Vorbereitung auf das Pflichtfachexamen

Erkenne dein Gegen­über - die Jura­klausur

von Denis BasakLesedauer: 6 Minuten
Das universitäre Jurastudium ist sehr fixiert auf die Klausur als Prüfungsformat. Trotzdem machen sich viele der Studierenden nie bewusst darüber Gedanken, was genau eigentlich diesen Prüfungstypus ausmacht. Ein Fehler, findet Denis Basak.

Sechs Klausuren, fünfstündig, geschrieben innerhalb von anderthalb Wochen, entscheiden fast im Alleingang darüber, ob ein vier- bis fünfjähriges Jurastudium an einer deutschen Universität ein Erfolg war oder eben nicht. Allein diese Konzentration des gesamten Studiums auf diesen einen kurzen Prüfungszeitraum kann Angst machen. Die Deformationen, die dieses Setting im Leben der Betroffenen anrichten, sind Liedgut und auch sonst schon oft beklagt. Die meisten Studierenden verbringen deshalb ein bis anderthalb Jahre damit, sich intensiv auf diese Klausuren vorzubereiten. Die wenigsten machen sich währenddessen (oder noch besser: vorher!) aber darüber Gedanken, was eine Juraklausur eigentlich ausmacht, was sie verlangt beziehungsweise überhaupt verlangen kann und vor allem: was das für das Lernen speziell für Klausuren bedeutet.

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Zielorientiert lernen heißt bewusst lernen

Will man auf ein Ziel hin lernen, sollte man dieses auch kennen. Um die eingesetzte Lernzeit effektiv nutzen, sollte man sich auf Dinge konzentrieren, die in der Prüfung auch tatsächlich eine Rolle (unter anderem für die Bewertung) spielen können. Deswegen ist es hilfreich, sich einmal mit der Frage zu beschäftigen, was genau das Prüfungsformat "Staatsexamensklausur Jura" kennzeichnet. Das erlaubt Rückschlüsse darauf, was sinnvollerweise gelernt werden sollte – und was Zeitverschwendung sein könnte. Dafür braucht man weder die Hilfe eines Repetitors. Dessen Antwort lautete sowieso: "Alles, was Sie für ein Prädikatsexamen brauchen, finden Sie in unseren Kursmaterialien und zusätzlich den bei uns kostengünstig mit 10 Prozent Rabatt zum Buchhandelspreis zu erwerbenden Skripten." Noch die Antwort eines Hochschullehrers auf die Frage, was denn nun für eine erfolgreiche Klausur wichtig sein könnte, hilft unmittelbar, denn die Empfehlung einer Leseliste von Großlehrbüchern des Zuschnitts eines Roxin im Strafrecht AT als Mehrbänder schränkt den Stoff nicht wirklich ein.

Charakteristika einer Examensklausur

Dabei sind die äußeren Rahmenbedingungen allgemein bekannt: Verlangt wird praktisch immer die Bearbeitung eines Falles, die Bearbeitungszeit ist auf fünf Stunden begrenzt, an Materialien stehen außer Schreibzeug nur der Sachverhalt und unkommentierte Gesetzestexte zur Verfügung. Dazu heißt es dann im Gesetz: "Die staatliche Pflichtfachprüfung ist vorwiegend Verständnisprüfung" (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Juristenausbildungsgesetz aus Hessen). Eigentlich ist es auch kein Geheimnis, was dies für die Anforderungen bedeutet, die an die Prüflinge gerichtet werden. Es macht sich nur selten jemand die gedankliche Arbeit, diese Anforderungen aus dem Prüfungsformat abzuleiten. Da aber auch im Prüfungswesen der Satz "ultra posse nemo obligatur" gilt, kann auch in der Examensklausur praktisch wie von Rechts wegen nichts verlangt werden, was vom Prüfungsformat her nicht geleistet werden kann.

Anforderungen an eine Klausur

Eine Fallbearbeitungsklausur ohne die Möglichkeit, andere Quellen als den Gesetzestext zu Rate zu ziehen, kann nicht mehr verlangen, als mit Hilfe eben dieses Gesetzes und des Sachverhaltes die als Aufgabe gestellte Fallfrage mit einer schlüssigen Begründung zu beantworten. Im Fokus steht also allein der Fall – und nicht der Abwurf auswendig gelernter abstrakter Wissensbrocken. Das Gutachten soll zu einem eindeutigen Ergebnis führen, sich nur auf die für die Erreichung dieses Ergebnisses nötigen Fragen beschränken und diese möglichst überzeugend und in sich schlüssig begründet beantworten. Dies allein ist schon schwierig genug, vor allem bei überlangen Strafrechtsfällen oder komplizierten Zivilrechtssachverhalten, die munter zwischen Erb-, Gesellschafts- und Sachenrecht hin- und herspringen und schließlich doch im AT des BGB landen. Aber auch solche Klausuren lassen sich mit soliden methodischen Kenntnissen und einer gründlichen Verwertung des Sachverhaltes gut bearbeiten. Allein das Prüfungsformat macht es aber schlicht unmöglich, viele Dinge zu verlangen, die beispielsweise in grauen Kästen in Skripten oder Lehrbüchern so hervorgehoben sind, dass viele Studierende denken, dies müsste man auswendig lernen. Niemand verlangt in einer Klausur die korrekte Wiedergabe eines womöglich noch hoch differenzierten Streitstandes zu irgendeinem Standardproblem – das hat nur in einer Hausarbeit Sinn, wo Sie eben diesen Streitstand auch korrekt recherchieren müssen. Wenn ein Bearbeiter die Angemessenheit der Lösung auch unter Ablehnung anderer denkbarer Auslegungen begründen kann, ist das argumentativ sicher ein Bonus. Der wichtige Teil ist aber, erst einmal die eine Antwort positiv und möglichst mit Bezug zum Sachverhalt zu begründen, die man für richtig hält.

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2/2: Grundlagen schaffen

Niemand verlangt in einer Klausur die exakt richtige Wiedergabe von Standarddefinitionen als Selbstzweck. Vielmehr benötigen Prüflinge diese nur soweit, wie sie für die Subsumtion des Sachverhalts unter die Norm hilfreich ist. Wer keine Definition auswendig kennt, muss eben direkt mit dem Gesetzestext arbeiten – und dem hoffentlich vorhandenen Hintergrundwissen zu den Grundlagen des jeweiligen Rechtsgebiets. Am Allerwenigsten kann in der Klausur Detailwissen aus der Rechtsprechung verlangt werden. Das wären reine Zufallstreffer, die weder mit Verständnis noch mit den Vorgaben des Prüfungsformats etwas zu tun haben. Was leider bis heute nicht bedeutet, dass es nicht vereinzelt Korrektoren gibt, die monieren, dass diese oder jene Entscheidung des BGH nicht bekannt sei. Aber solche Ausreißer in der Korrektur bedeuten nicht, dass man allgemein Dinge lernen sollte, die in dem relevanten Prüfungsformat gar nicht abgefragt werden können. Somit gilt: Die Fallbearbeitungsklausur ist eine echte Transferaufgabe. Es werden nicht Wortfolgen wie bei einem Vokabeltest abgefragt oder Multiple-Choice-Antworten vorgegeben. Vielmehr muss in der Juraklausur das angelernte Wissen über das Recht in angemessener Form auf den Sachverhalt angewendet werden. Das erfordert einerseits eine viel höhere Ebene des Lernens als bloßes Erinnern, nämlich die Fähigkeit, das Gelernte anzuwenden (was wiederum zunächst voraussetzt, es verstanden zu haben).

Verstehen statt Vokabeln lernen

Andererseits heißt das aber auch, dass der Prüfling viel weniger Details auswendig pauken muss. Es braucht eben nicht nicht vier bis neun verschiedene Theorien zur rechtlichen Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums, sondern das Verständnis, worum es bei dieser Frage geht und der Überlegung, welche der Ansichten man warum für überzeugender hält. Die gesetzliche Erbfolge und die Pflichtteilsregelungen muss man nicht auswendig aufsagen können, sondern vielmehr verstanden haben, wie diese Normen funktionieren - und dann das BGB gut genug kennen, um sie im Bedarfsfall zu finden. Schon gar nicht es nötig, die Lösungen zu einer Unmenge von Musterfällen auswendig zu lernen, sondern die in diesen steckenden Probleme soweit zu verstehen, dass man von sich selbst am Ende der Vorbereitung sagen kann, mit jedem unbekannten Fall irgendwie plausibel umgehen zu können. Dadurch zeichnet sich gutes Lernen aus: Im Vordergrund steht das Verstehen der Konflikte und Streitfragen, mit denen man als Student in den Lehrbüchern und Skripten konfrontiert wird. Nicht hingegen das Auswendiglernen unverstandener Ergebnisse. Genauso wichtig sind Routine in der Fallbearbeitung und Sachverhaltsanalyse sowie Übung im Auffinden der Normen bis hin zur Erstellung einer Lösungsskizze und letztlich der Reinschrift. Diese gewinnt man am besten anhand von Probeklausuren unter möglichst "echten" Bedingungen.

Ein bisschen Auswendiglernen muss doch sein

Daneben gibt es natürlich einen gewissen Bestand von Punkten, die Examenskandidaten tatsächlich auswendig parat haben müssen. Dies sind aber nur die Dinge, die eben nicht im Gesetz stehen, für dessen Anwendung jedoch zentral sind. Manchmal sind das Fakten wie Promillegrenzen oder Eurowerte für Bagatellgrenzen oder besonders schwere Schäden. Manchmal sind es auch dogmatische Rechtsfestlegungen, die nicht im Gesetz stehen, wie etwa im Arbeitsrecht oder beim Tatbestand des § 263 StGB. Für solche Punkte ist auch das Lernen mit Karteikarten – ein typisches Instrument zum Vokabellernen im Sprachunterricht – durchaus sinnvoll, für vieles andere nicht unbedingt. Dies sind aber eher wenige und vereinzelte Punkte. Wichtiger ist es, die Systematik und die grundlegenden Wertungen der Rechtsgebiete zu verstehen und an Streitfragen sowohl das eigene Verständnis als auch die eigenen Argumentationsfähigkeiten zu trainieren. Ersteres kann man etwa mit selbst erarbeiteten Visualisierungen schulen, letzteres durch Diskussionen und Debatten – und Klausurtraining. Alles in allem ist das nicht weniger Lernarbeit als das, was sehr viele Studierende ohnehin leisten. Es hat aber einen anderen Fokus und zielt direkt auf das Prüfungsformat ab, das am Ende relevant wird. Für ein möglichst gutes Ergebnis eben dieser Prüfung wird das alles andere als schädlich sein. Der Autor Dr. Denis Basak lehrt und forscht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main zu Kriminalwissenschaften und Rechtsdidaktik und prüft seit Jahren im Schwerpunktbereich wie in der Pflichtfachprüfung.

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