Sollten Juristen kennen: 8 wich­tige BGH-Urteile aus 2019

von Pia Lorenz

17.12.2019

4/8: Just sayin': Abschalteinrichtung in VW-Dieseln als Sachmangel

Genau genommen hätten die Ausführungen des BGH in diesem Artikel nichts zu suchen, denn sie stammen gerade nicht aus einem Urteil. Im Februar erregte der u.a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat große Aufmerksamkeit gerade dadurch, dass er kein Urteil sprach. Und das ausgerechnet in Sachen Dieselgate, einem der großen Aufregerthemen des Jahres.

Eigentlich wollten sich die Richter am 27. Februar zu Gewährleistungsansprüchen aufgrund der Diesel-Schummelsoftware äußern. Dazu kam es nicht, nach einem Vergleich nahm der klagende Autokäufer seine Revision zurück. So weit, so normal in Verfahren, in denen es um Rückabwicklung und/oder Schadensersatz für Fahrzeuge geht, die mit einer Abschalteinrichtung ausgestattet sind. Es gehört zur Strategie von VW, ein drohendes negatives letztinstanzliches Urteil durch Vergleiche oder Klagerücknahmen in letzter Sekunde zu verhindern.

In diesem Fall aber nahm der VIII. Zivilsenat des BGH einen anderen Weg, um seine Rechtsauffassung kundzutun: Er veröffentlichte seinen der Einigung zwischen dem beklagten selbständigen VW-Vertragshändler und dem Autokäufer vorangegangenen Hinweisbeschluss. Der Inhalt: Man habe die Parteien darauf hingewiesen, dass die Abschalteinrichtung, die vom Wolfsburger Automobilkonzern in viele seiner Dieselfahrzeuge verbaut wurde und die erkennt, ob sie sich im Test- oder im Normalbetrieb befindet, einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstellen dürfte.

Das ist zwar am Ende gar nicht so relevant, weil ohnehin die meisten Käufer ihre Ansprüche wegen zwischenzeitlich eingetretener Verjährung gar nicht mehr auf kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche stützen können. Aber der BGH hat jedenfalls mal gesagt, was er dazu sagen wollte, wenn auch auf einem sehr ungewöhnlichen Weg. Die Grünen übrigens wollen dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen: Ein halbes Jahr später, im Oktober 2019, schlugen sie vor, den BGH zu ermächtigen, auch dann eine Entscheidung zu treffen, wenn die Parteien sich kurz vorher geeinigt haben.

Zitiervorschlag

Sollten Juristen kennen: 8 wichtige BGH-Urteile aus 2019 . In: Legal Tribune Online, 17.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39269/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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