Entwertung" kann das Arbeitsleben unmöglich machen

LTO: Was sind das für Ängste, die Juristen plagen können?

Schön: Die bekanntesten Angststörungen, etwa Höhenangst oder Platzangst, spielen im Berufsleben von Juristen oftmals eine untergeordnete Rolle. Vielmehr sind es Ängste vor Lebensumständen, beispielsweise die Angst, etwas Wichtiges zu vergessen. Auch diese können den Joballtag massiv beeinträchtigen. Das gilt auch für Panik-Störungen, also Angst ohne erkennbaren Anlass, oder soziale Phobien.

Wenn jemand Angst vor Entwertung hat, wird ihm das, was für den Beruf als Anwalt auch wichtig ist, nämlich Netzwerken und Vorträge halten, unmöglich. Das hat nichts mit Lampenfieber zu tun, sondern ist eine ernsthafte Störung. Angststörungen sind aber glücklicherweise relativ leicht behandelbar. Es gibt eine hohe Wahrscheinlichkeit, sie in den Griff zu kriegen. Dazu werden unter fachkundiger Anleitung Verhaltensänderungen erlernt.

Alkoholmissbrauch und Depressionen sind am zweithäufigsten

LTO: Was sind typische Anzeichen für Alkoholismus und Depressionen?

Schön: Beim Alkohol ist die Grenze zwischen Genuss und Abhängigkeit oft nicht leicht zu ziehen. Anders als bei illegalen Drogen ist es ja gesellschaftlich durchaus anerkannt, Alkohol zu trinken. Viele trinken Alkohol zur Entspannung. Wer allerdings nicht mehr ohne seine abendliche Flasche Wein zur Ruhe kommt, der sollte darüber nachdenken, ob das nicht schon der Beginn einer Erkrankung ist. Früher oder später fällt Alkoholmissbrauch auch den Kollegen auf, etwa weil der Abhängige schon morgens nach Alkohol riecht oder sich auffällig benimmt.

Typische Anzeichen für Depressionen sind eine traurige Stimmung, Konzentrationsstörungen, Antriebslosigkeit, Schlafstörungen, Ängste, Unruhe bis hin zu Selbstmordgedanken. Manche Forscher zählen auch das sogenannte Sissi-Syndrom zu den Depressionen. Es wurde nach der Kaiserin Sissi benannt, die an dieser Erkrankung gelitten haben soll. Kennzeichen sind hier etwas, das wir Laien nicht mit Depressionen in Verbindung bringen würden, nämlich beispielsweise Sprunghaftigkeit, körperliche Hyperaktivität und Stimmungsschwankungen, die bis hin zur Manie gehen.

Noch ein Wort zu den Zwangsstörungen, die auch sehr häufig vorkommen: Hier hat der Betroffene den Drang, bestimmte Dinge zu tun oder zu denken. Typische Anzeichen sind etwa ein wahnsinnig ordentlich aufgeräumter Schreibtisch, oder auch bestimmte Rituale, etwa wenn Sprüche oder Handlungen wiederholt werden müssen. Kontrollzwang, Ordnungszwang oder Waschzwang sind bekannte Zwangsstörungen.

Zitiervorschlag

Anja Hall, Psychische Erkrankungen im Beruf: "Man hat den Eindruck: Eine Depression darf in einer Kanzlei nicht vorkommen" . In: Legal Tribune Online, 16.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25559/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen